04.09.2017 Drucksache 6/4451Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. September 2017 Aufbau und Struktur der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften - Teil II Die Kleine Anfrage 2385 vom 10. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften ist ein zentrales Gremium, das sich aus den Studierendenschaften der Thüringer Hochschulen zusammensetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Belange der Studierenden in Thüringen gegenüber dem für Hochschulen zuständigen Ministerium konzertiert vertreten werden. Die Landesregierung will bis zum Ende des Jahres 2017 das Thüringer Hochschulgesetz novellieren. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Stärkung der Interessenvertretung der Studierendenschaften an den Hochschulen vor. Die angestrebten Änderungen am Thüringer Hochschulgesetz haben auch Auswirkungen auf die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten eines Ausscheidens aus der Studierendenschaft sind vorhanden (bitte getrennt nach Hochschulen in Thüringen auflisten)? 2. Wie wird eine Gleichbehandlung der Thüringer Hochschulstandorte bei der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften sichergestellt? 3. Welche Genderaspekte sind bei der Besetzung von Positionen in der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften zu berücksichtigen und werden diese in der gegenwärtigen Konferenz der Thüringer Studierendenschaften eingehalten? 4. Auf welcher Grundlage nimmt die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften die Interessenvertretung der Studierenden über die in § 75 Thüringer Hochschulgesetz geregelte Vertretung hinaus war? 5. Aus welchen Mitteln wird die Arbeit der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften finanziert und wie viele Haushaltsmittel hat die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften jährlich zur Verfügung (bitte die Einnahmen und Ausgaben der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften seit dem Jahr 2014 detailliert in Jahresscheiben auflisten)? 6. Wie und wo sind der Verteilungsschlüssel und die Zuschusshöhe für die einzelnen Studierendenräte der Thüringer Hochschulen geregelt und welche Beträge werden derzeit von den einzelnen Studierendenräten an die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften gezahlt? Gibt es Studierendenräte, die freiwillige Mehrzahlungen an die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften leisten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4451 7. Sind der Landesregierung offene Forderungen gegenüber Studierendenschaften in Thüringen bekannt und wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich die Forderungen (bitte die konkrete Forderungssumme und Studierendenschaft auflisten)? 8. Welche Informationskanäle sind nach Kenntnis der Landesregierung vorhanden, um Studierende in Thüringen über die Aktivitäten, Empfehlungen und Beschlüsse der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften in Kenntnis zu setzen? 9. Finden nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßige Sitzungen der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften statt und wie werden die Ergebnisse der Sitzungen an die Studierenden in Thüringen kommuniziert (bitte alle Sitzungen und die Anzahl der teilnehmenden Vertreter nach den Thüringer Hochschulen seit dem Jahr 2014 auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Hochschulgesetz sieht in § 72 Abs. 1 eine Pflichtmitgliedschaft für alle immatrikulierten Studierenden einer Thüringer Hochschule in der Studierendenschaft der jeweiligen Hochschule vor. Es besteht keine Austrittsmöglichkeit für die Studierenden während des Studiums. Erst mit der Exmatrikulation verlieren die Studierenden ihre Zugehörigkeit zu der jeweiligen Studierendenschaft. Zu 2.: Jede Studierendenschaft der Thüringer Hochschulen kann zwei Delegierte in die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) entsenden. Zu 3.: Das "Regelwerk" der KTS schreibt keine Quoten bei der Besetzung von Positionen vor. Zu 4.: Eine über § 75 des Thüringer Hochschulgesetzes hinausgehende Rechtsgrundlage für die Interessenvertretung der Thüringer Studierenden durch die KTS besteht nicht. Zu 5.: Die Aktivitäten der KTS werden überwiegend aus den Beiträgen der Thüringer Studierendenschaften finanziert . Von allen Studierenden der Thüringer Hochschulen werden gemäß der Beitragsordnung der jeweiligen Studierendenschaft Semesterbeiträge im Rahmen der Immatrikulation oder Rückmeldung erhoben. Aus diesen Semesterbeiträgen entrichten die Thüringer Studierendenschaften auf Grundlage einer Finanzvereinbarung zwischen der KTS und den Studierendenschaften - mit Ausnahme der Dualen Hochschule Gera -Eisenach - für jeden Studierenden 0,10 Euro/Jahr an die KTS. Die Duale Hochschule Gera-Eisenach hat der Finanzvereinbarung mit der KTS noch nicht zugestimmt, so dass gegenwärtig noch keine Beiträge von den Studierenden dieser Hochschule an die KTS entrichtet werden. Eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der KTS seit dem Jahr 2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Zu 6.: Der Verteilungsschlüssel für die Beiträge der einzelnen Thüringer Studierendenschaften an die KTS ist in der Finanzvereinbarung (siehe Frage 5) geregelt. Aufgrund dieser Finanzvereinbarung entrichtet jede Thüringer Studierendenschaft 0,10 Euro pro Studierenden und Jahr an die KTS. Freiwillige Mehrzahlungen einzelner Thüringer Studierendenschaften erfolgen nicht. Zu 7.: Der Landesregierung sind keine offenen Forderungen der KTS gegenüber den Studierendenschaften der Thüringer Hochschulen bekannt. 3 Drucksache 6/4451Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Die KTS verfügt über eine Webseite sowie eine Facebook-Seite, über die alle Studierenden zu Aktivitäten, Empfehlungen und Beschlüssen der KTS informiert werden beziehungsweise sich informieren können. Darüber hinaus erhalten alle an die KTS delegierten Studierenden der Thüringer Studierendenschaften regelmäßig über einen internen E-Mail-Verteiler Informationen zu aktuellen Themen, die wiederum in den Sitzungen der jeweiligen Thüringer Studierendenschaft, von der sie entsandt worden sind, kommuniziert werden. Zu 9.: Es finden nach Kenntnis der Landesregierung regelmäßig Sitzungen der KTS statt. Die Delegierten der Thüringer Hochschulen in der KTS berichten im Anschluss in den Sitzungen der jeweiligen Thüringer Studierendenschaft , von der sie entsandt worden sind, über die Ergebnisse. Eine Auflistung der seit dem Jahr 2014 stattgefundenen Sitzungen einschließlich der Anzahl der Teilnehmer ist als Anlage 2 beigefügt. Eine Aufteilung der Teilnehmer auf die einzelnen Thüringer Hochschulen war der KTS in der gegebenen Zeit nicht möglich. Tiefensee Minister Anlagen 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4451 Anlage 1 zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 2385 Einnahmen und Ausgaben der Konferenz Thüringer Studierendenschaften seit dem Jahr 2014 2014 Betrag in Euro 2015 Betrag in Euro 2016 Betrag in Euro 2017 (Plan) Betrag in Euro Einnahmen Beiträge Studierendenschaften 10.277,30 4.973,40 3.117,50 5.000,00 Weitere Einnahmen Sonstige Einnahmen 1.780,00 Einnahmen aus Forderungen 31,00 40,00 0,00 190,00 Gesamt 10.308,30 5.013,40 3.117,50 6.970,00 Ausgaben Eigene Projekte Bildungswerk/ Seminar 0,00 285,50 0,00 0,00 Andere Projektausgaben 1.060,17 523,42 766,09 2.000,00 Verwaltung Foren 679,47 423,01 859,10 1.000,00 Öffentlichkeitsarbeit (Merchandising) 0,00 0,00 0,00 500,00 Weiterbildung/ Referenten 0,00 0,00 0,00 0,00 Klausurtagung 1.105,80 1.452,68 0,00 1.500,00 Dienstreisen 3.391,22 2.135,22 2.202,85 2.000,00 Kontoführung 0,60 1,86 2,10 10,00 Laptop 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstiges 0,00 25,00 0,00 30,00 Externe Projekte 0,00 890,00 1.458,12 2.500,00 Verbindlichkeiten 365,13 715,00 250,00 40,00 Rechtsbeistand 0,00 0,00 0,00 2.000,00 Gesamt 6.602,39 6.451,69 5.538,26 9.580,00 5 Drucksache 6/4451Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 zu Frage 9 der Kleinen Anfrage 2385 Sitzungen der Konferenz Thüringer Studierendenschaften seit dem Jahr 2014 Sitzungen der Konferenz Thüringer Studierendenschaften im Jahr 2014 Datum der Sitzung Anzahl Teilnehmende 14.04.2014 9 15.05.2014 8 05.06.2014 7 07.07.2014 10 Sept. 2014 9 06.10.2014 11 06.11.2014 8 04.12.2014 10 19.12.2014 7 Sitzungen der Konferenz Thüringer Studierendenschaften im Jahr 2015 Datum der Sitzung Anzahl Teilnehmende 08.01.2015 05.02.2015 8 26.03.2015 5 16.04.2015 9 21.05.2015 12 04.06.2015 8 18.06.2015 7 16.07.2015 13 03.09.2015 7 08.10.2015 8 05.11.2015 8 19.11.2015 8 17.12.2015 9 Sitzungen der Konferenz Thüringer Studierendenschaften im Jahr 2016 Datum der Sitzung Anzahl Teilnehmende 14.01.2016 6 29.01.2016 6 11.02.2016 13 09.03.2016 3 31.03.2016 4 12.05.2016 17 06.09.2016 4 27.10.2016 10 10.11.2016 6 15.12.2016 7 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4451 Sitzungen der Konferenz Thüringer Studierendenschaften im Jahr 2017 (bis 22.05.2017) Datum der Sitzung Anzahl Teilnehmende 21.01.2017 9 13.02.2017 11 02.03.2017 7 01.04.2017 5 21.04.2017 8 22.05.2017 10 Aufbau und Struktur der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Anlage 1 Anlage 2