25.08.2017 Drucksache 6/4384Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2017 Entstandene und zu erwartende Kosten im Zusammenhang mit dem Vorschaltgesetz Die Kleine Anfrage 2300 vom 20. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9. Juni 2017 hat das oberste Thüringer Gericht entschieden , dass das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform nichtig ist. Für Marketing, Prozessbegleitung und Gutachten sind Kosten entstanden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind der Landesregierung für die Erstellung, Begleitung, Auswertung und Veröffentlichung des Bürgergutachtens bisher entstanden und mit welchen weiteren Kosten (beispielsweise Druckkosten ) für dieses Projekt rechnet die Landesregierung? 2. Welche Kosten sind der Landesregierung für das Gutachten der Ruhr-Universität Bochum "Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen" bisher entstanden und mit welchen weiteren Kosten für dieses Projekt rechnet die Landesregierung? 3. Welche Kosten sind der Landesregierung für die Werbekampagne "Die Gebietsreform. Gegen diese Reform kann man nicht sein" bisher entstanden und mit welchen weiteren Kosten (beispielsweise Homepage , Kosten für Google Anzeige, Plakatierungsverträge) für dieses Projekt rechnet die Landesregierung? 4. Welche Kosten sind der Landesregierung für die Prozessvorbereitung und Prozessdurchführung aller Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof entstanden (bitte einzeln aufschlüsseln nach Anwaltskosten , Materialkosten, Arbeitsaufwand der Verwaltungsmitarbeiter und sonstigen Kosten für jedes einzelne Verfahren)? 5. Welche weiteren Kosten sind der Landesregierung im Zuge der Vorlage und Durchführung des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform bisher entstanden und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Landesregierung (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projekten und daraus resultierenden Kosten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4384 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Erstellung, Begleitung, Auswertung und Veröffentlichung des Bürgergutachtens sind bisher Kosten in Höhe von 90.002,59 Euro entstanden. Für das Haushaltsjahr 2018 sind 5.000 Euro für ein Ergebnismonitoring eingeplant. Zu 2.: Für das Gutachten "Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen" im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) wurden Kosten in Höhe von 24.990 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Auftrag ist damit abgeschlossen. Zu 3.: Für die Werbekampagne sind bislang Kosten in Höhe von 325.683 Euro entstanden. Im weiteren Verlauf sind für dieses Projekt bis zu 290.000 Euro geplant. Zu 4.: Für die Prozessvorbereitung und Prozessdurchführung wurden für Normenkontrollantrag, Normenkontrollverfahren und Kommunalverfassungsbeschwerden (zusammengefasst in vier Aufträgen) 63.665 Euro gezahlt . Kosten im Rahmen der üblichen ministeriellen Tätigkeit werden im Einzelnen nicht erhoben. Zu 5.: Für die gutachterliche Begleitung des Prozesses der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen (siehe dazu die Beantwortung zur Kleinen Anfrage 619 vom 4. November 2015 Drucksache 6/1566) wurden 57.120 Euro geleistet. Weitere Kosten im Rahmen der üblichen ministeriellen Tätigkeit werden im Einzelnen nicht erhoben. Am 9. Juni 2017 verkündete der Thüringer Verfassungsgerichtshof sein Urteil im Normenkontrollverfahren zum Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (VerfGH 61/16) und erklärte das Vorschaltgesetz aus formellen Gründen für nichtig. Weitere Kosten werden durch dieses Gesetz daher nicht erwartet. Dr. Poppenhäger Minister Entstandene und zu erwartende Kosten im Zusammenhang mit dem Vorschaltgesetz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: