01.04.2015 Drucksache 6/452Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. April 2015 Einführung des Digitalfunks im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr? Die Kleine Anfrage 141 vom 4. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen der Fragestellerin soll seitens der Landesregierung beabsichtigt sein, den Digitalfunk auch im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr, namentlich im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, einzuführen. Hintergrund dieser Entscheidung sei insbesondere die Absicherung der Tunnel entlang der ICE-Neubaustrecke, da in diesen Bereichen seitens der Deutschen Bahn AG die Kommunikation nur mittels Digitalfunk vorgesehen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr beabsichtigt und falls ja, wann und für welche Regionen im Freistaat? 2. Welcher Kostenaufwand wird für die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr prognostiziert? 3. Welche Probleme sind der Landesregierung aufgrund der Verwendung von unterschiedlichen Kommunikationstechniken (Digital- und Analogfunk) bei Polizei und Rettungsdiensten bekannt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Einführung des Digitalfunks soll abgestuft erfolgen. In der ersten Phase wird der Digitalfunk bei den Feuerwehren mit Interventionsauftrag entlang der ICE-Neubaustrecke Berlin─Nürnberg eingeführt. Auf der Teilstrecke Berlin─Erfurt hat der Testbetrieb bereits begonnen, auf der Teilstrecke Erfurt─Nürnberg ist die Aufnahme des Testbetriebs ab Sommer 2016 geplant. In weiteren Phasen wird die flächendeckende Einführung des Digitalfunks bei den Kommunen angestrebt. Zu 2.: Eine belastbare Kostenschätzung ist aktuell nicht möglich. Hierzu sind zunächst weitere Daten hinsichtlich des Ausstattungsbedarfs der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, des zu favorisierenden Alarmierungsverfahrens und der Anzahl der auf Digitalfunk umzurüstenden Zentralen Leitstellen zu erheben. Für die Beschaffung digitaler Funkgeräte und den Einbau in Einsatzfahrzeuge wird gegenwärtig mit Schätzwerten von circa 21 Millionen Euro kalkuliert. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/452 Zu 3.: Mit Beginn des Rückbaus der analogen Funktechnik bei der Polizei bzw. anderen Bundesländern wird vor allem die länderübergreifende Zusammenarbeit schwieriger. In Einzelfällen werden Analogfunkstandorte der Polizei bis zur Einführung des Digitalfunks bei den Kommunen weiter betrieben, z.B. entlang der Bundesautobahnen . Dr. Poppenhäger Minister