25.08.2017 Drucksache 6/4423Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. September 2017 Angeblicher Vorfall am 1. Juli 2017 (Gera-Arcaden) Die Kleine Anfrage 2375 vom 3. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringische Landeszeitung vom 3. Juli 2017 meldet unter der Überschrift "Diebstähle im Einkaufszent rum", dass "zwei Bürgerinnen" den "Diebstahl eines Mobiltelefons und eines Rucksacks samt Portmonee in den Gera Arcaden feststellten" und den Täter als "männliche Person südländischen Typs" beschrieben hätten. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich das einleitend Geschilderte so oder ähnlich zugetragen, wenn ja, was genau hat sich anläss lich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. August 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 25. Juli 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozess ordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermu K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4423 tung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 1. Juli 2017 kam es im Einkaufszentrum "GeraArcaden" in Gera zu zwei Diebstahlshandlungen. Zum einen wurde ge gen 12:30 Uhr ein Smartphone aus einer Tasche und zum anderen gegen 13:25 Uhr eine Geldbörse aus einem Rucksack entwendet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Im erstgenannten Fall erfolgte die Anzeigenerstattung im Bereich der örtlich zuständigen Polizeidienststel le, sodass kein Polizeibeamter am Ereignisort im Einsatz war. Im zweitgenannten Fall waren zwei Polizei beamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen "Unbekannt" eingeleitet. Die Ermittlungen dauern noch an. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Es liegen keine Erkenntnisse zu Beschädigungen vor. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 1. Juli 2017 (Gera-Arcaden) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: