14.09.2017 Drucksache 6/4478Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2017 Vorfall am 18. April 2017 in Gera ("Überfall in Straßenbahn") - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 2442 vom 8. August 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2133 (vergleiche Drucksache 6/4059, Antwort zu Frage 1) führte die Landesregierung aus, dass die "Tathandlung der Körperverletzung ... unterbunden" werden konnte, der Ge schädigte jedoch schon tätlich angegriffen und ihm "mit der Faust ins Gesicht geschlagen" worden war. In der Antwort auf die Nachfrage mit Kleiner Anfrage 2374 (vergleiche Drucksache 6/4279) wird ausgeführt, die erste Antwort "legt dar, dass der Tatverdächtige (durch Dritte) an der Fortführung seiner Handlung ge hindert wurde." Ich frage die Landesregierung: 1. Wenn dem Geschädigten bereits "mit der Faust ins Gesicht geschlagen" worden war, handelte es sich dann nach Auffassung der Landesregierung um eine vollendete Körperverletzung? Wenn ja, wie konn te die nach dem Faustschlag ins Gesicht noch "unterbunden" werden? 2. Wie versteht die Landesregierung grundsätzlich und in diesem konkreten Fall das Verb "unterbinden"? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Auffassung der Landesregierung handelt es sich um eine vollendete Körperverletzung, wenn eine Per son einer anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Soweit in der Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 2133 im Übrigen von einem "Unterbinden" gesprochen wird, ist damit gemeint, dass der Straßen bahnfahrer und ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma weitere Schläge und somit die Fortsetzung der Tat handlung durch den Täter unterbanden. Zu 2.: Mit dem Wort "unterbinden" wird im Sachzusammenhang das Beenden beziehungsweise die Verhinderung der Fortsetzung einer Tathandlung verstanden. Maier Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Vorfall am 18. April 2017 in Gera ("Überfall in Straßenbahn") - erneut nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: