31.03.2015 Drucksache 6/451Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. April 2015 Kosten Untersuchungsausschuss 5/1 im Bereich des ehemaligen Thüringer Ministeri ums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Die Kleine Anfrage 169 vom 13. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Taten des NSU, die sich am und nach dem 4. November 2011 offenbarten, waren für viele Menschen in Thüringen und in der gesamten Bundesrepublik ein Schock. Mit tiefer Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, welche menschenverachtenden, abscheulichen Taten durch Thüringer Rechtsextreme verübt wur den. Um dies umfassend aufzuklären wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Fehlverhalten Thüringer Sicherheitsbehörden untersucht hat. Hierbei wurden sowohl personelle als auch finanziell große Res sourcen benötigt. Bereits zur Vorstellung des Abschlussberichts wurde durch alle Parteien signalisiert, dass man auch in der neuen Legislatur diese notwendige Arbeit fortsetzen muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personalkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch den Untersuchungsausschuss 5/1 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Neueinstellun gen, Versetzungen, Überstunden)? 2. Welche Materialkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur entstanden (Anschaffung/Mietung von Kopierern, Mietkosten, Papierkosten)? 3. Welche Betriebskosten sind im ehemaligen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entstanden? 4. Welche Transportkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissen schaft und Kultur entstanden? 5. Sind darüber hinaus im Bereich des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Kosten durch den Untersuchungsausschuss 5/1 entstanden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 5.: Bei der Bereitstellung einschlägiger Akten für den Untersuchungsausschuss 5/1 des Thüringer Landtags sind dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den nachgeordneten Einrich K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag 6. WahlperiodeDrucksache 6/451 tungen, insbesondere den Staatsarchiven, keine zusätzlichen besonderen Aufwendungen und Kosten ent standen. Diese Aufwendungen und Kosten sind im Gesamtkontext des Verwaltungshandelns vernachläs sigbar; eine gesonderte Erfassung erfolgte nicht. Zudem ist es gemäß § 7 des Thüringer Archivgesetzes (ThürArchivG) die Pflicht der staatlichen Archive das Archivgut der in den §§ 3 und 4 Abs. 1 ThürArchivG genannten öffentlichen Stellen zu übernehmen, zu er fassen, zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und dieses auch zur Benutzung bereitzustellen. Somit gehört die Bereitstellung von Akten für die Erfordernisse der Landesverwaltung zu den Dienstpflich ten der Staatsarchive. Dr. Klaubert Ministerin