30.08.2017 Drucksache 6/4440Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2017 Beteiligung Thüringens an Rückkehrförderprogrammen Il Die Kleine Anfrage 2381 vom 4. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung bevorzugt die Förderung der freiwilligen Rückkehr abgelehnter Asylbewerber gegenüber Abschiebungen. Zur Begründung wurde vom Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter anderem angeführt, die Förderung der freiwilligen Ausreise sei "um die Hälfte billiger als Abschiebungen" (vergleiche 75. Plenarsitzung am 22. Februar 2017). Eine themengleiche Kleine Anfrage hat der Abgeordnete Möller am 10. September 2015 gestellt, die von der Landesregierung in Drucksache 6/1059 beantwortet wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Programmen zur Förderung der Rückkehr von Ausländern beteiligt sich Thüringen zum aktuellen Zeitpunkt (bitte angeben: a) für welche Personen mit welchem Aufenthaltsstatus das jeweilige Rückkehrförderprogramm vorgesehen ist [Asylberechtigte, Flüchtlinge, Asylbewerber, subsidiär Schutzbedürftige, vollziehbar Ausreisepflichtige , Geduldete et cetera], b) in welche Herkunftsländer oder Drittstaaten die Rückkehr jeweils gefördert wird, c) durch wen [EU/Bund/Länder] die Finanzierung des jeweiligen Rückkehrförderprogramms erfolgt, d) falls zutreffend, welche anderen Bundesländer sich an dem jeweiligen Rückkehrförderprogramm wie beteiligen)? 2. In welcher Höhe (prozentual - Anteil Thüringens an der Gesamtfinanzierung - und in absoluten Zahlen) beteiligt sich Thüringen an dem jeweiligen Rückkehrförderprogramm (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 2016 nach Jahren und dem jeweiligen Rückkehrförderprogramm aufschlüsseln und angeben, für welche konkreten Maßnahmen innerhalb des jeweiligen Rückkehrförderprogramms die Finanzmittel jeweils ausgegeben wurden)? 3. Welche Rückkehrförderprogramme, an denen sich Thüringen beteiligt, laufen wann aus? Ist jeweils eine Verlängerung geplant und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? 4. In welchen der Rückkehrförderprogramme werden nur freiwillige Rückkehrer aus Thüringen gefördert? 5. Wie viele Ausländer aus Thüringen kehrten, unterstützt durch die Rückkehrförderprogramme, in die Herkunftsländer beziehungsweise Drittstaaten zurück und um welche Länder handelte es sich dabei? Wie viele davon verblieben dauerhaft in ihrem Herkunftsland (bitte nach Jahren seit dem Jahr 2016 und dem jeweiligen Programm aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4440 6. Wie viele Ausländer sind im Zeitraum seit dem Jahr 2016 aus Thüringen a) freiwillig zurückgekehrt, b) freiwillig und gefördert zurückgekehrt, c) abgeschoben worden (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 2016 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Wie setzt sich die Gruppe der in Rückkehrförderprogrammen geförderten Ausländer alters- und geschlechtsmäßig zusammen (bitte nach Geschlecht und folgenden Altersgruppen aufschlüsseln: 0 bis 18 Jahre, 19 bis 30 Jahre, 31 bis 50 Jahre, 51 bis 65 Jahre, 66 und mehr Jahre und für das jeweilige Jahr seit dem Jahr 2016)? 8. Wie viele der durch die Rückkehrförderprogramme geförderten Ausländer kehrten nach Thüringen, Deutschland oder in andere EU-Staaten zurück (bitte seit dem Jahr 2016 nach Jahren und dem jeweiligen Programm aufschlüsseln)? Aus welchen Herkunftsstaaten oder Drittstaaten kamen diese Personen? 9. Ist die Beteiligung Thüringens an zum jetzigen Zeitpunkt bereits bestehenden (siehe Frage 1) oder an neuen Rückkehrförderprogrammen in den Jahren 2018 und 2019 geplant? Wenn ja, an welchen Programmen und mit welchem finanziellen Betrag (bitte in absoluten Zahlen und prozentual im Sinne des jeweiligen Anteils Thüringens angeben)? Für Staatsangehörige welcher Staaten beziehungsweise zur Förderung der Rückkehr in welche Herkunftsstaaten oder Drittländer sind die jeweiligen Rückkehrförderprogramme vorgesehen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Thüringen beteiligt sich am Rückkehrförder- und Starthilfeprogramm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) sowie am Kosovo-Reintegrationsprojekt URA 2 (kosovarisch: Die Brücke). Zu Buchstabe a: Bei REAG/GARP handelt es sich um ein Programm der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer für die finanzielle und operationelle Unterstützung der Beförderung und Reintegration von Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, Bürgerkriegsflüchtlingen, ausreisepflichtigen Ausländern, Opfern von Zwangsprostitution oder Menschenhandel sowie von sonstigen Ausländern im Sinne des § 1 AsylbLG, die aus eigenem Entschluss freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern können. Im URA 2-Projekt unterstützt Thüringen Personen, die freiwillig in die Republik Kosovo zurückgekehrt sind. Zu Buchstabe b: REAG/GARP: Im Rahmen des Programmes kann die Rückkehr in alle Herkunftsländer gefördert werden, sofern eine freiwillige Ausreise in diese Länder möglich und durchführbar ist. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen. URA 2: Bei dem Projekt URA 2 werden ausschließlich Rückkehrer gefördert, die freiwillig in die Republik Kosovo zurückgekehrt sind. Zu Buchstabe c: REAG/GARP: Das REAG/GARP-Programm wird zu jeweils 50 Prozent durch Bund und Länder finanziert. URA 2: Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden die Kosten für den Betrieb des URA 2-Zentrums in Priština getragen und allen Rückkehrern die damit einhergehenden Leistungen zur Verfügung gestellt . Diese sind unter anderem 3 Drucksache 6/4440Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Sozialberatung, - Arbeitsvermittlung, - Psychologische Betreuung. Die finanziellen Reintegrationsleistungen, wie - finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung, - Mietkostenzuschüsse, - Zuschuss zu den Einrichtungskosten, - Überbrückungsgeld, werden von den projektbeteiligten Ländern finanziert. Zu Buchstabe d: REAG/GARP: An dem Programm beteiligen sich alle Bundesländer. URA 2: Neben dem Bund beteiligen sich auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am Reintegrationsprojekt URA 2. Zu 2.: Programm REAG/GARP: Jahr Gesamt in Euro laut Finanzplan für Thüringen Prozent* Absolut 2016 628.328,72 3,59 425.327,12 2017 657.749,94 3,39 63.155,79** * Prozentualer Anteil Thüringens an geschätzter Gesamtrückkehrerzahl ** Tatsächliche operationelle Kosten (Reisekosten, Reisebeihilfe, Starthilfe) im Abrechnungszeitraum Januar bis April 2017. Die tatsächlich für das Jahr 2017 angefallenen Kosten sind erst nach der Verwendungsnachweisprüfung nach Jahresabschluss bezifferbar. Die Ausgaben erfolgten für die Förderleistungen (Übernahme der Reisekosten, der Auszahlung von Reisebeihilfen und Starthilfen), Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten der Flughafenbetreuung, Personal- sowie Verwaltungskosten. Projekt URA 2: Jahr Geplante Mittel für Thürin-gen in Euro 2016 17.327,24 2017 37.500* * ab 2017 Umstellung auf Fallpauschalen; Planung für geschätzte Rückkehrerzahl von 50 Personen Angaben über die tatsächlich aufgewendeten Mittel für 2016 liegen nicht vor, da noch keine Abrechnung erfolgte . Entsprechendes gilt auch für 2017. Die Mittel wurden für die allgemeine und psychologische Beratung, die Auszahlung von Überbrückungsgeld , Medikamenten- und Behandlungszuschüsse, Einrichtungs-, Fahrtkosten-, Mietkosten- und Lohnkostenzuschüsse verwendet. Zu 3.: Bei dem Programm REAG/GARP handelt es sich um ein fortlaufendes Programm. Die Voraussetzungen für eine Förderung werden jährlich durch die von Bund und Ländern beschlossene Programmausgestaltung geregelt. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4440 URA 2 ist ein jährliches Projekt. Über die Fortsetzung des Projekts wird jährlich durch die Projektbeteiligten entschieden. Bei beiden Projekten ist die weitere Beteiligung Thüringens beabsichtigt, eine Entscheidung durch die Projektbeteiligten für das Jahr 2018 ist noch nicht erfolgt. Zu 4.: Im Programm REAG/GARP werden grundsätzlich nur freiwillige Rückkehrer gefördert. Im Projekt URA 2 fördert Thüringen nur Personen, die freiwillig in die Republik Kosovo zurückgekehrt sind. Zu 5.: Angaben darüber, wie viele Personen, die mit Mitteln aus dem REAG/GARP-Programm ausgereist sind oder eine Förderung aus dem URA 2-Projekt erhalten haben und dauerhaft in ihrem Heimatland verblieben sind, liegen nicht vor. Die Zahl der Rückkehrer, die unterstützt durch Rückkehrförderprogramme in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind, können den nachstehenden Übersichten entnommen werden. REAG/GARP 2016: Zielland Anzahl der Rückkehrer Afghanistan 94 Albanien 709 Aserbaidschan 4 Bosnien und Herzegowina 1 China 1 Georgien 1 Indien 1 Irak 189 Iran 10 Jordanien 1 Kosovo 348 Libanon 3 Marokko 1 Mazedonien 152 Russische Föderation 32 Serbien 278 Somalia 1 Spanien 1 Türkei 1 Ukraine 1 Gesamt: 1.829 REAG/GARP 2017 (bis 30.07.): Zielland Anzahl der Rückkehrer Afghanistan 18 Albanien 95 Algerien 1 Armenien 1 Äthiopien 1 China 2 Indien 1 Irak 62 5 Drucksache 6/4440Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zielland Anzahl der Rückkehrer Kambodscha 1 Kosovo 16 Kuba 1 Marokko 6 Mazedonien 27 Palästinensische Autonomiegebiete 1 Russische Föderation 38 Serbien 63 Somalia 1 Türkei 7 Gesamt: 342 Projekt URA 2 - Rückkehr nur in die Republik Kosovo: Jahr Anzahl zurückgekehrter Personen 2016 376 2017 (bis 30.07.) 16 Zu 6.: Zu Buchstabe a: Belastbare statistische Angaben zur Gesamtzahl freiwillig aus Thüringen ausgereister Personen liegen nicht vor. Zu Buchstabe b und c: Jahr Anzahl der Personen, die freiwillig und mit Förderung aus dem REAG/GARP-Programm ausgereist sind* Anzahl der Personen, die freiwillig ausgereist sind und im URA - Projektzentrum in Priština erfasst wurden Abschiebungen 2016 1.829 376 610 2017 (bis 30.07.) 342 16 358 * Quelle: Statistik IOM zum REAG/GARP-Programm ** Quelle: BAMF, Referat 212 Zu 7.: Folgende statistische Angaben zu Altersgruppen, das REAG/GARP-Programm betreffend, liegen vor: 2016: Alter 0-18 19-30 31-45 46-60 über 60 Gesamt Geschlecht m/w 749 541 423 101 15 1.829 1.109/720 2017 (bis 30.07.): Alter 0-18 19-30 31-45 46-60 über 60 Gesamt Geschlecht m/w 129 114 70 27 2 342 207/135 Eine Unterscheidung nach den Altersgruppen 31 bis 50, 51 bis 65, 66 und mehr Jahren wird nicht getroffen. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4440 URA 2-Projekt: Statistiken zur Aufschlüsselung nach Altersgruppen und Geschlecht hinsichtlich der Ausreise aus Thüringen liegen nicht vor. Zu 8.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 9.: In den Jahren 2018 und 2019 ist die weitere Beteiligung Thüringens an den bestehenden Rückkehrförderprogrammen beabsichtigt (vergleiche die Antwort zur Frage 1). Die Beteiligung an weiteren Rückkehrförderprogrammen ist derzeit nicht vorgesehen. Angaben zum Finanzbedarf sind derzeit nicht möglich, da noch keine entsprechenden Finanzpläne zu den Rückkehrförderprogrammen vorliegen. Lauinger Minister Beteiligung Thüringens an Rückkehrförderprogrammen Il Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu Buchstabe a: Zu Buchstabe b: Zu Buchstabe c: Zu Buchstabe d: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu Buchstabe a: Zu Buchstabe b und c: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: