15.09.20109 Drucksache 6/4489Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. September 2017 Förderung von Projekten zur musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen an Schulen Die Kleine Anfrage 2411 vom 27. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Über Projektförderungen, wie zum Beispiel "Jedem Kind ein Instrument" oder "Klas senmusizieren", bekom men zahlreiche Kinder und Jugendliche im Freistaat jedes Jahr einen Zugang zur Musik vermittelt. Durch diese Form der musikalischen Bildung wird eine positive Wirkung für eine individuelle Förderung sowie Persönlichkeitsentwicklung der Projektteilnehmer erzielt. Darüber hinaus leisten diese Projekte auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der jeweiligen Schulgemeinschaft. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln steht in Thüringen im Schuljahr 2017/2018 für die Unterstüt zung von Projekten zur musikalischen Bildung an Schulen zur Verfügung? 2. Welche Fördersumme stand für das Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung? 3. Welche Behörde innerhalb der Landesverwaltung nimmt die Projektanträge entgegen beziehungsweise entscheidet über eine Bewilligung der Mittel? 4. Wie viele Projektanträge sind für das Schuljahr 2017/2018 insgesamt gestellt worden und wie viele wur den bislang bewilligt? 5. Welche Gründe wurden für die Nichtbewilligung für das Schuljahr 2017/2018 angeführt? Auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte die Entscheidung, für bestimmte Träger die Mittel nicht zu bewilligen? 6. Wie viele Kooperationen zwischen Projektträgern und den einzelnen Schulen im Freistaat auf dem Ge biet der musikalischen Bildung existierten im Schul jahr 2016/2017? 7. Welche Projektträger haben am Schulstandort Erfurt für das Schuljahr 2017/2018 Förderanträge gestellt? In welcher Höhe wurden diese Anträge gestellt? Um welche konkreten Projekte handelt es sich dabei? 8. Welche Anträge für das Schuljahr 2017/2018 wurden am Schulstandort Erfurt bewilligt und welche nicht? Welche konkrete Summe wurde entsprechend der einzelnen Anträge bewilligt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walsmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4489 9. Wie lautet jeweils die Begründung für die in Erfurt für das Schuljahr 2017/2018 abgelehnten Projektan träge und welche Auswirkungen sowohl auf den jeweiligen Trägerverein als auch auf die musikalische Bildung an den jeweiligen Schulen haben die Ablehnungen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Unterstützung von Projekten zur musikalischen Bildung an Schulen stehen im Jahr 2017 aus dem Haushaltstitel für die Breitenkultur 450.000 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2018 sind Haushaltsmittel in gleicher Höhe vorgesehen. Durch die Bereitstellung von Lehrerwochenstunden für die in Organisation, Durchführung und Fortbildung eingebundenen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher, die aus dem Personalbudget des Thüringer Mi nisteriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) finanziert werden, erhöht sich der Mitteleinsatz für Pro jekte zur musikalischen Bildung an Schulen. Der genaue Betrag kann jedoch nicht beziffert werden. Darüber hinaus werden im Jahr 2017 für die 18 Musikalischen Grundschulen der zweiten und dritten Staf fel Landesmittel in Höhe von bis zu 500 Euro je teilnehmende Schule zur Finanzierung des zusätzlichen Schulaufwands bereitgestellt. Die Schulen der ersten Staffel haben diese Unterstützung bereits erhalten. Zu 2.: Im Schuljahr 2016/2017 standen aus dem Haushaltstitel Breitenkultur 480.000 Euro für Projektförderungen zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Die Projektanträge müssen in der Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden; sie trifft die Entscheidungen auf der Grundlage des Votums eines eingesetzten Fachbeirates. Die Anträge für die Unterstützung der Musikalischen Grundschulen der zweiten und dritten Staffel, werden im TMBJS eingereicht und entschieden. Zu 4.: Für das Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 62 Anträge gestellt. Davon wurden 38 Projektanträge bewilligt. Zu 5.: Da die aus den Anträgen resultierende finanzielle Unterstützung den verfügbaren Rahmen auch im Schul jahr 2017/2018 erheblich übersteigt, war es leider unumgänglich auch Förderabsagen auszusprechen. Der Fachbeirat Musikschulen hat nach ausführlicher Diskussion und Abwägung empfohlen, einzelne ein gereichte Projektanträge nicht zu fördern. Zu 6.: Im Schuljahr 2016/2017 waren an den landesseitig geförderten Kooperationsprojekten 21 Projektträger und 133 Schulen beteiligt. Zu 7.: Am Schulstandort Erfurt haben die Stadt Erfurt als Träger der Musikschule Erfurt und der Verein Musik macht schlau e.V. Projektanträge gestellt. Die Stadt Erfurt hat zwei Anträge mit einem Volumen von insge samt 11.800 Euro eingereicht. Hierbei handelt es sich um die Projekte "Notenbibliothek Kooperation mit der Stadt- und Regionalbibliothek" und "Anschaffung neuer Orchesterinstrumente". Der Verein Musik macht schlau e.V. hat elf Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe vom 106.424,62 Euro gestellt. Darunter waren fünf Projektanträge für das Vorhaben "Jedem Kind ein Instrument" (JeKi) und sechs Anträge für "Klassenmusizieren" (KlaMu) an jeweils unterschiedlichen Schulen. Zu 8.. Der Projektantrag der Stadt Erfurt für das Vorhaben "Notenbibliothek - Kooperation mit der Stadt- und Regio nalbibliothek" wurde bewilligt. Die beantragte Summe in Höhe vom 6.500 Euro wurde in voller Höhe bewilligt. Der zweite Antrag der Stadt Erfurt in Höhe vom 5.300 Euro wurde zur Förderung empfohlen, kann aber nur bewilligt werden, wenn die Bewirtschaftungsreserve auf dem entsprechenden Haushaltstitel aufgelöst wird. Die elf eingereichten Anträge des Vereins Musik macht schlau e.V. wurden vom Fachbeirat nicht zur För derung empfohlen und entsprechend abgesagt. 3 Drucksache 6/4489Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Auch in diesem Jahr lag das beantragte Fördervolumen erheblich über dem Verfügungsrahmen und hat den Ausspruch von Absagen erforderlich gemacht. Ob dies zur Absage der Vorhaben geführt hat oder ob dafür von anderer Seite Mittel erlangt werden konn ten, ist nicht bekannt. Holter Minister Förderung von Projekten zur musikalischen Bildung von Kindern und Jugendli-chen an Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.. Zu 9.: