18.08.2017 Drucksache 6/4358Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. August 2017 Immobilienerwerb des Landkreises Unstrut-Hainich in Schlotheim zwecks Schaffung einer Ausbildungseinrichtung für Asylbewerber Die Kleine Anfrage 2254 vom 7. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach den dem Fragesteller vorliegenden Informationen hat der Landkreis Unstrut-Hainich vor, in der Gemeinde Schlotheim eine bislang gewerblich genutzte Immobilie zwecks Schaffung einer Ausbildungseinrichtung für Asylbewerber zu erwerben (im Folgenden: Vorhaben). Bei der Immobilie handelt sich es sich um eine Kalthalle. Dadurch fallen zusätzlich Investitionen an. Kostengünstigere Alternativen wären die Nutzung kommunalen Eigentums in Schlotheim oder das Berufsschulzentrum in Mühlhausen (circa 17 Kilometer von Schlotheim entfernt). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum oben genannten Vorhaben vor (Beschlusslage, Kostenrahmen, Zielgruppe, Zeitraum der Umsetzung, mögliche Alternativen)? 2. Wurde seitens der Rechtsaufsichtsbehörde (Landesverwaltungsamt) eine Prüfung der Notwendigkeit und Begründetheit des Vorhabens unter Berücksichtigung möglicher Alternativen (siehe Begründung) vorgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Werden Mittel aus dem Landeshaushalt für das Vorhaben gewährt? Wenn ja, seit wann, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe? 4. Wurde oder wird das Vorhaben bei der Prüfung von Bedarfszuweisungsanträgen des Landkreises Unstrut -Hainich oder der Gemeinde Schlotheim berücksichtigt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Wann wird die nach Kenntnis des Fragestellers stattfindende Prüfung des Vorhabens durch den Landesrechnungshof nach Kenntnis der Landesregierung abgeschlossen sein? Wenn sie bereits abgeschlossen wurde, mit welchem Ergebnis? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4358 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 den Kauf eines Werkstattgebäudes und einer Lagerhalle mit Inventar in der Gemarkung Schlotheim zu einem Kaufpreis in Höhe von 441.716,10 Euro beschlossen (Beschluss-Nummer: KT/224-28/16). Dieser Beschluss wurde noch einmal mit Beschluss des Kreistages Nr. KT/266-30/17 in der Sitzung am 8. Mai 2017 bestätigt. Der Landkreis beabsichtigte, in diesem Objekt berufsvorbereitende Orientierungs- und Schulungsmaßnahmen für Flüchtlinge mit dem Schwerpunkt Metall- und Holzverarbeitung durchzuführen. Nach Mitteilung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis sind die Verhandlungen über den Ankauf des Werkstattgebäudes gescheitert . Von einem Ankauf des Gebäudes wurde daher Abstand genommen. Zu 2.: Der Erwerb einer Immobilie durch den Landkreis hat unter Berücksichtigung des § 66 Abs. 1 ThürKO zu erfolgen. Der Vermögenserwerb unterliegt nicht der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Unter Berücksichtigung des in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Sachstands sind rechtsaufsichtliche Maßnahmen nicht angezeigt. Zu 3.: Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 ist eine Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln aus dem Landeshaushalt für das hinterfragte Vorhaben derzeit nicht geboten. Zu 4.: Das Vorhaben wurde nicht bei der Prüfung von Bedarfszuweisungsanträgen des Landkreises Unstrut-Hainich -Kreis berücksichtigt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Wann eine Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof abgeschlossen sein wird, ist der Landesregierung nicht bekannt. Dr. Poppenhäger Minister Immobilienerwerb des Landkreises Unstrut-Hainich in Schlotheim zwecks Schaf-fung einer Ausbildungseinrichtung für Asylbewerber Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: