29.08.2017 Drucksache 6/4439Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2017 Probebohrungen im Raum Wasungen Die Kleine Anfrage 2394 vom 20. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Einem Bericht in der Regionalausgabe Schmalkalden-Meiningen der Zeitung "Freies Wort" vom 29. Juni 2017 zufolge plant ein in Mannheim ansässiges Unternehmen Probebohrungen zur Aufsuchung von verschiedenen Erzen, Salzen sowie Sole in der Region. Damit erhofft man sich offenbar, dass der Abbau, zum Beispiel von Kupfer, erfolgversprechender und wirtschaftlicher durchgeführt werden kann als bei Untersuchungen in den 1960er Jahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens des Thüringer Landesbergamts? 2. Welche Voraussetzungen müssten für eine Genehmigung der Probebohrungen sowohl in der betroffenen Region als auch beim antragstellenden Unternehmen erfüllt sein? 3. Welche Untersuchungsergebnisse erbrachten nach Kenntnis der Landesregierung die in den 1960er Jahren durchgeführten Bohrungen? 4. Welche ökologischen Gefährdungspotenziale können aus Sicht der Landesregierung mit den Probebohrungen verbunden sein? 5. Welche Gemeinden werden um Stellungnahmen zum Genehmigungsverfahren gebeten beziehungsweise welche liegen gegebenenfalls bereits vor? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem Thüringer Landesbergamt (TLBA) liegt ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) zur Aufsuchung von Bodenschätzen vor. Antragstellerin ist die Kupfer Copper Germany GmbH mit Sitz in Mannheim. Der Antrag ist auf die Aufsuchung von Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold, Zinn, Wolfram, Molybdän, Vanadium, Kobalt, Nickel, Kali- und Steinsalzen nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen sowie Sole zu gewerblichen Zwecken gerichtet. Das betreffende Er- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4439 laubnisfeld "Werra" erstreckt sich südwestlich des Rennsteigs zwischen Bad Salzungen im Norden, Dermbach im Westen und Steinbach-Hallenberg im Osten bis etwa zur thüringisch-bayerischen Landesgrenze. Mit Schreiben des TLBA vom 14. Juni 2017 wurden neben den in ihren Belangen möglicherweise betroffenen Behörden auch alle hier räumlich betroffenen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Erlaubnisverfahren beteiligt und um Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 28. Juli 2017 gebeten. Die Behördenbeteiligung ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da einige Gemeinden um Fristverlängerung für die Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten haben. Eine Aufsuchungserlaubnis sichert dem Inhaber lediglich das Vorrecht, im Geltungszeitraum der Erlaubnis im betreffenden Gebiet nach den in der Erlaubnis genannten Bodenschätzen suchen zu dürfen. Sie gestattet dagegen noch nicht die Durchführung konkreter Aufsuchungsarbeiten, wie zum Beispiel das Niederbringen von Erkundungsbohrungen. Zu 2.: Die Zulassung von Bohrungen ist nicht Bestandteil des anhängigen Verwaltungsverfahrens. Grundvoraussetzung für die bergrechtliche Zulassung von Aufsuchungsbohrungen ist zunächst das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 7 zur Aufsuchung der dort genannten Bodenschätze. Das Erlaubnisverfahren ist derzeit beim TLBA anhängig. Soweit eine Erlaubnis nach Abschluss des Verfahrens erteilt werden sollte und der Inhaber derselben im weiteren Erkundungsbohrungen vorsieht, wäre nach § 51 BBergG dem TLBA sodann ein entsprechender Betriebsplan mit Antrag auf Zulassung vorzulegen. Der Betriebsplan ist zuzulassen, wenn die in § 55 Abs. 1 BBergG genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Soweit der § 21 Standortauswahlgesetz (StandAG) für das Vorhaben einschlägig ist, müssen zudem die Zulassungsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 2 StandAG gegeben sein. Zu 3.: Im Jahr 1963 wurde innerhalb des in Rede stehenden Erlaubnisfeldes zwischen Ober- und Unterkatz die Kohlensäure-Untersuchungsbohrung Oberkatz 1/1963 abgeteuft. Die Bohrung wurde am 16. März 1964 bei einer Teufe von 789,2 Meter eingestellt. Ziel der Bohrung war es, natürliche Kohlendioxid-Lagerstätten zu erschließen. Das Ziel wurde nicht erreicht. Der in einer Teufe von 761,4 bis 762,4 Meter erbohrte Kupferschiefer wurde seinerzeit standardmäßig auf seine Metallgehalte hin untersucht. Es zeigte sich, dass insbesondere Kupfer und Silber in den untersten 50 Zentimeter des Kupferschiefers deutlich angereichert waren. Die Durchschnittsgehalte lagen in diesem Kernabschnitt bei 1,4 Prozent Kupfer und 100 parts per million Silber. Alle weiteren Bohrungen in Südwest- und Südthüringen, die den Kupferschiefer erreichten, zeigten wesentlich geringere und damit aktuell wirtschaftlich uninteressante Metallgehalte. Zu 4.: Probebohrungen sind derzeit nicht zur Zulassung beantragt. Bei Bohrungen kann aufgrund der üblicherweise verwendeten technischen Einrichtungen und Materialien grundsätzlich das Risiko einer Beeinträchtigung des Grundwassers bestehen. Dem ist durch Anwendung von Maßnahmen, die den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik entsprechen, entgegenzuwirken . Dies wird im Zuge der wasserrechtlichen Prüfung eventueller Bohranträge zu berücksichtigen sein. Zu 5.: Eine Liste der beteiligten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften enthält Anlage 1*. Jene Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, deren Stellungnahme dem TLBA bereits vorliegt, sind in Anlage 2* aufgelistet. Siegesmund Ministerin Anlagen 3 Drucksache 6/4439Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Schmalkalden-Meiningen 1 Breitungen/ Werra 47 VG Wasungen - Amt Sand 2 Fambach c/o EG Breitungen/ Werra 48 Friedelshausen 3 Floh-Seligenthal 49 Hümpfershausen 4 Grabfeld mit OT Bauerbach 50 Mehmels 5 Henneberg c/o EG Meiningen, Stadt 51 Metzels 6 Meiningen, Stadt 52 Oepfershausen 7 Rhönblick 53 Schwallungen 8 Rippershausen c/o EG Meiningen, Stadt 54 Unterkatz 9 Rosa c/o EG Breitungen/ Werra 55 Wahns 10 Roßdorf c/o EG Breitungen/ Werra 56 Wallbach 11 Schmalkalden, Stadt 57 Walldorf 12 Steinbach-Hallenberg, Stadt 58 Wasungen, Stadt 13 Stepfershausen c/o EG Meiningen, Stadt 14 Sülzfeld c/o EG Meiningen, Stadt 15 Trusetal (Stadt Brotterode-Trusetal) Wartburgkreis 16 Untermaßfeld c/o EG Meiningen, Stadt 59 Bad Salzungen, Stadt 60 Diedorf/ Rhön 17 VG Dolmar-Salzbrücke 61 Barchfeld-Immelborn 18 Belrieth 62 Kaltennordheim, Stadt mit Stadtteilen 19 Christes 63 Fischbach, Kaltenlengsfeld u. Klings 20 Dillstädt Empfertshausen c/o EG Kaltennordheim 21 Einhausen 22 Ellingshausen 64 VG Dermbach 23 Kühndorf 65 Brunnhartshausen 24 Leutersdorf 66 Dermbach 25 Neubrunn 67 Neidhartshausen 26 Obermaßfeld-Grimmenthal 68 Urnshausen 27 Ritschenhausen 69 Wiesenthal 28 Rohr 70 Zella / Rhön 29 Schwarza 30 Utendorf Hildburghausen 31 Vachdorf 71 Stadt Römhild mit Stadtteil 32 Wölfershausen Haina und OT Westenfeld 33 VG Haselgrund 72 VG Feldstein 34 Altersbach 73 Marisfeld 35 Rotterode 36 Springstille 37 Viernau 38 VG Hohe Rhön 39 Aschenhausen 40 Erbenhausen 41 Frankenheim/ Rhön 42 Kaltensundheim 43 Kaltenwestheim 44 Oberkatz 45 Oberweid 46 Unterweid 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4439 Anlage 2 Stand: 09.08.2017 Schmalkalden-Meiningen Wartburgkreis Breitungen/ Werra Bad Salzungen, Stadt Floh-Seligenthal Barchfeld-Immelborn Steinbach-Hallenberg, Stadt VG Dermbach VG Dolmar-Salzbrücke Brunnhartshausen Belrieth Dermbach Christes Neidhartshausen Dillstädt Urnshausen Einhausen Wiesenthal Ellingshausen Zella / Rhön Kühndorf Leutersdorf Hildburghausen Neubrunn Stadt Römhild mit Stadtteil Obermaßfeld-Grimmenthal Haina und OT Westenfeld Ritschenhausen Rohr VG Feldstein Schwarza Marisfeld Utendorf Vachdorf Wölfershausen VG Haselgrund Altersbach Rotterode Springstille Viernau VG Hohe Rhön Aschenhausen Erbenhausen Frankenheim/ Rhön Kaltensundheim Kaltenwestheim Oberkatz Oberweid Unterweid VG Wasungen - Amt Sand Friedelshausen Hümpfershausen Mehmels Metzels Oepfershausen Schwallungen Unterkatz Wahns Wallbach Walldorf Wasungen, Stadt Probebohrungen im Raum Wasungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage 1 Anlage 2