22.09.2017 Drucksache 6/4541Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Oktober 2017 Förderung aus Landesmitteln von in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Geraer Institutionen und von deren Kooperationspartnern? - erneut nachgefragt zum Verein Akzeptanz! e. V. Gera Die Kleine Anfrage 2430 vom 3. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Akzeptanz! e. V. Gera wird bereits seit dem Jahr 2015 aus Landesmitteln gefördert. So stellt der Freistaat Thüringen unter anderem Mittel für den Aufbau eines "Integrationsgartens" bereit und fördert mit knapp 58.000 Euro das Projekt "Akzeptanz!". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und wofür wurden die Mittel, die für das Projekt "Akzeptanz!" und den Aufbau des "Integrationsgartens " im Jahr 2016 bereitgestellt wurden, konkret verwendet? 2. Für welche Projekte und Vorhaben im Jahr 2017 hat der Akzeptanz! e. V. Gera Mittel beantragt? Mittel in welcher Höhe wurden zu welchem Zweck jeweils genehmigt/bewilligt (bitte jeweils einzeln auflisten)? 3. Verfügt der Akzeptanz! e. V. Gera nach Kenntnis der Landesregierung über nichtehrenamtlich tätiges Personal ? Wenn ja, aus welchen Mitteln werden für wen (Position) Personalkosten in welcher Höhe finanziert? 4. Welche Erkenntnisse oder tatsächlichen Anhaltspunkte liegen der Landesregierung zu Ermittlungsverfahren gegen derzeitig und ehemalig im Verein Tätige vor, die im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit stehen? 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die finanziellen Mittel, die an den Verein übertragen werden, auch entsprechend ihres Verwendungszwecks verwendet werden? 6. Welche Erkenntnisse oder tatsächlichen Anhaltspunkte liegen der Landesregierung zu lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Akzeptanz! e. V. Gera vor? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4541 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für das Projekt "Akzeptanz!" und den Aufbau des "Integrationsgartens" wurden im Jahr 2016 folgende Mittel für folgende Zwecke bereitgestellt: Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF) förderte den Aufbau des Integrationsgartens mit 6.450 Euro. Ziele der Förderung waren: • Begegnung und Zusammenarbeit von zugezogenen und deutschen, benachteiligten Kindern und Jugendlichen in einer natürlichen Umgebung, • neben der Wissensvermittlung über Gartenbau, Anbau und Pflege von heimischem Gemüse und Kräutern soll ein Austausch von kulturellem Wissen erfolgen, • Abbau von Vorurteilen/Verständnis und Toleranz für jeweils andere Kultur. Gefördert wurden Sachausgaben, wie beispielsweise für einen Lehmofen und Palettenmöbel sowie für Honorare beziehungsweise Aufwandsentschädigungen. Die genannten Honorare sind für den Lehmbodenbau, den Bau von Sitzgelegenheiten sowie die Arbeit und Anleitung Ehrenamtlicher vor Ort geltend gemacht worden. Der Verein Akzeptanz! e.V. hat des Weiteren im Jahr 2016 vom Thüringer Finanzministerium eine Förderung aus Lottomitteln in Höhe von 8.990 Euro erhalten, die für die Anschaffung eines gebrauchten Transporters für die Flüchtlingshilfe bestimmt war. Auch im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Projektförderrichtlinie Integration) wurde im Jahr 2016 das Projekt "Akzeptanz!" vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2016 gefördert. Dabei wurden von der Bewilligungsbehörde 57.669,07 Euro bewilligt, 54.922,92 Euro wurden abgerufen und ausgezahlt. Das Projekt beinhaltete eine Beratung von Flüchtlingen in sozialen und ausländerrechtlichen Fragen, eine Unterstützung im Umgang mit Behörden sowie ein Einzelfallmanagement. Außerdem wurden verschiedene Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Erwachsene zur Verfügung gestellt sowie eine Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund betrieben. Zu 2.: Für das Jahr 2017 wurden für das Projekt "Akzeptanz!" Fördermittel im Rahmen der Projektförderrichtlinie Integration im Umfang von 165.364 Euro bewilligt. Folgende Posten wurden dabei im Rahmen der Projektförderung für den Projektzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 als zuwendungsfähig bewertet: 1. Personalausgaben Einsatz von Mitarbeitern Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Projektförderung im Umfang von (in Euro) Gesamt 199.144,56 Leitung und Beratung 40.744,08 Sozialarbeiter und Projektleitung 36.763,56 Sprachmittler und Berater 33.822,48 Betreibung Begegnungsstätte 17.225,04 Betreibung Begegnungsstätte "Kinderzimmer" und Jugendprojekte 33.822,48 Integration und Beratung 25.366,92 Öffentlichkeitsarbeit 11.400,00 3 Drucksache 6/4541Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2. Sachausgaben Art der Ausgabe Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Projektförderung im Umfang von (in Euro) Gesamt 30.750,00 Honorarkosten Beratung und Integrationsprojekte 11.400,00 Telefon 1.200,00 Porto 600,00 Inhaltsversicherung 150,00 Bürosachkosten 6.000,00 Sachkosten Projekte 3.000,00 Server PC 120,00 Miete warm 6.000,00 Strom 1.800,00 Müll 480,00 3. Verwaltungskosten Art der Ausgabe Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Richtlinie im Umfang von (in Euro) Gesamt 6.339,72 Haftpflichtversicherung 557,52 PKW-Versicherung 1.454,76 Buchhaltung und Lohnabrechnung 1.800,00 Vereinsbuchhaltung und Jahresabschluss 727,44 Berufsgenossenschaft 1.800,00 Die Bewilligungsbehörde hat folglich 236.234,28 Euro als zuwendungsfähige Ausgaben für den Projektzeitraum anerkannt. Die Landesförderung beläuft sich auf 70 Prozent und damit auf die oben benannten 165.364 Euro für den Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017. Die Erhöhung des Personalkostenansatzes im Vergleich zum Projektjahr 2016 ergibt sich aus einem erhöhten Bedarf für Beratungsleistung. Zudem wurde das Projekt "Akzeptanz!" im Jahr 2016 über die Projektförderrichtlinie Integration nur im Teilzeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2016 gefördert. Zu 3.: Hinsichtlich der Förderung von Personalausgaben im Rahmen der Landesförderung über die Projektförderrichtlinie Integration im Jahr 2017 wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Im Jahr 2016 wurden von der Bewilligungsbehörde Personalausgaben in folgendem Umfang für zuwendungsfähig erachtet: Einsatz von Mitarbeitern Zuwendungsfähiger Ausgaben im Rahmen der Richtlinie im Umfang von (in Euro) Gesamt 63.175,32 Leitung und Beratung 20.372,04 Sozialarbeiter 15.297,36 Betreibung Begegnungsstätte 6.104,28 Betreibung Begegnungsstätte 6.104,28 Übersetzungsleistungen 15.297,36 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4541 Die Landesförderung beläuft sich in den Jahren 2016 und 2017 auf 70 Prozent: Im Projektzeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2016 wurden daher Personalausgaben im Umfang von 44.222,72 Euro gefördert . In 2017 entfallen rechnerisch 139.401,19 Euro (70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) auf Personalausgaben. Zu 4.: Am 28. August 2017 wurde in der Kriminalpolizeiinspektion Gera gegen den Verein Akzeptanz! e.V. eine Anzeige wegen des Verdachts des Betruges erstattet. Aufgrund dessen ist ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei anhängig. Zu 5.: Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung gemäß §§ 23 und 44 ThürLHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Bezogen auf die Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung von Mitteln entsprechend der Projektförderrichtlinie Integration ist gemäß Ziffer 6.4 der Richtlinie von den Zuwendungsempfängern spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel zu erbringen , der von der Bewilligungsbehörde geprüft wird. Bezogen auf Mittel, die durch die BIMF bewilligt werden, wird per Bescheid die Auflage erteilt, einen Verwendungsnachweis , bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis mit Originalbelegen , nach Abschluss des Projektes vorzulegen. Dieser Nachweis des Akzeptanz! e.V. liegt der BIMF vor. Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Lauinger Minister Förderung aus Landesmitteln von in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Geraer Ins-titutionen und von deren Kooperationspartnern? - erneut nachgefragt zum Verein Akzeptanz! e. V. Gera Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: