30.08.2017 Drucksache 6/4441Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2017 Förderung der Industrieansiedlung eines großen Thüringer Senfunternehmens am Erfurter Kreuz Die Kleine Anfrage 2399 vom 18. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Ein großes Thüringer Senfunternehmen mit heutigem Stammsitz im Gewerbegebiet Erfurter Kreuz stellt seit dem Jahr 1820 in Erfurt Senf und andere Delikatessen her. Der Neubau des Verwaltungs- und Logistikzentrums am Erfurter Kreuz im letzten Jahr war ein nötiger Schritt, um weiterhin eine steigende Qualität der Produkte sicherzustellen. Nach aktuellen Plänen soll auch noch die Produktion an das Erfurter Kreuz verlegt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde der oben genannte Neubau der Firma vom Land am Erfurter Kreuz unterstützt? Wenn ja, wie? 2. Falls Fördermittel vom Land an die oben genannte Firma gingen, in welchem Umfang und in welcher Höhe wurden diese gewährt? 3. In welchem zeitlichen Rahmen wurden die Mittel vom Land zur Verfügung gestellt? 4. Müssen diese zurückgezahlt werden an das Land und wenn ja, mit welchem Kapitalzins? 5. Wurden für den Neubau der Produktionsverlegung an das Erfurter Kreuz von oben genannter Firma schon Fördermittel beim Land beantragt? Wenn ja, über welche Fördermechanismen ist eine Förderung durch das Land in welcher Höhe geplant? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Errichtung der Betriebsstätte eines großen Thüringer Senfunternehmens am Erfurter Kreuz wurde mit einem Zuschuss aus dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GRW) unterstützt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4441 Zu 2.: Dem Unternehmen wurde im Rahmen der GRW zur Förderung des Neubaus ein Zuschuss in Höhe von 4.380.000 Euro bewilligt. Zu 3.: Der GRW-Zuschuss in Höhe von 4.380.000 Euro wurde am 9. Dezember 2015 bewilligt. Hierbei erfolgte im Jahr 2016 eine Auszahlung in Höhe von 640.000 Euro. Weitere Auszahlungen sind in den Jahren 2017 und 2018 vorgesehen. Zu 4.: Derzeit ist nicht ersichtlich, dass der gewährte GRW-Zuschuss zurückgezahlt werden muss. Zu 5.: Für die Errichtung der Betriebsstätte wurden vorher keine Fördermittel beim Freistaat Thüringen beantragt. Mit dem Investitionsvorhaben des Unternehmens erfolgt keine Produktionsverlegung, da die bisherigen Betriebsstätten in Bad Langensalza und Erfurt fortgeführt werden. Tiefensee Minister Förderung der Industrieansiedlung eines großen Thüringer Senfunternehmens am Erfurter Kreuz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: