31.08.2017 Drucksache 6/4443Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. September 2017 Kontrollen des Güterverkehrs in Thüringen Die Kleine Anfrage 2379 vom 7. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: In seiner 88. Plenarsitzung am 22. Juni 2017 beschloss der Landtag, dass sich die Landesregierung beim Bund für intensivere Kontrollen von Lkw im Straßengüterverkehr stark machen soll. Dies betrifft die Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr und die zuständigen Behörden. Daneben hat aber auch die Polizei eine Kontrollpflicht in diesem Bereich der Verkehrsüberwachung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kontrollen des Straßengüterverkehrs hat die Landespolizei in den Jahren 2014 bis 2016 und im ersten Halbjahr 2017 durchgeführt (bitte gliedern nach Kontrolle in Kooperation mit dem Bundesamt für Güterverkehr; Kontrolle ohne Bundesamt für Güterverkehr)? 2. In wie vielen Fällen wurden Anzeigen gefertigt (bitte nach Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Tatbeständen gliedern)? 3. In wie vielen Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen (bitte nach Grund gliedern)? 4. Hält die Landesregierung die Kontrolldichte für ausreichend und wie begründet sie ihre Ansicht? 5. Plant die Landesregierung die Kontrolldichte künftig zu erhöhen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Blick auf Tätigkeiten der Landespolizei wird vorangestellt, dass der Begriff "Straßengüterverkehr" im Polizeibereich keine Verwendung findet. Etabliert ist der Begriff "gewerblicher Personen- und Güterverkehr". Die Beantwortung bezieht sich auf den gewerblichen Güterverkehr. Die Thüringer Polizei führt keine Statistik über die Anzahl von Kontrollen im Sinne der Fragestellung. Ebenso erfolgen keine statistischen Erhebungen über die Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge bei allgemeinen Verkehrskontrollen (§ 36 V StVO) sowie bei anderen Anlässen, wie zum Beispiel Rechtspflichtverletzungen im ruhenden Verkehr. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4443 Unbenommen dessen kann informiert werden, dass in den Jahren 2014 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2017 durch die Thüringer Polizei 20.109 Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs1 einer fachspezifischen Kontrolle unterzogen wurden. Eine retrograde Unterscheidung nach Fahrzeugen des gewerblichen Güterverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs ist nicht möglich. Zu 2.: Eine gezielte statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Daher wurden bei der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei nach Ordnungswidrigkeitsanzeigen für die Fahrzeugart "Lastkraftwagen" und "Sattelzugmaschine" recherchiert2. Für diese Fahrzeugarten sind insgesamt 46.345 Bußgeldverfahren erfasst. Eine retrograde Erhebung abgestuft nach einzelnen Tatbeständen ist nicht möglich. Zudem sind wegen Rechtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit - den Sozialvorschriften 2.696 Anzeigen, - dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 18 Anzeigen, - dem Güterkraftverkehrsgesetz 182 Anzeigen und - nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften 353 Anzeigen erfasst. Angaben zu Strafanzeigen sind nicht möglich, da in den polizeilichen Systemen keine automatisierte Recherchemöglichkeit nach dem Merkmal "Straßengüterverkehr" oder einer bestimmten Fahrzeugart gegeben ist. Zu 3.: Verwarnungen werden grundsätzlich nicht tatbestandsbezogen oder nach Art der Verkehrsteilnahme erfasst . Insofern ist keine valide Aussage möglich. Für den unbaren Zahlungsverkehr im Verwarngeldbereich wurden bei der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei 113.002 Verwarnungsverfahren für die Fahrzeugarten "Lastkraftwagen" und "Sattelzugmaschine " recherchiert3. Eine Erhebung abgestuft nach einzelnen Tatbeständen ist nicht möglich. Des Weiteren sind wegen Rechtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit - den Sozialvorschriften 2.914 Verwarnungen und - nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften 100 Verwarnungen erfasst. Zu 4.: Die Landesregierung hält die Kontrolldichte angesichts des vollständigen Aufgabenspektrums der Polizei für sachangemessen und grundsätzlich ausreichend. Zu 5.: nein Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Fortlaufende Berichterstattung gegenüber dem TMASGFF gemäß Artikel 17 VO (EG) Nr. 561/2006 zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr. 2 Das Rechercheergebnis beinhaltet Fälle des gewerblichen sowie Fälle des nicht gewerblichen Güterverkehrs. 3 Das Rechercheergebnis beinhaltet Fälle des gewerblichen sowie Fälle des nicht gewerblichen Güterverkehrs. Kontrollen des Güterverkehrs in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: