25.08.2017 Drucksache 6/4429Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2017 Abschlussklassen an Thüringer Schulen an denen die Notengebung ausgesetzt ist - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2196 vom 19. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2053 ergab, dass es in fast 500 Klassen an Thü ringer Schulen dazu kommt, dass Zeugnisnoten in einigen Fächern fehlen. Leider enthielt die Antwort der Landesregierung keine Angaben zu den Berufsbildenden Schulen in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Klassen der Berufsbildenden Schulen konnten zum Schulhalbjahr 2016/2017 keine Zeug nisnoten in einzelnen Fächern erteilt werden (bitte nach Schulamtsbereich und für den Landkreis Greiz aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Klassen der Berufsbildenden Schulen können nach derzeitigem Stand mit dem Schuljah reszeugnis 2016/2017 keine Zeugnisnoten in einzelnen Fächern erteilt werden (bitte nach Schulamts bereich und für den Landkreis Greiz aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Abschlussklassen der Berufsbildenden Schulen werden im Schuljahr 2016/2017 Noten auf dem Abschlusszeugnis voraussichtlich in einzelnen Fächern fehlen (bitte nach Schulamtsbereich auf schlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In den Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen werden keine Halbjahreszeugnisse erteilt. In den be ruflichen Gymnasien wurden in den Halbjahreszeugnissen in allen Fächern Noten erteilt. Zu 2. und 3.: Die gewünschte Aufschlüsselung kann der unten stehenden Übersicht entnommen werden. Insgesamt konn ten in 952 Klassen (davon 338 Abschlussklassen) der berufsbildenden Schulen in einzelnen Fächern kei ne Abschlussnoten erteilt werden. Dies betrifft überwiegend die Fächer evangelische und katholische Re ligionslehre und Ethik in den Berufsschulklassen (duale Ausbildung) sowie das Fach Sport, in Einzelfällen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4429 Fächer des Wahlbereichs und Englisch. Die Fächer evangelische und katholische Religionslehre werden seit den 1990er Jahren in den dualen Bildungsgängen im Regelfall nicht erteilt, obwohl sie Bestandteil der Rahmenstundentafeln sind. Dies hat seine Ursache in der nicht ausreichenden Anzahl an entsprechend ausgebildeten Religionslehrern beziehungsweise kirchlichen Gestellungskräften, so dass deren Einsatz auf Bildungsgänge konzentriert wird, in denen Religionslehre zwingend für den Schulabschluss benötigt wird (berufliches Gymnasium, Fachoberschule und ähnliches). Korrespondierend hierzu entfällt, wenn kein An gebot an Religionsunterricht vorgehalten wird, im Regelfall auch der Ethikunterricht in den dualen Bildungs gängen. Der in Einzelfällen zu konstatierende Unterrichtsausfall im Fach Sport (auch hier ausschließlich in dualen Bildungsgängen) resultiert aus langzeiterkrankten beziehungsweise nicht vorhandenen Sportleh rern oder limitierter Hallenzeiten. Nicht erteilter Religions beziehungsweise Ethikunterricht beziehungs weise Sport und Sprachenunterricht gefährdet jedoch in den betreffenden Klassen nicht die Abschlüsse in den dualen Bildungsgängen. Anzahl Klassen an SBBS'n, in denen im Schuljahr 2016/17 auf Grund von Unterrichtsausfall in einem oder mehreren Fächern/Lernfeldern/Lerngebieten/... keine Noten im Jahres beziehungsweise Abschlusszeug nis erteilt werden konnten Klassenstufe/ Ausbildungsjahr 10 1 11 2 12 3 13 4 davon Abschlussklassen Nord 69 60 40 18 41 Mitte 130 118 95 12 95 Süd 59 55 43 13 62 West 26 18 11 116 116 Ost 2 35 20 12 24 gesamt 286 286 209 171 338 davon Lkr. GRZ 2 5 2 0 2 In den beruflichen Gymnasien wurden auch in den Abschlusszeugnissen in allen Fächern Noten erteilt. Holter Minister Abschlussklassen an Thüringer Schulen an denen die Notengebung ausgesetzt ist - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: