18.08.2017 Drucksache 6/4362Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. August 2017 Angriffe von Deutschen auf Ausländer in Jena Die Kleine Anfrage 2342 vom 28. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Nacht zum 15. Juni 2017 wurde laut Medienberichten, unter anderem bei Jena TV, ein 22 Jahre al ter Syrer von drei Deutschen bedrängt und von einem ins Gesicht geschlagen, als dieser die Frage ver neinte, ob er deutsch spreche. Am 20. Juni 2017 wurden laut Medienbericht der Ostthüringer Zeitung zwei junge Somalier durch einen Deutschen belästigt, weil diese sich nicht auf Deutsch unterhielten. Nach dem folgenden Streit schlug der Deutsche einem der Somalier ins Gesicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei den oben geschilderten Vorfällen ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit den oben geschilderten Vorfällen im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit den Vorfäl len gegen die Tatverdächtigen eingeleitet? 4. Konnten Tatverdächtige ermittelt werden und wurden Haftanträge gestellt? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher De likte (bitte insbesondere nach Politisch motivierter Kriminalität aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. August 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 24. Juli 2017). Unter Hinweis auf Arti kel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro zessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestim mung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsver K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4362 mutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von wei teren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungs gerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 15. Juni 2017 und 19. Juni 2017 soll es in Jena zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein. Nach bisherigen polizeilichen Ermittlungen sollen deutsche Tatverdächtige die Geschädigten aufgrund ihres Migrationshintergrundes angegriffen haben. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 2.: In beiden Fällen waren jeweils vier Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Aufgrund des Sachverhaltes am 14. Juni 2017 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körper verletzung gegen zwei deutsche Staatsangehörige und einen unbekannten Tatverdächtigen eingeleitet. Zum Vorfall am 19. Juni 2017 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen einen deut schen Staatsangehörigen und ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen somalischen Staatsangehörigen eingeleitet. Zu 4.: Es wurden keine Haftanträge gestellt. Im Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angriffe von Deutschen auf Ausländer in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: