12.09.2017 Drucksache 6/4469Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. September 2017 Sommertour 2017 des Thüringer Ministerpräsidenten Die Kleine Anfrage 2414 vom 31. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Von Donnerstag, den 6. Juli 2017, bis Donnerstag, den 27. Juli 2017, hat der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen eine sogenannte Sommertour durch Thüringen veranstaltet. Wiederholt ist der Ministerpräsident bei diesen Terminen entsprechend der Dokumentation auf der Homepage der Thüringer Staatskanzlei , mir vorliegender Informationen und Berichten der lokalen Medien von Landtagsabgeordneten begleitet worden. Die Abgeordneten der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag haben zu den Terminen nach einer Abfrage in den Wahlkreisbüros anscheinend keine Einladungen erhalten. Die Mitglieder der Fraktion der CDU haben 33 von 44 Wahlkreisen direkt gewonnen. Ich frage die Landesre gierung: 1. Wie viele Vor-Ort-Termine in welchen Gemeinden oder Städten Thüringens hat der Ministerpräsident im Rahmen der Sommertour 2017 wahrgenommen? 2. Wie und in Abstimmung mit wem ist seitens der Thüringer Staatskanzlei festgelegt worden, wer an den jeweiligen Vor-Ort-Terminen teilnimmt oder zu diesen Termi nen eingeladen wird? 3. Trifft es zu, dass bei diesen Terminen Abgeordnete des Thüringer Landtags anwesend waren? 4. Bei wie vielen Terminen waren Abgeordnete des Thüringer Landtags anwesend und welchen Fraktionen des Thüringer Landtags gehörten diese Abgeordneten an? 5. Sind die direkt gewählten Abgeordneten des Thüringer Landtags zu den Vor-Ort-Terminen der Sommertour eingeladen worden, die in ihren Wahlkreisen stattfanden? 6. Sind darüber hinaus Abgeordnete des Thüringer Landtags durch die Thüringer Staatskanzlei zu einzelnen oder mehreren dieser Termine eingeladen worden? 7. Sind Abgeordnete des Thüringer Landtags auf andere Weise, etwa durch E-Mail, fernmündlich oder durch Messenger-Dienste und SMS durch Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei auf diese Vor-Ort- Termine hingewiesen worden? 8. Wie rechtfertigt es die Landesregierung, falls es dabei zu einer Ungleichbehandlung von Abgeordneten des Thüringer Landtags gekommen ist? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heym (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4469 9. Waren auch Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag eingeladen beziehungsweise haben diese den Ministerpräsidenten begleitet? 10. Wenn ja, welchen Parteien gehörten diese an und auf welche Weise haben sie von den Terminen erfahren? 11. Weicht die Einlade- oder Hinweis-Praxis für Vor-Ort-Termine im Rahmen der Sommertour des Ministerpräsidenten von der Einlade- oder Hinweis-Praxis ab, die in der Amtszeit der ehemaligen Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen üblich gewesen ist? 12. Hatten alle Abgeordneten des Thüringer Landtags die Möglichkeit, an den Vor-Ort-Terminen im Rahmen der Sommertour teilzunehmen, wenn sie sie aus eigener Initiative in Erfahrung bringen konnten? 13. Sind Abgeordnete, die sich im Vorfeld für eine Teilnahme an einem der Vor-Ort-Termine interessiert haben , durch den Ministerpräsidenten oder Mitarbeiter der Staatskanzlei abgewiesen worden? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Ministerpräsident hat im Rahmen der Sommertour #ZukunftThüringen insgesamt 39 Vor-Ort-Termine in Aga, Altenburg, Bad Frankenhausen, Bauerbach, Beichlingen, Blankenhain, Ebertswiese, Eisenach, Erfurt, Floh-Seligenthal, Gera, Geschwenda, Goldisthal, Gotha, Großlöbichau, Hermsdorf, Hummelshain, Jena, Kirchheilingen, Lützensömmern, Marlishausen, Mühlhausen, Nordhausen, Rastenberg, Roßleben, Saalburg -Ebersdorf, Schmölln, Sonneberg, Trockenborn-Wolfersdorf und Weimar wahrgenommen. Zu 2. bis 10. sowie 12. bis 13.: Die Sommertour #ZukunftThüringen des Ministerpräsidenten ist durch die Thüringer Staatskanzlei geplant und vorbereitet worden. Mitgliedern des Landtags, die eine Teilnahme an der Tour oder einzelnen Abschnitten wünschten, wurde die Gelegenheit eröffnet. Infolge dessen haben an verschiedenen Tourstationen Abgeordnete des Thüringer Landtags aus den Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD teilgenommen. Die Informationen zu den Tourstationen waren einer Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei, auf Facebook und der monatlichen Terminübersicht des Ministerpräsidenten oder Medienveröffentlichungen zu entnehmen. Dass Abgeordneten die Teilnahme verwehrt wurde, ist hier nicht bekannt. Soweit Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Deutschen Bundestags an der Tour teilgenommen haben, handelte es sich um aktive Abgeordnete des Deutschen Bundestags oder des Thüringer Landtags beziehungsweise in einem Fall um die Landesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE, die von der Tour über die Terminübersicht des Ministerpräsidenten erfahren und teilgenommen haben. In Auswertung der Sommertour 2017 wurde bereits unabhängig von der Kleinen Anfrage entschieden, Mitglieder des Landtags direkt und unmittelbar zur Teilnahme einzuladen. Details werden derzeit noch festgelegt. Zu 11.: Zu den Sommertouren 2010, 2011 und 2012 wurden in den jeweiligen Wahlkreisen die Wahlkreisabgeordneten aus Land und Bund sowie zusätzlich die regional beziehungsweise inhaltlich zuständigen über die Landeslisten gewählten Abgeordneten aus den anderen Landtagsfraktionen eingeladen. Zur Sommertour 2013 wurden mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl und zur Sommertour 2014 mit Blick auf die anstehende Landtagswahl weder Bundestags- noch Landtagsabgeordnete eingeladen. Zu allen Sommertourterminen in den Jahren 2010 bis 2014 wurden die jeweiligen Landräte und Bürgermeister eingeladen. Prof. Dr. Hoff Minister Sommertour 2017 des Thüringer Ministerpräsidenten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 10. sowie 12. bis 13.: Zu 11.: