19.09.2017 Drucksache 6/4494Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Oktober 2017 Angeblicher Vorfall am 3. August 2017 in Gera ("Sexuelle Belästigung einer 12-Jährigen ") Die Kleine Anfrage 2439 vom 7. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 4. August 2017 war unter der Überschrift "12-Jährige auf der Spielwiese in Gera sexuell belästigt ..." unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Am Dienstag ... saß ein zwölf Jahre altes Mädchen auf einer Bank im Park der Jugend, als es zunächst von einem Mann angesprochen wurde. Da das Kind keine Lust auf Konversation hatte, lief es in Richtung Spielwiese davon ... Der Mann soll ihr allerdings gefolgt sein und nahe der Spielwiese sei es dann zu sexuellen Handlungen gekommen . Der Täter wird wie folgt beschrieben: - Circa 17-20 Jahre alt - Circa 185-190 cm groß - Schlank - Vermutlich arabischer Herkunft - Er trug ein schwarzes Basecap mit Aufschrift einer Markenfirma ... - Auffällig seien viele Narben im Bereich der Arme des Mannes gewesen, welche wie selbst beigebracht aussahen. - Am linken Oberarm sollen die Narben 'älter' und am rechten Unterarm 'frischer' ausgesehen haben. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 3. Ist der Tatverdächtige/sind die Tatverdächtigen, gegen den ein/die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist/sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war der Aufenthaltsstatus ? 4. Wer ist das Opfer (bitte Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche, auch gegebenenfalls vorherige ] angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4494 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. September 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 30. August 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen. Zu 1.: Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen wurde in Gera im Park der Jugend ein Kind von einem unbekannten Mann angesprochen und in der Folge sexuell missbraucht. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen "Unbekannt" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Strafgesetzbuch eingeleitet. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 4.: Bei dem Opfer handelt es sich um ein 12-jähriges Mädchen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Maier Minister Angeblicher Vorfall am 3. August 2017 in Gera ("Sexuelle Belästigung einer 12-Jährigen") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: