14.09.2017 Drucksache 6/4474Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. September 2017 Angeblicher Vorfall am 14. Juli 2017 in Erfurt ("Jagdszenen auf dem Anger") Die Kleine Anfrage 2416 vom 31. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeine vom 16. Juli 2017 war unter der Überschrift "Jagdszenen auf dem Erfurter Anger: Mann von zehnköpfiger Gruppe zusammengeschlagen" unter anderem Folgendes zu entnehmen: "Bereits am Freitagabend wurde gegen 21:30 Uhr auf dem Erfurter Anger ein bisher unbekannter Mann zuerst von einer Gruppe von ca. zehn Personen verfolgt und anschließend aus dieser Gruppe heraus von mehreren Personen angegriffen. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, wurde dabei auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen und -getreten. Ein unbeteiligter 22-Jähriger ging dazwischen und wollte dem Mann helfen. Dabei wurde er selbst, unter anderem mit einer Bierflasche, angegriffen und verletzt. Die hinzugerufene Polizei konnte zwei Täter ermitteln. Gegen beide wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wer waren die beiden Verletzten (bitte Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit - sämtliche, auch gegebenenfalls vorherige - angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4474 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. September 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens (Stand: 24. August 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 14. Juli 2017 gegen 21:20 Uhr haben auf dem Anger in Erfurt etwa zehn Personen eine bisher unbekannte männliche Person verfolgt. Im weiteren Verlauf wurde diese von mehreren Personen aus der Gruppe tätlich angegriffen. Ein darauf zur Hilfe eilender späterer Geschädigter wurde aus der Tätergruppe heraus mit einer Flasche gegen den Kopf geschlagen und verletzt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren 36 Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Diese richten sich gegen eine männliche Person im Alter von 20 Jahren mit afghanischer Staatsangehörigkeit und eine männliche Person im Alter von 17 Jahren mit afghanischer Staatsangehörigkeit sowie gegen weitere, noch unbekannte Täter. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung wurde gegen den oben genannten 17-jährigen afghanischen Staatsbürger eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Nach polizeilichen Erkenntnissen sind die Tatverdächtigen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Bei den Verletzten handelt es sich um eine männliche Person im Alter von 22 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine bisher unbekannte männliche Person. Maier Minister Angeblicher Vorfall am 14. Juli 2017 in Erfurt ("Jagdszenen auf dem Anger") Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: