22.08.2017 Drucksache 6/4372Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. August 2017 Kamsdorf beschließt Eingliederung nach Unterwellenborn - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2339 vom 28. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 24. Juni 2017 unter der Überschrift "Kamsdorf beantragt Neugliederung der Gemeinde", dass die Gemeinden Unterwellenborn und Kamsdorf vom Thüringer Minister für Inneres und Kommunales wissen wollen, wie mit ihrem Antrag auf freiwillige Gemeindeneugliederung weiter verfahren wird, nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (Vorschaltgesetz) für nichtig erklärt hat. In Beantwortung der Kleinen Anfrage 1961 zur Eingliederung der Gemeinde Kamsdorf nach Unterwellenborn in Drucksache 6/3778 wurde durch die Landesregierung zu bedenken gegeben, dass § 5 Abs. 1 des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 zu beachten ist, nach dem Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 als Ober- oder Mittelzentrum ausgewiesen sind, durch Eingliederungen vergrößert werden sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist § 9 der Thüringer Kommunalordnung nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Vorschaltgesetz Grundlage für beantragte Gebiets- und Bestandsänderungen? 2. Welche weiteren gesetzlichen Grundlagen sind aktuell bei der Bewertung und Entscheidung von Anträgen auf freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden heranzuziehen? 3. Welche Argumente sprechen auf Basis der aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben für beziehungsweise gegen eine Eingliederung der Gemeinde Kamsdorf nach Unterwellenborn? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Gemeinde Kamsdorf mit einer Größe von unter 3.000 Einwohnern bereits seit mehreren Jahren nicht den gesetzlichen Anforderungen zum Erhalt der Selbstständigkeit entspricht? 5. Welchen zeitlichen Rahmen wird die Bearbeitung des neuerlichen Antrags der Gemeinde Kamsdorf auf Gemeindeneugliederung nach Einschätzung der Landesregierung in Anspruch nehmen? 6. Für wann können die Gemeinden Kamsdorf und Unterwellenborn mit einer Entscheidung rechnen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4372 7. Inwieweit kann damit gerechnet werden, dass das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dem vorliegenden Antrag zur Eingliederung von Kamsdorf nach Unterwellenborn zustimmt und der Fusionsantrag entsprechend weitergeleitet wird? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gesetzliche Grundlage für Gebiets- und Bestandsänderungen ist § 9 Thüringer Kommunalordnung. Zu 2.: Derzeit wird die am 11. Juli 2017 veröffentlichte schriftliche Begründung zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9. Juni 2017, mit dem das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen für formell verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, ausgewertet. Im Anschluss daran wird die Landesregierung über das weitere Verfahren der konkreten Neugliederungsmaßnahmen nach dem Wegfall des Vorschaltgesetzes, auch derjenigen auf der Grundlage freiwilliger Beschlüsse, entscheiden. Sobald sich die Landesregierung über das weitere Vorgehen bei der Gebietsreform in Thüringen verständigt hat, wird das Ministerium für Inneres und Kommunales die Kommunen und Kommunalen Spitzenverbände hierüber informieren. Zu 3. bis 7.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Kamsdorf beschließt Eingliederung nach Unterwellenborn - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. bis 7.: