13.09.2017 Drucksache 6/4473Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. September 2017 Lkw-Parken an Autobahnen Die Kleine Anfrage 2396 vom 20. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge entstehen in Thüringen in den kommenden Jahren neue Parkplätze für Lastkraftwagen (Lkw). Damit reagiere das Land auf den zunehmenden Lkw-Verkehr im Freistaat. Nach Angaben des Landesamts für Straßenbau gebe es derzeit 2.642 Lkw-Stellflächen. Bis Ende des Jahres 2018 sollen es 2.755 sein. Weitere seien geplant. Wie viele Plätze in Thüringen letztlich aber fehlen, könne das Straßenbauamt nicht sagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lkw-Parkplätze gibt es derzeit an Bundesautobahnen in Thüringen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation? 3. Welche Lkw-Stellplätze sind derzeit im Bau beziehungsweise geplant? 4. Worauf gründet sich die Planung neuer Parkplätze, wenn dem Straßenbauamt nicht bekannt ist, wie viele Plätze wirklich fehlen? 5. Plant die Landesregierung im Rahmen einer Studie oder Ähnlichem den Bedarf für neue Lkw-Parkplätze zu erheben? 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Verfahrensweise anderer Bundesländer in dieser Frage? 7. Wie viele Verkehrsunfälle resultierten seit dem Jahr 2015 aus der Tatsache, dass Lkw an Autobahnen nicht ordnungsgemäß abgestellt waren (zum Beispiel an den An- und Abfahrten, Zufahrten zu den Parkplätzen , außerhalb der Parkbuchten oder Ähnlichem)? 8. In wie vielen Fällen wurden nach Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Landespolizei Anzeigen gefertigt (bitte nach Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Tatbeständen seit dem Jahr 2015 gliedern)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4473 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An Thüringer Autobahnen (A) sind derzeit 2.642 ausgewiesene Lkw-Stellplätze verfügbar, davon - 827 Lkw-Plätze an Tank- und Rastanlagen, - 886 Lkw-Plätze an Parkplatzanlagen mit WC (PWC-Anlage), - 929 Lkw-Plätze an ausgewiesenen Autohöfen (mit Kapazitäten ≥ 50 Plätze). Zu 2.: Die Situation wird derzeit insbesondere im Bereich der A 38, A 4 und A 9 als angespannt bewertet. Infolge der Steigerungen des Schwerverkehrs ist eine stetige Zunahme der Auslastung der Lkw-Stellplätze im Bereich der Rastanlagen zu verzeichnen. Nach Erkenntnissen der Autobahnpolizeiinspektion werden regelmäßig zur Nachtzeit alle verfügbaren Parkplätze an den Bundesautobahnen in Thüringen komplett mit Lkw belegt. Die Lkw-Fahrer nutzen dazu zusätzlich auch die für Pkw ausgewiesenen Parkflächen sowie die Ein- und Ausfädelspuren als "zusätzlichen Parkraum". Durch verkehrswidriges Abstellen der Lkw kommt es auch zu Gefährdungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Zu 3.: Im Bau befinden sich die Erweiterung der PWC-Anlage Galgenberg Süd an der A 38 mit Schaffung von sieben zusätzlichen Lkw-Stellplätzen sowie der Neubau der PWC-Anlagen Tümmelsberg Nord und Süd an der A 4 mit jeweils zehn Lkw-Stellplätzen. Im Bereich der A 38 befinden sich folgende Anlagen in Planung: - Erweiterung der PWC-Anlagen Kesselberg Nord und Süd mit Schaffung von 66 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen , - Erweiterung der PWC-Anlage Leinetal Nord mit Schaffung von 27 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen, - Erweiterung der PWC-Anlage Leinetal Süd mit Schaffung von 44 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen, - Erweiterung der PWC-Anlage Galgenberg Nord mit Schaffung von 45 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen. Im Bereich der A 4 befinden sich folgende Anlagen in Planung: - Neubau der PWC-Anlage Pfingsttal westlich Jena (Nord) mit 40 Lkw-Stellplätzen, - Neubau der PWC-Anlage Amselberg westlich Jena (Süd) mit 40 Lkw-Stellplätzen, - Umbau der Tank-und Rastanlage Eisenach Nord mit Schaffung von 73 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen. Zu 4.: Für die Planung von Rastanlagen sind die "Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen", die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und den Straßenbauverwaltungen der Länder erarbeitet und in Thüringen zur Anwendung eingeführt wurden, zu beachten. Sie enthalten insbesondere Maßgaben zu Regelabständen von bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen an Autobahnen sowie zur Ermittlung der Anzahl der notwendigen Parkstände für Pkw und Lkw. Danach sind unbewirtschaftete Rastanlagen in einem Regelabstand von 15 bis 20 Kilometer und bewirtschaftete Rastanlagen in einem Regelabstand von 50 bis 60 Kilometer anzuordnen. Die Ermittlung der Stellplätze für Lkw erfolgt auf der Basis der Ergebnisse der bundesweiten Erhebung des Parkverhaltens von Lkw in den Jahren 2008 und 2013 sowie der Lkw-Parkbedarfsprognose 2025. Die Verfahren zur Ermittlung des Parkraumbedarfs für Lkw auf den Rastanlagen sind Schätzverfahren, die sich in einem andauernden Entwicklungsprozess befinden und auf der Basis neuer Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Zu 5.: Eine Einzelstudie durch den Freistaat Thüringen ist nicht vorgesehen. Die Bundesautobahnen werden in Auftragsverwaltung durch die Länder betreut, die Gesamtverantwortung zur Ermittlung und Bedarfsdeckung von Lkw-Stellplätzen liegt beim Bund. 3 Drucksache 6/4473Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das bundesweite Netzkonzept für Lkw-Parkplätze an Autobahnen soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Lkw-Parkbedarfsprognose 2030 und der Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung des tatsächlichen Parkverhaltens fortgeschrieben werden. Die bundesweite Erhebung soll im Jahr 2018 erfolgen. Nach Vorliegen der Analyseergebnisse ist abschnittsbezogen der Ist-Zustand 2018 mit der Bedarfsprognose 2030 abzugleichen . Wie der Bedarf eines Autobahnabschnittes dann auf die einzelnen Rastanlagenstandorte im Abschnitt verteilt werden kann, beziehungsweise welche erweitert oder neu angelegt werden müssen, ist dann in einem zweiten Schritt in Abstimmung zwischen Bundesverkehrsministerium und den Ländern festzulegen. Zu 6.: Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 5 sind die Strategien und Verfahrensweisen der anderen Länder gleich. Zu 7.: Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung wurden polizeilich nicht bekannt. Zu 8.: Bei der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2017 nachfolgende Ordnungswidrigkeitsverfahren recherchiert: - 21 Fälle - Halten auf der Autobahn, - 246 Fälle - Parken auf der Autobahn. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es keine statistische Erfassung bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs (Halten, Parken) gibt, sofern das Verwarngeld von dem Betroffenen unverzüglich bar entrichtet wird. Strafanzeigen im Sinne der Anfrage sind polizeilich nicht bekannt. Keller Ministerin Lkw-Parken an Autobahnen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: