21.09.2017 Drucksache 6/4524Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Oktober 2017 Information der Antragsteller über ihre Neugliederungsanträge in der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform Die Kleine Anfrage 2124 vom 13. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In den "Allgemeinen Anwendungshinweisen für freiwillige Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden" des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist unter Punkt 7 der Gang des Verfahrens nach Antragseinreichung dargestellt. Demnach sollen die Antragsteller folgende Dokumente erhalten: • Eingangsbestätigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde • Abdruck der Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde an das Thüringer Landesverwaltungsamt • Eingangsbestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamts • Abdruck der Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts an das Thüringer Ministerium für In neres und Kommunales • Eingangsbestätigung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Am 6. April 2017 wurde durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eine Meldung ein schließlich einer Karte verbreitet, in der nach dem Meldungstext genehmigungsfähige Neugliederungsan träge markiert wurden.1 Nach der Meldung lägen aktuell 18 Anträge auf Bildung freiwilliger Gemeindestruk turen vor, die zurzeit im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales geprüft würden. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erachte nur vier dieser Anträge für genehmigungsfähig. Nach Punkt 7 der Anwendungshinweise nimmt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eine be antragte Strukturänderung in einen Entwurf für ein Gemeindeneugliederungsgesetz nur auf, "sofern Grün de des öffentlichen Wohls überwiegend für diese Strukturänderung sprechen und sie den Vorgaben des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen entspricht." Ich frage die Landesregierung: 1. Bei welchen Antragstellern lag am 6. April 2017 eine Eingangsbestätigung der zuständigen Kommunal aufsichtsbehörde vor beziehungsweise wann wurde diese versendet? 2. Bei welchen Antragstellern lag am 6. April 2017 der Abdruck der Stellungnahme der Kommunalaufsichts behörde an das Thüringer Landesverwaltungsamt vor beziehungsweise wann wurde dieser versendet? 3. Bei welchen Antragstellern lag am 6. April 2017 eine Eingangsbestätigung des Thüringer Landesverwal tungsamts vor beziehungsweise wann wurde diese versendet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4524 4. Bei welchen Antragstellern lag am 6. April 2017 der Abdruck der Stellungnahme des Thüringer Landes verwaltungsamts an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vor beziehungsweise wann wurde dieser versendet? 5. Bei welchen Antragstellern lag am 6. April 2017 die Eingangsbestätigung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vor beziehungsweise wann wurde diese versendet? 6. Wann werden den Antragstellern die gegebenenfalls noch ausstehenden Dokumente zugesandt? 7. Welche für die Antragsteller örtlich zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden haben bis zum 6. April 2017 die eingereichten Anträge bearbeitet und bis zum 6. April 2017 eine Stellungnahme welchen Inhalts ge genüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgegeben? 8. Wann hat das Thüringer Landesverwaltungsamt bis zum 6. April 2017 welche Stellungnahme zu wel chem Antrag gegenüber dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit welchem Inhalt abgegeben? 9. Wann, wie konkret und in welcher Form hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gegenüber den jeweils betroffenen Antragstellern beziehungsweise den ihm nachgeordneten Behör den begründet, dass die nicht als genehmigungsfähig gekennzeichneten 14 Anträge nicht überwiegend Gründen des öffentlichen Wohls und den Vorgaben des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Ge bietsreform in Thüringen entsprechen? 10. Auf welche Stellungnahmen welcher Behörden unter welchem Datum hat sich das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit welcher Begründung gestützt, um in der Meldung vom 6. April 2017 be kannt zu geben, dass die eingereichten 18 Anträge als genehmigungsfähig beziehungsweise nicht geneh migungsfähig gekennzeichnet werden und überwiegend Gründen des öffentlichen Wohls und den Vor gaben des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen entsprechen oder nicht? 11. Welche Empfehlungen hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales den Antragstellern gegeben, deren Anträge in der Meldung vom 6. April 2017 als nicht genehmigungsfähig gekennzeich net wurden, um überwiegend Gründen des öffentlichen Wohls und den Vorgaben des Vorschaltgeset zes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen zu entsprechen? 12. In welcher Form und von welcher Behörde erhalten die Antragsteller neben den Abdrucken von Stellung nahmen aus dem innerbehördlichen Abwägungsprozess als Adressaten eine begründete Entscheidung über die Ablehnung beziehungsweise das Aufgreifen ihres jeweiligen Antrags? 13. Welchen Rechtscharakter hat diese Entscheidung und welche Rechtsbehelfe stehen den Antragstellern zur Überprüfung des Verwaltungshandelns zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. September 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat nach Abfrage der Kommunalaufsichtsbehörden der Landrats ämter die in der beigefügten Tabelle zusammengefassten Angaben zu mehreren Einzelfragen mitgeteilt. Zu 1. bis 4.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Zu 5.: Über die Zeitpunkte, wann die Eingangsbestätigungen bei den Antragstellern vorgelegen haben, werden im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales keine Daten erhoben. In der anliegenden Tabelle sind die Postausgangsdaten der Eingangsbestätigungen aufgeführt. Zu 6.: Die noch ausstehenden Dokumente/Stellungnahmen wurden beziehungsweise werden den Antragstellern jeweils nach Abschluss der Bearbeitung der Anträge zugesandt. 3 Drucksache 6/4524Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7. und 8.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Zu 9.: Die dargestellte Aussage, dass bei den 14 Anträgen keine überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen und diese seinerzeit nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsre form in Thüringen entsprochen haben, entspricht nicht der Auffassung der Landesregierung. Zu 10.: Aussagen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur beabsichtigten Aufnahme von Neu gliederungsanträgen in ein Gemeindeneugliederungsgesetz beruhen auf der Prüfung bislang vorliegender Informationen hierzu. Voraussetzung dafür, dass die Landesregierung die beantragten Regelungsfälle dem Gesetzgeber vor schlägt, ist zunächst, dass sich die bisher mitgeteilten Informationen der Antragsteller zu den Gemeinwohl gründen, die überwiegend für die beantragte Strukturänderung sprechen, bei der abschließenden Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bestätigen. In diese Prüfung bezieht das Ministerium sowohl die Stellungnahmen der örtlich zuständigen Kommunal aufsichtsbehörde als auch des Thüringer Landesverwaltungsamtes mit ein. Zu 11.: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Zu 12.: Die Entscheidung über die Neugliederungen der kreisangehörigen Gemeinden trifft der Thüringer Landtag. In der Gesetzesbegründung werden die Gründe zu den Neugliederungen dargelegt, die Aufnahme in das Gemeindeneugliederungsgesetz gefunden haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zu 13.: Die Stellungnahme an die Antragsteller hat rein informatorischen Charakter, sie stellt keinen Verwaltungs akt dar. Rechtsbehelfe hiergegen sind nicht gegeben. Die Neugliederung in einem Gemeindeneugliederungsgesetz ist ein Gesetzgebungsverfahren nach den Ar tikeln 81 ff. der Verfassung des Freistaats Thüringen. Der Rechtsweg ergibt sich aus Artikel 80 der Verfas sung des Freistaats Thüringen und dem Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof. In Vertretung Höhn Staatssekretär Anlage2 Endnote: 1 Vergleiche https://diegebietsreform.de/freiwilligeneugliederungnimmtfahrtauf/. 2 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage Kleine Anfrage Nr. 2124 des Abgeordneten Fiedler (CDU) zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 zu Frage 5 zu Frage 7 zu Frage 8 1 ABG Antrag auf Eingliederung von 4 der 5 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Wieratal“ (Frohnsdorf, Jückelberg, Langenleuba- Niederhain, Ziegelheim) in die Gemeinde Nobitz 01.03.2017 22.03.2017 + Ergänzung 10.04.2017 Antrag lag am 06.04.2017 noch nicht beim TLVwA vor. - - Antrag wurde befürwortet - 2 EIC Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Hundeshagen in die Stadt Leinefelde-Worbis 04.01.2017 Prüfungsergebnis wurde nicht mitgeteilt 27.01.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde befürwortet - 3 GTH Antrag der Gemeinden Günthersleben-Wechmar und Drei Gleichen auf Zusammenschluss zur Landgemeinde „Drei Gleichen“ 27.12.2016 16.01.2017 20.01.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde befürwortet - 4 GTH Antrag von 10 der 12 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Nessetal“ (Brüheim, Bufleben, Friedrichswerth, Goldbach, Haina, Hochheim, Remstädt, Wangenheim, Warza, Westhausen) auf Zusammenschluss zur Landgemeinde "Nessetal" 07.03.2017 27.03.2017 31.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Zum Antrag hat die KA Vorbehalte - zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 zu Frage 5 zu Frage 7 zu Frage 8 5 HBN Antrag auf Eingliederung der Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian in die Stadt Schleusingen Keine EB (alter Antrag – Jan. 2016) Per E-Mail Info an Antragsteller (das genaue Datum ist nicht mehr nachweisbar) Keine EB (alter Antrag – Jan. 2016) 12.12.2016 05.01.2017 Antrag wurde befürwortet Antrag wird eingeschränkt befürwortet 6 IK Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Ilmtal in die Stadt Stadtilm 07.02.2017 20.02.2017 06.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde befürwortet - 7 NDH Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen 28.02.2017 30.03.2017 07.04.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde unter Bedingungen befürwortet. - 8 NDH Antrag auf Eingliederung der Gemeinden Harztor, Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt in die Gemeinde Harztor 02.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen Antrag lag am 06.04.2017 noch nicht (vollständig) beim TLVwA vor. Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde unter Bedingungen befürwortet. - 9 SLF Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Saalfelder Höhe in die Stadt Saalfeld/Saale erfolgt 25.01.2017 27.01.2017 13.03.2017 11.05.2017 Antrag wurde befürwortet Keine Stellungnahme erfolgt, nur Abgabemitteilung zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 zu Frage 5 zu Frage 7 zu Frage 8 10 SLF Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Kamsdorf in die Gemeinde Unterwellenborn persönliche Abgabe u. Besprechung 03.03.2017 13.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde unter Hinweisen befürwortet - 11 SLF Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Dröbischau in die Stadt Königsee-Rottenbach persönliche Abgabe und Besprechung 02.03.2017 10.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde unter Hinweisen befürwortet - 12 SM Antrag der Stadt Brotterode- Trusetal und der Gemeinde Floh-Seligenthal auf Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde „Inselbergstadt“ 28.02.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen - - - Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - 13 SM Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Springstille in die Stadt Schmalkalden 28.02.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen - - - - - 14 SM Antrag auf Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ (außer der Gemeinde Springstille) in die Stadt Steinbach-Hallenberg 07.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen - - - - - zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 zu Frage 5 zu Frage 7 zu Frage 8 15 SÖM Antrag der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Straußfurt“ (Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Wer ningshausen und Wundersleben) auf Zusammenschluss zur Landgemeinde „Gera-Unstrut“ 28.02.2017 07.03.2017 21.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Antrag wurde befürwortet Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen 16 SON Antrag der Gemeinden Föritz, Judenbach und Neuhaus- Schierschnitz auf Zusammenschluss zur Gemeinde „Föritztal“ 09.08.2016 Prüfungsergebnis wurde nicht mitgeteilt 18.08.2016 02.12.2016 19.12.2016 Antrag wurde befürwortet Neugliederungsantrag wird nicht befürwortet. 17 WAK Antrag auf Eingliederung der Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda in die Gemeinde Gerstungen 01.03.2017 08.03.2017 15.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen - Antrag wurde befürwortet - 18 WL Antrag auf Eingliederung der Gemeinden Kromsdorf, Leutenthal und Rohrbach in die Gemeinde Ilmtal- Weinstraße 01.03.2017 01.03.2017 08.03.2017 Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Prüfung war am 06.04.2017 noch nicht abgeschlossen. - Information der Antragsteller über ihre Neugliederungsanträge in der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Endnote: