19.09.2017 Drucksache 6/4493Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Oktober 2017 "Hammerskins" in Thüringen - Teil 2 Die Kleine Anfrage 2408 vom 20. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 1979 entstand in Texas die erste Gruppe der "Hammerskins". Heute gibt es in vielen Ländern Europas , Amerikas und in Australien solche "Chapter" der "Hammerskin Nation". Auch in Deutschland sind seit den 90er-Jahren eine Reihe solcher Chapter aktiv. Laut diversen Veröffentlichungen waren auch in Thüringen Aktivitäten der "Hammerskins" zu verzeichnen. In Ideologie, Aktivitäten und Organisationsform sind Ähnlichkeiten der "Hammerskin Nation" zum "Blood & Honour"-Netzwerk erkennbar. In Fachmedien gibt es seit Jahren immer wieder Hinweise darauf, dass ehemalige Angehörige des "Blood & Honour"-Netzwerks nach dessen Verbot durch den Bundesminister des Innern vom 12. September 2000 unter anderem bei den "Hammerskins" aktiv wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bands und/oder Liedermacher aus Thüringen rechnet oder rechnete die Landesregierung in welchem Zeitraum dem "Hammerskins"-Netzwerk in Thüringen zu (bitte nach Ort aufschlüsseln)? 2. An welchen Konzerten inner- und außerhalb Thüringens (auch international) nahmen die unter Frage 1 erfragten Musiker nach Kenntnis der Landesregierung teil (bitte nach Ort, Datum, teilnehmenden Bands, Teilnehmerzahl und Veranstalter aufschlüsseln)? 3. Über welche sonstigen Aktivitäten (zum Beispiel Veranstaltungen, Demonstrationen et cetera) des "Hammerskins"-Netzwerks in Thüringen hat die Landesregierung Erkenntnisse (bitte nach Ort, Datum und Aktivität aufschlüsseln)? 4. An welchen Aktivitäten (zum Beispiel Veranstaltungen, Demonstrationen et cetera) des "Hammerskins"- Netzwerks außerhalb des Freistaats Thüringen (auch international) nahmen "Hammerskins"-Mitglieder und gegebenenfalls welche "Hammerskins"-Funktionsträger nach Kenntnis der Landesregierung aus Thüringen teil (bitte nach Ort, Datum und Aktivität aufschlüsseln)? 5. Bestehen oder bestanden nach Kenntnis der Landesregierung Kontakte von "Hammerskins"-Angehörigen aus Thüringen zu "Hammerskins"-Angehörigen oder Gliederungen in anderen Bundesländern und wenn ja, welche, wann und wohin? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4493 6. Bestehen oder bestanden nach Kenntnis der Landesregierung Kontakte von "Hammerskins"-Angehörigen aus Thüringen ins Ausland und wenn ja, welche, wann und zu welchen Organisationen a) nach Großbritannien, b) nach Tschechien, Ungarn oder in die Slowakei, c) nach Dänemark oder Schweden, d) nach Italien, e) in die Schweiz, f) nach Belgien, g) nach Portual h) nach Südafrika, i) in die USA? In welche weiteren Länder und zu welchen weiteren Gruppierungen bestehen nach Kenntnis der Landesregierung Kontakte? 7. Über welche Kommunikationsmittel verfügte oder verfügt das "Hammerskins"-Netzwerk nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen in welchem Zeitraum (zum Beispiel Fanzines, Internet, öffentliche Treffpunkte et cetera)? 8. Nehmen oder nahmen "Hammerskins"-Aktive nach Kenntnis der Landesregierung aus Thüringen an Wehrsportübungen (inner- und außerhalb Thüringens) teil oder organisieren diese (bitte aufschlüsseln nach Ort und Datum, Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer)? 9. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass sich thüringische "Hammerskins"-Aktivistinnen /-Aktivisten für die Bildung terroristischer Kleingruppen aussprechen oder aussprachen, wie beispielsweise im "Field Manual", in "The Way Forward" (beide von Max Hammer) oder in "The Turner Diaries" gefordert? 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von thüringischen "Hammerskins"- Aktivistinnen/-Aktivisten an sogenannter "Anti-Antifa"- Arbeit? 11. Hat es nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 1995 in Thüringen Ermittlungsverfahren und/ oder Durchsuchungen gegen Strukturen oder einzelne dem "Hammerskins"-Netzwerk in Thüringen zugerechnete Aktivisten gegeben und wenn ja, aufgrund welcher Straftat und mit welchem Ergebnis (bitte nach Datum, Ort und gegebenenfalls beschlagnahmten Gegenständen aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. September 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Hiervon wurde bei den Fragen 3 bis 6 Gebrauch gemacht, da eine Abwägung mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die angefragten Informationen sind im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz und insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten schutzbedürftig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung gefährden. Zu 1.: Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden keine Bands und Liedermacher aus Thüringen dem "Hammerskins"- Netzwerk zugerechnet. 3 Drucksache 6/4493Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Es liegen Hinweise aus den Jahren 2015 bis 2017 über zwei in Thüringen stattgefundene "National Officers Meeting" und ein "European Officers Meeting" vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es liegen Hinweise aus den Jahren 2015 bis 2017 vor, dass einzelne Rechtsextremisten aus Thüringen an "National Officers Meetings" und "European Officers Meetings" im Bundesgebiet, aber auch im europäischen Ausland teilgenommen haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Die der "Hammerskins"-Szene zugerechneten Rechtsextremisten aus Thüringen gehören entsprechend dem derzeit vorliegenden Erkenntnisstand "Hammerskin Chaptern" zwei angrenzender Bundesländer an. Über die Kontakte zum eigenen Chapter hinaus finden diverse Treffen (Deutschlandtreffen und sogenannte "European Officers Meetings") statt, an denen sich regelmäßig auch andere Chapter beteiligen. Somit bestehen untereinander Kenn- und Kontaktverhältnisse. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7. bis 10.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 11.: Nein Maier Minister "Hammerskins" in Thüringen - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. bis 10.: Zu 11.: