22.08.2017 Drucksache 6/4374Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2017 Straftaten gegen Religionsgemeinschaften in Thüringen seit dem Jahr 2016 Die Kleine Anfrage 2370 vom 30. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Anfrage dient der Aktualisierung der Daten zum Thema meiner Kleinen Anfrage 1464 (vergleiche Drucksache 6/2967). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten, die sich gegen Personen wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Religionszugehörigkeit richteten, wurden im Freistaat Thüringen in den Jahren 2016 sowie 2017 (aktueller Stand) registriert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Gegen Angehörige welcher Religionen wurden die Straftaten aus der Antwort auf die Frage 1 begangen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wo wurden die Straftaten aus Frage 1 begangen (bitte den Ort sowie den Bereich der zuständigen Landespolizeiinspektion angeben)? 4. Welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus hatten die Tatverdächtigen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln; bei mehrfacher Staatsangehörigkeit bitte alle Staatsangehörigkeiten nennen)? 5. Wie viele der Straftaten aus Frage 1 wurden jeweils bei der Politisch motivierten Kriminalität - Rechts, Links, Ausländerkriminalität (bitte bei Vorliegen eines islamistischen Tatmotivs diesen gesondert angeben ) sowie "Sonstige/Nicht zuzuordnen" erfasst (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 6. Bei wie vielen der Straftaten aus Frage 1 konnten die Tatverdächtigen nicht ermittelt werden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Bei wie vielen der Straftaten aus Frage 1 kam es zu einem Gerichtsverfahren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und den Ausgang des Verfahrens, gegebenenfalls mit Angabe des Strafmaßes, nennen)? 8. Zu wie vielen antisemitischen Straftaten kam es in Thüringen im Jahr 2016 sowie im bisherigen Jahresverlauf des Jahres 2017 (bitte nach der Zuordnung zur Politisch motivierten Kriminalität aufschlüsseln)? 9. Bei wie vielen der Straftaten aus Frage 8 konnten die Tatverdächtigen nicht ermittelt werden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4374 10. Bei wie vielen der Straftaten aus Frage 8 kam es zu einem Gerichtsverfahren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und den Ausgang des Verfahrens, gegebenenfalls mit Angabe des Strafmaßes, nennen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Freistaat Thüringen wurden im Jahr 2016 sechs und im 1. Halbjahr 2017 insgesamt zwölf Straftaten registriert , die sich gegen Personen wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Religionszugehörigkeit richteten. Zu 2.: Die registrierten Straftaten richteten sich gegen folgende Religionszugehörigkeiten: 2016 1. Halbjahr 2017 Straftaten gegen die Religionszugehörigkeit 6 12 davon gegen eine christliche Religionszugehörigkeit 1 0 gegen eine islamische Religionszugehörigkeit 5 12 Zu 3.: Die registrierten Straftaten ereigneten sich in den folgenden Schutzbereichen der Landespolizeiinspektionen Thüringens: 2016 1. Halbjahr 2017 Straftaten gegen die Religionszugehörigkeit 6 12 davon im Bereich der Landespolizeiinspektion Erfurt 2 3 Gera 0 1 Gotha 0 3 Jena 1 3 Nordhausen 1 1 Saalfeld 2 1 Suhl 0 0 Zu 4.: Zu den ermittelten Tatverdächtigen liegen zur Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus folgende Erkenntnisse vor: Staatsangehörigkeit 2016 1. Halbjahr 2017 ermittelte Tatverdächtige 4 3 davon deutsch 2 3 irakisch 1 (Aufenthaltsgestattung) 0 russisch 1 (Duldung) 0 3 Drucksache 6/4374Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die registrierten Straftaten wurden folgenden Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet : Phänomenbereich 2016 1. Halbjahr 2017 Straftaten gegen die Religionszugehörigkeit 6 12 davon Politisch motivierte Kriminalität -rechts- 1 11 Politisch motivierte Ausländerkriminalität 3 0 Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen - 2 1 Zu 6.: Im Jahr 2016 führten die Ermittlungen in zwei Fällen und im 1. Halbjahr 2017 in neun Fällen bislang nicht zur Ermittlung von Tatverdächtigen. Zu 7.: Zu den registrierten Straftaten liegt jeweils folgender Verfahrensstand vor: 2016 1. Halbjahr 2017 Straftaten gegen die Religionszugehörigkeit 6 12 davon Ermittlungen dauern an 0 8 Anklage vor dem Strafrichter 1 0 Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls 1 0 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 1 0 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 3 4 Zu 8.: Im Jahr 2016 wurden im Freistaat Thüringen 80 und im 1. Halbjahr 2017 insgesamt 26 antisemitische Straftaten registriert. Die registrierten Straftaten wurden folgenden Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet : Phänomenbereich 2016 1. Halbjahr 2017 Antisemitische Straftaten 80 26 davon Politisch motivierte Kriminalität -rechts- 75 25 Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen - 5 1 Zu 9.: Im Jahr 2016 führten die Ermittlungen in 36 Fällen und im 1. Halbjahr 2017 in sechs Fällen bislang nicht zur Ermittlung von Tatverdächtigen. Zu 10.: Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Staatsanwaltschaft muss wegen unterschiedlicher Erfassungskriterien und/oder des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes nicht unbedingt mit der Bewertung durch die Polizei übereinstimmen. Im Jahr 2016 wurden bei den Thüringer Staatsanwaltschaften 74 und in der Zeit vom 1. Januar bis 21. Juli 2017 insgesamt 69 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Bestrebungen eingeleitet. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4374 In sechs der Verfahren, die im Jahr 2016 bei den Thüringer Staatsanwaltschaften wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet wurden, kam es zu einem Gerichtsverfahren. Soweit die Verfahren abgeschlossen wurden, endeten vier Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. In fünf der Verfahren, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 21. Juli 2017 bei den Thüringer Staatsanwaltschaften wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet wurden, kam es zu einem Gerichtsverfahren. Soweit die Verfahren abgeschlossen wurden, endeten ein Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Rechtsfolge nach dem Jugendgerichtsgesetz (ohne Jugendstrafe) und zwei Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. Dr. Poppenhäger Minister Straftaten gegen Religionsgemeinschaften in Thüringen seit dem Jahr 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: