02.04.2015 Drucksache 6/450Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. April 2015 Beeinträchtigungen durch Flüchtlingsaufnahmestelle Suhl? Die Kleine Anfrage 106 vom 15. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem an die Fragestellerin gerichteten Schreiben vom 7. Januar 2015 eines Bürgers aus Suhl werden ausführlich die Situation der Anwohner im näheren Umkreis der Außenstelle der Landeserstaufnahmestelle in Suhl Friedberg sowie die allgemeinen Bedenken zur derzeitigen bzw. avisierten Flüchtlingspolitik der Landesregierung geschildert. Insbesondere werden Beeinträchtigungen des Alltagslebens der ansässigen Bevölkerung durch die Bewohner dieser Einrichtung dargelegt. Unter anderem soll es immer wieder zu Lärmbelästigungen, Störungen der Nachtruhe sowie zum Durchsuchen von Abfallbehältern gekommen sein. Nachdem die Einwohner zunächst vertröstet worden seien, dass die hohe Belegung der Einrichtung von derzeit 500 Bewohnern nur von kurzer Dauer sei, hätte Ministerpräsident Ramelow während eines Besuches in Suhl Friedberg geäußert, die Einrichtung werde auf 1.200 Plätze erweitert. Aufgrund der konkreten Hinweise und Informationen in dem o.g. Schreiben ergibt sich für die Fragestellerin folgender Klärungsbedarf. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich nach Beschwerden von Anwohnern in Suhl Friedberg die Polizei geweigert haben soll, sich in die Aufnahmestelle zu begeben, um während der Nachtstunden für Ruhe zu sorgen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob Bewohner der Aufnahmestelle in Suhl Friedberg öffentliche Verkehrsmittel in Suhl ohne gültige Fahrkarten genutzt haben? 3. Gibt es in der Aufnahmestelle Suhl einen Verantwortlichen, der für Öffentlichkeitsarbeit bzw. als offiziell bestellter Ansprechpartner zur Kontaktaufnahme mit den Anwohnern in der Umgebung des Heimes zuständig ist, z. B. bei Angelegenheiten und Problemen mit dieser Einrichtung sowie deren Bewohnern - falls ja, welche Kompetenzen haben diese Ansprechpartner? 4. Wie und durch wen werden Neuankömmlinge in Suhl über allgemeine Verhaltensregeln und grundlegende Gesetzlichkeiten in Kenntnis gesetzt und wie und durch wen wird nach dieser Unterrichtung die Umsetzung dieses Verhaltens in der Öffentlichkeit überwacht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/450 5. Sind von der Landesregierung Bürgerbefragungen in Suhl-Friedberg angedacht, um die Sorgen und Ängste der Thüringer hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik aufzunehmen? Falls ja, wann und wo? Falls nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Entsprechende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Alle polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte wurden durch den Inspektionsdienst (ID) Suhl geprüft und mit sichtbarer Präsenz vor Ort durchgeführt. Zu 2.: Nach Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde dem örtlich zuständigen Inspektionsdienst bislang ein Fall bekannt, in dem eine Gruppe von Asylbewerbern beabsichtigte, ohne gültigen Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt Suhl zu nutzen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Für alle im Zusammenhang mit der Landesaufnahmeeinrichtung in Suhl stehenden Belange steht die Hausleitung vor Ort oder der Leiter der Landesaufnahmestelle in Eisenberg als zuständiger Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus wird insbesondere bei Medienanfragen auf die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes verwiesen. Zu 4.: Den neu ankommenden Flüchtlingen wird beim Eintreffen die Hausordnung, nach Möglichkeit in der jeweiligen Landessprache, ausgehändigt und erläutert. Diese beinhaltet allgemeine und konkrete Verhaltensregeln , unter anderem im Hinblick auf ein friedliches Miteinander sowie auf die Einhaltung des Brandschutzes . Darüber hinaus achten insbesondere die in der Landesaufnahmeeinrichtung tätigen Sozialarbeiter auf die Einhaltung der bestehenden Verhaltensregeln. Zu 5.: Für die Landesregierung hat es oberste Priorität, sämtlichen die Einrichtung in Suhl betreffenden Fragen offen und transparent zu begegnen. So bestand für die Einwohner Suhls etwa im Rahmen des im September letzten Jahres durchgeführten "Tages der Begegnung" die Möglichkeit, die Landesaufnahmeeinrichtung zu besichtigen und mit den Asylbewerbern ins Gespräch zu kommen. Zudem findet monatlich eine Beratung in der Landesaufnahmeeinrichtung unter anderem mit Vertretern der Kirchen, der Stadtratsfraktionen und des Bürgerbündnisses statt. Schließlich standen Vertreter der Landesregierung bereits mehrmals interessierten Bürgern zu Fragen rund um die Landesaufnahmeeinrichtung Suhl/Friedberg zur Verfügung. Lauinger Minister