22.09.2017 Drucksache 6/4543Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Oktober 2017 Umsetzung der Straßenbaumaßnahme in Braunsdorf (Auma-Weidatal)? Die Kleine Anfrage 2446 vom 8. August 2017 hat folgenden Wortlaut: An der Landesstraße 3002, Ortslage Braunsdorf, gab es am 16. April 2016 ein Vororttermin mit dem Leiter des Straßenbauamts Ostthüringen. Es wurde der Rückbau von zwei Gebäuden in Betracht gezogen, um die Gesamtsituation an der Engstelle wesentlich zu verbessern. Im Auftrag der Stadt Auma-Weidatal wurde der Abriss der beiden Gebäude veranlasst. Die Engstelle ist nun beseitigt und es wurde Baufreiheit geschaffen , um die Straße (Zubringer zur Bundesautobahn 9) den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die aktuelle Situation hat sich aber überhaupt nicht verbessert und gefährdet die Sicherheit der Anlieger. Für eine Straßenbaumaßnahme hat die Stadt Auma-Weidatal die entsprechenden Flächen beziehungsweise Kofinanzierung bereits sichergestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Straßen- und Gefahrensituation in der Ortslage Braunsdorf, insbesondere in Fahrtrichtung Auma? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Verlegung des Straßenverlaufs sowie die Schaffung von Gehwegen mit Begleitgrün eine Lösung darstellen? 3. Trifft es zu, dass für die Baumaßnahme in Braunsdorf kein Geld zur Verfügung steht? 4. Für den Fall, dass die entsprechenden Baumaßnahmen für notwendig erachtet werden: Welchen Zeitrahmen hält die Landesregierung für realisierbar? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 20. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Fahrbahnzustand der L 3002 in der Ortsdurchfahrt Braunsdorf der Stadt Auma-Weidatal ist überwiegend gut. Nach Abriss des ehemaligen Gasthofes (Ortsstraße 12 und 12B) wurde die dortige Engstelle im Mai 2017 durch Verbreiterung der Landesstraße beseitigt. Für das vorhandene Verkehrsaufkommen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 3.144 Kraftfahrzeugen/24 Stunden, davon 250 Fahrzeu- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Emde (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4543 ge im Schwerverkehr, besteht jetzt eine durchgehend ausreichende Fahrbahnbreite. Unfallauffälligkeiten, die ein Handeln erfordern würden, bestehen nicht. Wegen der trotz Beseitigung der Engstelle unübersichtlichen Lage in Fahrtrichtung Auma und dem dort nicht vorhanden Gehweg wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde beibehalten. Zu 2.: Aus der Einschätzung der Straßen- und Verkehrssituation ergibt sich kein Erfordernis einer Straßenverlegung . Baulastträger für Gehwege ist in der Ortsdurchfahrt die Gemeinde. Planung und Bau von Gehwegen obliegt somit der kommunalen Planungshoheit. Zu 3.: Die Errichtung von Gehwegen kann grundsätzlich gemäß der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB) mitfinanziert werden. Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019. Nach Projektanmeldung und Vorlage einer prüffähigen Planung beim zuständigen Straßenbauamt Ostthüringen kann über die Aufnahme in den Förderrahmen entschieden werden. Zu 4.: Diese Frage kann erst nach Vorlage einer konkreten Planung beurteilt werden. Keller Ministerin Umsetzung der Straßenbaumaßnahme in Braunsdorf (Auma-Weidatal)? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: