31.08.2017 Drucksache 6/4445Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. September 2017 Angeblicher Vorfall in Erfurt am 26. Juli 2017 (Hauptbahnhof) Die Kleine Anfrage 2415 vom 31. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Medien war am 27. Juli 2017 unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Der Bundespolizei ging am Hauptbahnhof Erfurt ging (sic) am Mittwoch ein ganz besonderer Fisch ins Netz. Der Zugbegleiter eines ICE aus Leipzig rief die Beamten zu Hilfe. In einem Abteil stellte er einen 19-jährigen Iraker fest, der laut Polizei ohne Fahrkarte fuhr und nicht bereit war, den fälligen Fahrpreis zu bezahlen. Weiterhin wollte er auch seine Adresse nicht angeben. Bei einer routinemäßigen Überprüfung des 19-Jährigen stellten die Beamten fest, dass der Reisende in den letzten vier Monaten wegen 119 Straftaten angezeigt wurde (sic). Um welche Straftaten es sich handelte, teilte die Polizei nicht mit. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 2. Wie war der Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen? Seit wann und warum war er in Deutschland? 3. War der Tatverdächtige bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Gab es tatsächlich bereits 119 "Anzeigen" wegen "Straftaten" gegen den Tatverdächtigen? Wenn ja (auch, wenn es weniger oder mehr waren), wann und von wem wurden diese jeweils erstattet, was war jeweils der Anlass, Grund oder Sachverhalt für die Anzeige? Wie war am 26. Juli 2017 jeweils der Stand des Verfahrens? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Der geschilderte Sachverhalt wird durch die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Thüringer Polizeibedienstete waren zu keinem Zeitpunkt involviert. Der Landesregierung liegen insoweit keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Angeblicher Vorfall in Erfurt am 26. Juli 2017 (Hauptbahnhof) Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: