18.09.2017 Drucksache 6/4485Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2017 Deichrückverlegung an der Unteren Gera - Teil II Die Kleine Anfrage 2437 vom 3. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Landesprogramm für Hochwasserschutz 2016 bis 2021 findet sich ein Maßnahmenkatalog zum Ausbau und zur Optimierung bestehender Hochwasserschutzinstrumente. Dazu zählt auch eine Deichrückverlegung am Risikogewässer Gera im Bereich zwischen Gebesee und Walschleben. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Eigentümer der für die Maßnahmen beanspruchten Flächen zu entschädigen ? Wenn ja, anhand welcher Kriterien und in welcher Höhe? Wenn nicht, warum nicht? 2. Plant die Landesregierung die Pächter der für die Maßnahmen beanspruchten Flächen zu entschädigen ? Wenn ja, anhand welcher Kriterien und in welcher Höhe? Wenn nicht, warum nicht? 3. Welche Kosten entstehen dem Freistaat durch die Deichrückverlegung im Bereich zwischen Gebesee und Walschleben und wie hoch sind die Kosten für die eventuell zu zahlenden Entschädigungen insgesamt? 4. Welcher Hochwasserschutzgrad wird bei den Planungen für die landwirtschaftlichen Flächen unterstellt und wird hierbei die Vorflut berücksichtigt? 5. Wer ist im Falle eines Hochwassers für die Beseitigung von Treibgut und Verschmutzungen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen zuständig und wer trägt die entsprechenden Kosten? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung erarbeitet zurzeit eine Richtlinie, die eine freiwillige Zuwendung für einen mittelfristigen Übergangszeitraum an die Eigentümer und sofern diese die Flächen nicht bewirtschaften, an die bewirtschaftenden Betriebe vorsieht. Es ist vorgesehen, dass die Höhe der Zuwendung das Maß der wahrscheinlichen Überflutung und die derzeitige Bewirtschaftung berücksichtigt. Die Richtlinie wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zwischen Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz erarbeitet, in die auch der Thüringer Bauern- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4485 verband eingebunden war. Derzeit befindet sich die Richtlinie in der Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof. Um die Auswirkungen des Vorhabens zu minimieren und die zu erwartenden Nachteile für die Betroffenen so weit wie möglich abzumildern, bereitet das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha derzeit auf Bitten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie die Anordnung zweier Bodenordnungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (sogenannte Unternehmensflurbereinigungen) vor. Die Anordnung der Verfahren ist für das Jahr 2018 geplant. Im Rahmen des vorgenannten Gesetzes bestehen gegebenenfalls weitere flurbereinigungstechnische Entschädigungs- und Abfindungsmöglichkeiten. Zu 2.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Auf Grundlage der Vorplanung betragen die Gesamtkosten des Projektes nach derzeitigem Stand circa 29 Millionen Euro. Auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2436 (Teil I) zur Wirtschaftlichkeit der Vorzugsvariante wird verwiesen. Die Finanzierung erfolgt über den Sonderrahmenplan "präventiver Hochwasserschutz", welcher im Nachgang des Hochwassers 2013 zur Finanzierung der Vorhaben des Nationalen Hochwasserschutzprogramms vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes " eingerichtet und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet wurde. Zur Höhe der freiwilligen Zuwendung können derzeit noch keine konkreten Zahlen benannt werden, da hinsichtlich der Annahme dieses Angebotes durch die Bewirtschafter noch keine Erfahrungen vorliegen. Schätzungen belaufen sich auf circa drei bis fünf Prozent der gesamten Baukosten, die insgesamt über den Zuwendungszeitraum von 25 Jahren gewährt werden würden. Zu 4.: Das Konzept sieht für landwirtschaftliche Flächen einen Schutz von einem HQ10 bis einem HQ20vor. Dies liegt deutlich über den nach DIN 19712 empfohlenen Schutzgrad für landwirtschaftliche Flächen von einem HQ5. Zu 5.: Grundsätzlich ist für die Beseitigung von Treibgut und Verschmutzungen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Falle eines Hochwassers der Grundstückseigentümer zuständig. Er hat somit die Kosten für die Beräumung zu tragen. Die Entsorgung übernimmt der jeweils zuständige Abfallbeseitigungspflichtige . Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Deichrückverlegung an der Gera im Abschnitt Gebesee bis Walschleben innerhalb des derzeit bestehenden Überschwemmungsgebietes vorgenommen wird und auch bisher Treibgut auftritt. Siegesmund Ministerin Deichrückverlegung an der Unteren Gera - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: