12.09.2017 Drucksache 6/4470Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2017 "Gefährliche Orte" in Thüringen Die Kleine Anfrage 2288 vom 15. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Polizeiaufgabengesetz kann die Polizei an sogenannten "gefährlichen Orten" die Identität von Personen feststellen. Kriterien für die Bestimmung eines solchen Orts im Sinne des Gesetzes sind der Aufenthalt von Personen zur Verabredung von Straftaten, die Vorbereitung oder das Be gehen von ebensolchen sowie der Aufenthalt von Personen ohne erforderliche Erlaubnis. Schließlich ver bergen sich an einem sogenannten "gefährlichen Ort" Straftäter. Jüngsten Medienberichten zufolge gibt es derzeit solche "gefährlichen Orte" unter anderem in Gera, Erfurt und Jena. Aufgrund eines hohen Strafta tenaufkommens könnten der Erfurter Anger sowie der Paradiespark in Jena hinzukommen. Die Einstufung wird durch die örtlichen Polizeibehörden vorgenommen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Straftaten wurden durch Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bei mehrfacher Staatsan gehörigkeit bitte alle Staatsangehörigkeiten, ansonsten auch vorherige, aufführen) an den "gefährlichen Orten" in Thüringen verübt (bitte seit dem 1. Januar 2014 gemäß der Fragestellung nach Monaten auf schlüsseln)? 2. Welche Straftaten wurden durch Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bei mehrfacher Staatsan gehörigkeit bitte alle, ansonsten auch vorherige, aufführen) am beziehungsweise im a) Erfurter Anger, b) Jenaer Paradiespark seit dem 1. Januar 2014 verübt (bitte gemäß der Fragestellung nach Monaten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Personen ohne, ansonsten mit welcher "Aufenthaltserlaubnis" wurden an den "gefährlichen Orten" in Thüringen festgestellt (bitte seit dem 1. Januar 2014 gemäß der Fragestellung nach Monaten und Staatsangehörigkeiten [bei mehrfacher Staatsangehörigkeit bitte alle Staatsangehörigkeiten, an sonsten auch vorherige, aufführen] aufschlüsseln)? 4. Wann wird nach Kenntnis der Landesregierung über die Einstufung des Erfurter Angers und des Jena er Paradiesparks als "gefährlicher Ort" entschieden? 5. Welche Maßnahmen werden am Erfurter Anger und im Jenaer Paradiespark seit wann durchgeführt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brandner und Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4470 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Hinsichtlich der Frage 1 wird auf die in der Anlage 1 aufgeführten Informationen verwiesen. Hinsichtlich der Frage 2 wird auf die in der Anlage 2 aufgeführten Informationen verwiesen. Zu beiden Fragestellungen wird gleichlaufend darauf hingewiesen, dass die benannten Anlagen die Auflis tung aller bekanntgewordenen Straftaten an den jeweiligen Orten enthalten. Für die Bewertung, inwieweit es sich bei diesen um sogenannte "Gefährliche Orte" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Polizeiaufgabengesetz (PAG) handelt, ist zu prüfen, ob es dort zu den im Gesetz genann ten Handlungen kommt. Ferner werden diese Voraussetzungen gestützt, wenn eine erhöhte Kriminalitäts belastung respektive eine Straftatenhäufung im lokalen Vergleich zu anderen Orten vorliegen. Zudem ist zu sondieren, inwiefern zu den Delikten beziehungsweise Deliktsgruppen, bei denen eine Ballung zu ver zeichnen ist, eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch Maßnahmen im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a PAG und folgend im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4, § 24 Abs. 1 Nr. 4 PAG präventiv auf de ren Begehung eingewirkt werden kann. Regelmäßig handelt es sich im Ergebnis beispielsweise um Betäu bungsmittel, Diebstahls, Sachbeschädigungs und Körperverletzungsdelikte. Zu 3.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt vor dem Hintergrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen für ein solches Vorgehen sowie mangels polizeilicher Erfordernisse nicht. Einzig bei Vorliegen von ordnungsrechtlich, respektive strafrechtlich relevanten Erkenntnissen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus der angetroffenen Personen erfolgt eine polizeiliche Registrierung der gebotenen Da ten. Die hierbei eingeleiteten Ermittlungsverfahren können aus der Anlage 1 entnommen werden. Zu 4.: Der Erfurter Anger wurde kürzlich durch die Landespolizeiinspektion Erfurt als sogenannter "Gefährlicher Ort" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a PAG offen deklariert. Durch die Landespolizeiinspektion Jena ist eine Kundgabe im gleichen Sinne für den Jenaer Paradiespark derzeit nicht beabsichtigt. Dazu ist anzumerken, dass eine solche deklaratorische Einstufung durch die örtlich zuständige Polizei dienststelle oder eine andere polizeiliche Institution in der einschlägigen Norm nicht vorgesehen und da her rechtlich nicht notwendig ist. Liegen die Merkmale des § 14 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a PAG vor, stehen der Polizei die Eingriffsbefugnisse nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG sowie im Weiteren nach § 23 Abs. 1 Nr. 4, § 24 Abs. 1 Nr. 4 PAG unabhängig von einer öffentlichen Deklaration zur Verfügung. Das Vorliegen dieser Vor aussetzungen steht der gerichtlichen Überprüfung offen. Zu 5.: Brennpunkte polizeilicher Zuständigkeit werden mit Maßnahmen belegt, die geeignet sind, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu wahren oder wieder herzustellen. Hierzu gehören sowohl Maßnahmen mit Ein griffscharakter (beispielsweise gemäß § 14 PAG) als auch zum Beispiel die Erhöhung der polizeilichen Prä senz mit dem Ziel, die Sicherheit insgesamt zu erhöhen und im konkreten Einzelfall einzugreifen. Für beide genannten Örtlichkeiten fanden die in jüngster Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse Einfluss in die polizeiliche Lagebeurteilung. Resultierend daraus kam es seit dem I. Quartal 2017 zu einem verstärk ten Kräfteansatz in diesen Bereichen korrelierend mit angemessenen polizeilichen Kontrolltätigkeiten, vor allem zu identifizierten Schwerpunktzeiten. 3 Drucksache 6/4470Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Überdies wurde von Seiten der Polizei das Zusammenwirken mit den örtlich zuständigen benachbarten Be hörden intensiviert und beispielsweise gemeinsame Streifen mit Bediensteten der kommunalen Ordnungs behörden durchgeführt. Maier Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. "Gefährliche Orte" in Thüringen Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: