16.08.2017 Drucksache 6/4349Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. August 2017 Berufsschulausbildung für benachteiligte Jugendliche am Standort Unterwellenborn Die Kleine Anfrage 2380 vom 5. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Derzeit werden thüringenweit an drei Berufsschulstandorten spezielle Angebote für benachteiligte Schülerinnen und Schüler angeboten. Diese befinden sich an den Berufsschulzentren in Gotha, Meiningen und am Standort Unterwellenborn für das Bildungszentrum Saalfeld Rudolstadt. Ab kommendem Schuljahr können folgende Berufe für die benachteiligten Jugendlichen am Standort Unterwellenborn nicht mehr angeboten werden: Holzbaufachwerker, Fachpraktiker für Holzbearbeitung, Bauten und Objektbeschichter, Fachpraktiker für Elektrotechnik sowie Beiköche. Diese Ausbildungsberufe sollen ab September nur in Gotha und Meinigen angeboten werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen werden die Ausbildungsberufe Holzbaufachwerker, Fachpraktiker für Holzbearbeitung , Bauten und Objektbeschichter, Fachpraktiker für Elektrotechnik sowie Beiköche ab September 2017 nicht mehr am Standort Unterwellenborn angeboten? 2. Wie setzt sich der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als Schulträger für den Erhalt dieser Ausbildungsberufe am Standort Unterwellenborn ein? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für den Erhalt dieser Ausbildungsberufe am Standort Unterwellenborn? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf die Auszubildenden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Reduzierung des Angebots an Schulstandorten für Jugendliche, die nach den Regelungen des § 42m Handwerksordnung (HwO) beziehungsweise § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet werden, erfolgt im Wesentlichen aus den gleichen Gründen, aus denen im Vorjahr eine Neustrukturierung der Schulnetzstruktur für die Berufsschulen vorgenommen wurde. Dies sind neben einem deutlichen Rückgang in der Schülerzahl sowie der künftig zur Verfügung stehenden Lehrkräfte auch eine sehr hohe Breite der in Thü- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kowalleck und Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4379 ringen durch die Arbeitsverwaltung angebotenen Ausbildungsregelungen. Dies führte letztlich dazu, dass zwischenzeitlich zwei Drittel der Klassen in diesem Bereich nicht der einschlägigen Vorgabe zur Klassenmindestgröße (sechs Schüler) entsprechen (sogenannte unterfrequentierte Klassen). Hieraus resultiert ein erheblicher Personalmehrbedarf, der mit den künftig zur Verfügung stehenden Lehrkräften nicht mehr gedeckt werden kann. Im Interesse einer erfolgreichen Ausbildung dieser Jugendlichen ist es jedoch das Ziel der Landesregierung, den Unterricht auch in der Zukunft vollständig sowie in einer guten Qualität abzusichern. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat sich im Vorfeld mit den zuständigen Stellen und der Arbeitsverwaltung über die Gestaltung der künftigen Strukturen beraten. Hierbei wurde deutlich, dass im Interesse der Aufrechterhaltung einer hohen Angebotsbreite sowie einer möglichst wohn- beziehungsweise ausbildungsortsnahen Beschulung auch künftig flächendeckend Schulstandorte aufrechterhalten werden sollen. Zur Verringerung des hieraus resultierenden höheren Lehrkräftebedarfs sehen es Vertreter der zuständigen Stellen als vertretbar an, wenn die Beschulung im Bedarfsfall jahrgangsübergreifend und/oder berufsübergreifend organisiert wird. In Härtefällen soll zudem eine Eingliederung in Klassen der dualen Ausbildung erfolgen. Damit geht einher, dass die Beschulung künftig grundsätzlich an Schulstandorten realisiert wird, an denen auch die adäquaten Ausbildungsberufe des dualen Systems den Berufsschulunterricht erteilt bekommen. Eine Fortführung der Beschulung der in der Fragestellung aufgeführten Ausbildungsregelungen ist am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt nicht mehr möglich, da an dieser Schule die jeweils adäquaten Ausbildungsberufe nicht beschult werden. Zu 2.: Diese Frage ist primär direkt an den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als zuständigen Schulträger zu stellen. Gegenüber dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat der Schulträger mitgeteilt, dass er sich für den Erhalt aller bislang am Standort Unterwellenborn beziehungsweise Rudolstadt angebotenen Ausbildungsregelungen ausspreche. Zu 3.: Mit Verweis auf die unter Fragestellung 1 dargelegten Gründe für die Neustrukturierung der Schulstandorte im Bereich der Ausbildungsregelungen nach § 42m HwO/§ 66 BBiG werden unter Berücksichtigung der künftig zur Verfügung stehenden Personalressourcen keine Möglichkeiten gesehen, die bisherige Angebotsbreite sowie die damit verbundene hohe Zahl von unterfrequentierten Klassen weiterhin aufrechtzuerhalten. Zu 4.: Auch nach der Neustrukturierung der Schulstandorte für die Ausbildungsregelungen nach § 42m HwO beziehungsweise § 66 BBiG kann die Beschulung für zehn verschiedene Ausbildungsregelungen am Staatlichen Berufsschulzentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt erfolgen. In Verbindung mit den weiteren in der Berufsbildungsregion Ostthüringen vorgehaltenen Schulstandorten ist damit auch weiterhin eine ausreichende Auswahl sowie eine verhältnismäßig wohn- beziehungsweise ausbildungsortsnahe Beschulung der betreffenden Jugendlichen gesichert. Mit der Umsetzung der neuen Struktur mit dem Ausbildungsjahrgang 2017 beginnend besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, sich auf die Veränderungen entsprechend einzustellen. Die Schüler früherer Ausbildungsjahrgänge werden in der Regel an den bisherigen Schulstandorten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung auslaufend unterrichtet. Aus Sicht der Landesregierung haben die Unterrichtsabsicherung sowie die Unterrichtsqualität eine hohe Priorität. Mit den künftig zur Verfügung stehenden Lehrkräften ist eine Fortführung der Beschulung in unterfrequentierten Klassen nicht mehr leistbar . Unterrichtsausfälle, die letztlich den Ausbildungserfolg gefährden würden, ließen sich dann nicht mehr vermeiden. Mithin besteht zur Anpassung der Schulstruktur keine Alternative. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Berufsschulausbildung für benachteiligte Jugendliche am Standort Unterwellenborn Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: