22.08.2017 Drucksache 6/4371Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. August 2017 Vorfall in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena am 12. Juli 2016 Die Kleine Anfrage 2292 vom 16. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis kam es am 12. Juli 2016 zu einem Vorfall in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena, bei dem zumindest eine Person (Student) durch eine männliche Person, die sich in den Räumlichkeiten der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena aufgehalten hatte, verletzt wurde. Obwohl dann mehrere Polizeiein satzkräfte angerückt wären und der Verletzte/Zeuge deutlich gemacht hätte, dass der Täter noch im Ob jekt sei und er ihn wiedererkennen würde, wäre es zu keinem weiteren polizeilichen Einsatz, insbesondere nicht zu einem Betreten der Räumlichkeiten der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena gekommen, weil der Zu tritt durch eine Rechtsanwältin, ein Mitglied des Thüringer Landtags und deren Vater verwehrt worden sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vor fall eingeleitet? 3. Ist der Tatverdächtige, gegen den Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, bitte insbesondere auf gegebenenfalls vorliegende Vorstrafen im Zusammenhang mit Politisch motivierter Kriminalität eingehen)? 4. Sind der Landesregierung ähnliche Vorfälle ab dem Jahr 2000 mit der Tatörtlichkeit Junge Gemeinde Stadtmitte Jena bekannt (bitte unter Angabe des Datums und der Straftatbestände sowie mit Erwähnung der Zuordnung zur Politisch motivierten Kriminalität, falls zutreffend, nennen)? 5. Wie viele Polizeibeamte waren aufgrund des in der Begründung erwähnten Vorfalls im Einsatz? 6. Wie bewertet die Landesregierung aufgrund vorliegender Erkenntnisse und konkreter Anhaltspunkte das Gewaltpotential und die Gewaltmotivation der sich in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena auf hältigen Personen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4371 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. August 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Der Vorfall ist teilweise Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbe sondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Der Sachverhalt war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 1394 des Abgeordneten Brandner, Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Vorfall in Jena (am 13. Juli 2016?), Thüringer Landtag, Drucksache 6/2961. Zu 1.: Nach den bisherigen Ermittlungen hat sich Folgendes ereignet: Am 12. Juli 2016 begaben sich kurz vor Mitternacht drei ortsunkundige Studenten, in der irrigen Annahme, sich dann im "Rosenkeller" - einem Studentenclub - zu befinden, in die unmittelbar daneben befindlichen Räumlichkeiten der Jungen Gemeinde Stadtmitte in der Johannisstraße in Jena. Beim Betreten der Räum lichkeiten der Jungen Gemeinde soll einer der Beschuldigten zunächst eine "Spende" von zwei Euro pro Person eingefordert haben, die von allen drei Studenten entrichtet worden sei. Anschließend soll es zwi schen den Studenten einerseits und dem vorgenannten Beschuldigten und einer Abgeordneten des Thü ringer Landtages zu Streitigkeiten über den Ausschank von Bier gekommen sein. Unbekanntes Personal der Jungen Gemeinde drängte daraufhin die drei Studenten gewaltsam nach draußen, wobei einer der Stu denten infolge gegen ihn geführter Schläge eine blutende Gesichtsverletzung erlitt und ein anderer zu Bo den gedrückt sowie ihm durch eine unbekannte Person der Hals zugedrückt worden sei. Der vorgenannte Beschuldigte habe lautstark geschrien, die Studenten verprügeln zu wollen. Die von den Studenten inzwischen herbeigerufenen Polizeibeamten wurden von einer Abgeordneten an dem Betreten der Räumlichkeiten der Jungen Gemeinde durch Zusperren des Tores gehindert. Der erstge nannte massiv alkoholisierte Beschuldigte belästigte die Polizeibeamten, indem er an ihrem Uniformhemd herumzupfte und sie in barscher Weise aufforderte zu gehen. Zu 2.: Zu dem Gesamtkomplex wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: Ein Verfahren richtete sich gegen die drei Studenten wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs. Dieses wur de inzwischen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der erforderliche Strafantrag nicht gestellt worden ist. Das zweite Verfahren richtete sich unter Wahrung der Immunität (vergleiche Nr. 191 Abs. 3 Buchst. b RiStBV) gegen die Ab geordnete wegen des Verdachts der Strafvereitelung und wurde insoweit ohne Ermittlungen nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt und richtet sich gegen den in der Antwort zu Frage 1 genannten Beschuldigten wegen des Verdachts der Körperverletzung; insoweit dauern die Ermittlungen noch an. Nach Nr. 191 Abs. 3 Buchst. b RiStBV hindert die Immunität nicht, ein Verfahren gegen eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten zum Zwecke der Einstellung einzuleiten, wenn der Sachverhalt die Einstellung ohne Beweiserhebung rechtfertigt. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 5.: Zur Bearbeitung dieses Sachverhaltes wurden sechs Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. 3 Drucksache 6/4371Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Veranstaltungen der Jungen Gemeinde Stadtmit te in Jena durch Angehörige der linksextremistischen Szene frequentiert wurden. Im Einzelfall liegen jedoch tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Angehörige der linksextremistischen Szene sich im Umfeld der Jungen Gemeinde Stadtmitte aufhielten. So skandierten während einer Veran staltungswoche der Jungen Gemeinde Stadtmitte im Juni 2016 einzelne Personen im Außenbereich des Objekts Parolen mit Bezug zu einem auch von der linksautonomen Szene genutzten Wohnhaus in Berlin. Erkenntnisse zu geplanten Aktionen mit Gewaltbezug liegen nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena am 12. Juli 2016 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: