13.09.2017 Drucksache 6/4471Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. September 2017 Fahrerlaubnisse/Führerscheine für/von Migranten und anderen Ausländern Die Kleine Anfrage 2390 vom 18. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Hinblick auf Ausländer, Migranten und Asylbewerber (Asylberechtigte, Flüchtlinge, Asylbewerber, subsi diär Schutzbedürftige, vollziehbar Ausreisepflichtige, Geduldete, sonstige; nachfolgend: Ausländer) kursie ren Meldungen und Gerüchte, es würde der Erwerb von deutschen Fahrerlaubnissen mit öffentlichen Gel dern gefördert. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden und/oder wurden in Thüringen Ausländer beim Erwerb von deutschen Fahrerlaubnissen mit öf fentlichen Geldern gefördert und/oder unterstützt? 2. Wenn ja, a) wann, von wem und in welchem Umfang (bitte ab dem Jahr 2010 und nach den eingangs genannten Einzelgruppen und Staatsangehörigkeiten sowie nach den finanzierenden Stellen und danach, ob es sich um Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse handelte, aufschlüsseln); b) auf jeweils welcher Rechtsgrundlage? 3. Werden und/oder wurden in Thüringen Deutsche beim Erwerb von deutschen Fahrerlaubnissen mit öf fentlichen Geldern gefördert und/oder unterstützt? 4. Wenn ja, a) wann, von wem und in welchem Umfang (bitte ab dem Jahr 2010 sowie nach den finanzierenden Stel len und danach, ob es sich um Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse handelte, aufschlüsseln); b) auf jeweils welcher Rechtsgrundlage? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4471 Wie viele Kurse zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis im Rahmen der Förderinstrumentarien des So zialgesetzbuchs (SGB) II/III für deutsche oder ausländische Staatsbürger gefördert wurden, wird statistisch nicht erfasst; eine entsprechende Aussage dazu ist somit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 2204 in Drucksache 6/4178 verwiesen. Zu 3. und 4.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet: Nein; im genannten Zeitraum wurden jedoch in einem Fall durch einen örtlichen Träger der Sozialhilfe als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX in Verbindung mit § 10 Abs. 6 der Eingliederungshilfe-Verordnung im Zusammenhang mit ei ner Fahrerprobung stehende Kosten sowie Kosten der technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht. Nähere Angaben zu diesem Einzel fall können unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht gemacht werden. Keller Ministerin Fahrerlaubnisse/Führerscheine für/von Migranten und anderen Ausländern Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3. und 4.: