25.08.2017 Drucksache 6/4421Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. September 2017 Ermittlungen gegen Fussballfanszene und Betreuer? Die Kleine Anfrage 2367 vom 30. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Im April 2017 wurde bekannt, dass im Freistaat Sachsen unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gegen Anhänger des Vereins BSG Chemie Leipzig drei Jahre lang wegen "Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 Strafgesetzbuch [StGB]) ermittelt wurde. Auslöser sollen 16 Vorfälle gewesen sein, bei denen angeblich Rechtsextreme beleidigt oder attackiert wurden. Im November 2016 wurde das Verfahren beendet, nach dem sich die Ermittlungen als haltlos herausstellten. Im Zuge des Verfahrens wurden neun Personen telefonisch überwacht weitere 240 Personen sollen indirekt überwacht worden sein, darunter auch Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Angehörige, Freunde und Arbeitskollegen. 68.925 Verkehrsdatensätze sind dabei angefallen. Wie die Leipziger Volkszeitung und Spiegel Online berichteten, war auch ein hauptamtlicher Sozialarbeiter und Fanbetreuer des dortigen Fanprojekts Beschuldigter und wurde telefonisch überwacht. In der Leipziger Volkszeitung vom 24. April 2017 heißt es: "Die Staatsanwaltschaft habe S. K. zur Last gelegt, dass er mit seiner Arbeit kriminelle Strukturen ermögliche: durch Organisation von Busfahrten zu Auswärtsspielen, durch das Bereitstellen von Räumen für Fantreffen und offenbar auch, weil er mit den Chemie-Anhängern zur Exkursion in den Dresdner Landtag gefahren sei." Ich frage die Landesregierung: 1. Fanden in Thüringen zwischen den Jahren 2011 und 2017 strafrechtliche Ermittlungen nach § 129 StGB "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gegen Fussballfangruppen, Ultras, Hooligans et cetera in Thüringen statt? Wenn ja, in welchem Zeitraum, durch welche Staatsanwaltschaft, wegen welcher Straftatbestände , gegen welche Gruppierung und gegen wie viele Beschuldigte, was war der Kontext/Anlass dieser Ermittlungen und welchen Verfahrensausgang haben diese? 2. Sofern die Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Befanden sich unter den Beschuldigten Mitarbeiter von Fanprojekten aus Thüringen? Falls ja, welche Angaben kann die Landesregierung dazu machen? 3. Fanden in Thüringen zwischen den Jahren 2011 und 2017 strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter beziehungsweise Betreuer von Thüringer Fanprojekten statt, die einen Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten in den Fanprojekten erkennen lassen (organisatorische Aufgaben wie Bereitstellung von Räumen , Organisation von Fahrten und Veranstaltungen et cetera, Förderung der Fankultur)? Falls ja, in welchem Zeitraum, durch welche Staatsanwaltschaft, wegen welcher Straftatbestände, gegen wie viele Beschuldigte welcher Fanprojekte? Was war der Kontext/Anlass dieser Ermittlungen und welchen Verfahrensausgang haben diese? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4421 4. Wie viele Personen aus Thüringen sind in der Datei "Gewalttäter Sport" aktuell erfasst? 5. Wie viele Beamte in Thüringen werden als "szenekundige Polizeibeamte" (SKB) definiert? 6. Wurden oder werden in Thüringen Datenbanken durch "szenekundige Polizeibeamte" im Bereich Fussball geführt? Wenn ja wie viele Datensätze und welche Art von Informationen enthalten diese Datenbanken? 7. Kamen in Thüringen zwischen den Jahren 2011 und 2017 SKB-Arbeitsdateien beziehungsweise SKB-Datenbanken zum Einsatz? Wenn ja, wann, bei welcher Behörde und wie viele Datensätze enthalten diese? 8. Sofern eine der Fragen 6 oder 7 mit Ja beantwortet wird: Inwiefern erfolgt bislang eine Benachrichtigung über die Speicherung gegenüber Betroffenen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im erfragten Zeitraum wurden keine Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB gegen Fußballfangruppen in Thüringen geführt. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Im erfragten Zeitraum wurden keine Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter beziehungsweise Betreuer von Thüringer Fanprojekten im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten in den Fanprojekten geführt. Zu 4.: Die Erfassung in der Datei "Gewalttäter Sport" erfolgt vereinsbezogen und nicht nach dem Hauptwohnsitz der jeweiligen Person. Für die Anhängerschaft Thüringer Fußballvereine waren mit Stand 25. Juli 2017 insgesamt 279 Personen in der in Rede stehenden Datei eingetragen. Zu 5.: Gegenwärtig sind neun Polizeibeamte als szenekundige Beamte eingesetzt. Zu 6.: Neben der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" werden keine Personendatenbanken im Zusammenhang mit der Fußballfanszene geführt. Zu 7.: Es kamen im erfragten Zeitraum keine Dateien beziehungsweise Datenbanken im Sinne der Fragestellung zum Einsatz. Zu 8.: Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Ermittlungen gegen Fussballfanszene und Betreuer? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: