21.08.2017 Drucksache 6/4377Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2017 Fragen zur Umsetzung der LEADER-Strategie in Thüringen Die Kleine Anfrage 2360 vom 30. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: LEADER ist ein integriertes, territoriales Entwicklungsinstrument auf regionaler Ebene. Damit bietet LEA- DER ländlichen Regionen die Möglichkeit, sich endogen zu entwickeln und ihre Potenziale inwertzusetzen. Der Mehrwert von LEADER liegt hierbei in der breiten Partizipation von relevanten Akteuren. Regionale Aktionsgruppen erarbeiten dabei eine regionale Entwicklungsstrategie, mit der sie zur Umsetzung der Ziele von Europa 2020 bis hin zu den landespolitischen Zielsetzungen des EPLR/FILET beitragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen und Akteure befassen sich in Thüringen mit LEADER (als Mitglieder, Fachbeiräte, Projektträger, Kooperationspartner und Akteure)? 2. Mit welchen Themen befassen sich die LEADER-Aktionsgruppen und welche Beispiele für innovative Projekte zu für Thüringen bedeutsamen Themen gibt es? 3. Welche Abteilungen und Referate im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind mit welchem Personal für das LEADER-Programm in Thüringen verantwortlich (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Abteilungsleiter, Referatsleiter, stellvertretende Referatsleiter, Referenten)? 4. Seit wann und warum ist die Stelle des Abteilungsleiters der Abteilung 5, Ländlicher Raum, Forsten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht besetzt und wann wird sie wieder besetzt? 5. Seit wann und warum ist die Stelle des Referatsleiters des Referats 53, LEADER und Ländlicher Tourismus im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht mehr besetzt und wann wird die Stelle wieder besetzt? 6. Wie ist für das Jahr 2017 der aktuelle Stand der Bewilligungen nach privaten und kommunalen Fördermitteln aufgeteilt und wie wird die Fondsaufteilung für kommunale und private Mittel inhaltlich und fachlich begründet? Orientiert sich die Mittelaufteilung am Bedarf der LEADER-Aktionsgruppen oder schränkt sie die Aktivitäten der LEADER-Aktionsgruppen ein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4377 7. Wann und in welcher Höhe wurden LEADER-Projektmittel für die LEADER-Aktionsgruppen für das Jahr 2017 freigegeben und welcher Finanzbedarf wurde im Rahmen der Finanzplanung von den LEADER- Aktionsgruppen im Januar 2017 angemeldet? 8. Nach welchem Prinzip werden die LEADER-Fördermittel für Projekte über die Jahre aufgeteilt und welchen Einfluss haben die LEADER-Aktionsgruppen mit der von ihnen abgeforderten Finanzplanung bei der Aufteilung der Fördermittel auf die Jahre? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Landesweit engagieren sich 775 Mitglieder in den LEADER-Aktionsgruppen. In den Fachbeiräten beziehungsweise Auswahlgremien sind 297 Personen tätig. Zurzeit gibt es 381 Projektträger und 18 Kooperationspartner sind an LEADER-Kooperationen beteiligt. Von dem LEADER-Ansatz können alle Einwohner des ländlichen Raums in Thüringen als Akteure profitieren; dies sind derzeit rund 1,55 Millionen Menschen. Zu 2.: Die LEADER-Aktionsgruppen befassen sich mit den Themen Tourismus und Naherholung, (Land-)Wirtschaft , Handwerk und Fachkräftemangel, Daseinsvorsorge und Lebensqualität, Natur- und Kulturlandschaft, Dorfentwicklung, Infrastruktur und Mobilität, Regionale Wertschöpfung, Kultur- und Traditionspflege, Energie und Klimaschutz, Bildung sowie Soziales und Soziale Infrastruktur. Als Beispiele für innovative Projekte zu für Thüringen bedeutsamen Themen können die "Regionale Integrationsstrategie Willkommen in Saale-Orla" (LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla e.V.), der "Indoorspielplatz im Freizeit- und Erlebnispark Possen" (RAG Kyffhäuser e.V.), der "Fitness-Pfad am Gondelteich" in Neustadt /Harz (RAG Südharz e.V.) sowie das "KIBIZE-Stadt-Land-Kinder-Bildungszentrum" in Asbach/Schmalkalden (RAG LEADER Henneberger Land e.V.) genannt werden. Zu 3.: Die Aufgabenwahrnehmung in Bezug auf LEADER ist federführend in Abteilung 5 "Ländlicher Raum, Forsten " angesiedelt. Aufgrund der Vakanz der Abteilungsleiterposition erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auf Abteilungsleiterebene derzeit durch den stellvertretenden Abteilungsleiter 5. Innerhalb der Abteilung 5 ist das Thema im Referat 53 "LEADER, Ländlicher Tourismus" angesiedelt und wird dort von der stellvertretenden Referatsleiterin sowie drei Sachbearbeitern betreut. Im Referat 53 wird zudem die Fachaufsicht über die drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung im Rahmen von LEADER ausgeübt. Mittelbar sind weitere Organisationseinheiten mit LEADER befasst. Aufgrund der teilweisen Finanzierung von LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist im TMIL die Abteilung 6 "Landwirtschaft, Markt, Ernährung" und speziell das Referat 67 "EU-Fondsverwaltung und Gemeinschaftsaufgabe" zuständig für die Durchführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Wahrnehmung der Aufgaben der Verwaltungsbehörde ELER sowie fondsspezifische Fragen. Neben dem Referatsleiter 67 ist auch noch ein ELER-Referent zuständig für die Planung und Steuerung der Umsetzung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums. Zu 4.: Die Abteilungsleiterposition ist seit dem 15. Juli 2016 vakant, da der betreffende Abteilungsleiter verstorben ist. Derzeit finden Überlegungen statt, ob die Abteilung in ihrer jetzigen Struktur beibehalten oder verändert wird, erst dann kann eine Neuausschreibung des entsprechenden Abteilungsleiterpostens erfolgen. Zu 5.: Der Referatsleiterposten ist seit dem 1. Oktober 2016 vakant, da der Referatsleiter in den Ruhestand eintrat . Derzeit finden Überlegungen statt, ob das Referat in seiner jetzigen Struktur beibehalten oder verändert wird, erst dann kann eine Neuausschreibung des entsprechenden Referatsleiterpostens erfolgen. 3 Drucksache 6/4377Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Zum 30. Juni 2017 beträgt der Stand der Bewilligungen 1.855.444,07 Euro für private Vorhaben und 1.744.273,00 Euro für kommunale Vorhaben. Die Projektmittel sind hälftig auf kommunale und private Vorhaben verteilt. Damit wurden die Fördermittel für private Vorhaben gegenüber der vorherigen Förderperiode deutlich erhöht und es wird dem angemeldeten Finanzbedarf der LEADER-Aktionsgruppen insgesamt weitestgehend Rechnung getragen. Einschränkungen im Einzelfall können dabei jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die getrennte Veranschlagung der Mittel folgt dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Einzelveranschlagung beziehungsweise Titelbindung und entspricht der allgemeinverbindlichen Haushaltssystematik . Darüber hinaus ist eine getrennte Veranschlagung aufgrund der unterschiedlichen Kofinanzierung der ELER-Mittel notwendig. Zu 7.: Die Mittel für kommunale und private Vorhaben wurden entsprechend den Haushaltsplanansätzen in Höhe von jeweils 2.435.000,00 Euro im Mai 2017 freigegeben. Von den LEADER-Aktionsgruppen wurde im Rahmen der Finanzplanung im Januar 2017 ein Bedarf für kommunale Vorhaben in Höhe von 3.735.621,00 Euro und für private Vorhaben in Höhe von 3.158.873,00 Euro angemeldet. Zu 8.: Zur Gewährleistung der Kontinuität des LEADER-Prozesses über die gesamte Förderperiode hinweg wurde der gemäß der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) 2014 bis 2020 für den LEA- DER-Ansatz zur Verfügung stehende Finanzrahmen linear auf die "aktiven" Förderjahre verteilt. Die von den LEADER-Aktionsgruppen vorzulegende Finanzplanung hat regelmäßig Einfluss auf die landesweite Mittelumschichtung im laufenden Haushaltsvollzug und ist für die mittelfristige Finanzplanung von Bedeutung. Keller Ministerin Fragen zur Umsetzung der LEADER-Strategie in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: