22.09.2017 Drucksache 6/4544Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Oktober 2017 Brutaler Überfall auf Frau in Erfurt am 7. August 2017 (Nähe Messegelände - Raub/ Vergewaltigung?) Die Kleine Anfrage 2448 vom 9. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Allgemeine berichtete am 8. August 2017, dass eine Frau in Erfurt in einem Waldstück vergewaltigt und ausgeraubt worden sei. Die 56-Jährige wäre am Montagmorgen im Gebiet zwischen der Wartburgstraße und dem Messegelände spazieren gegangen, als der 30 bis 40 Jahre alte Täter unvermittelt über sie herfiel, heißt es in dem entsprechenden Artikel. Die Polizei beschreibt den Täter laut Presseberichterstattung als "Mann ausländischer Herkunft". Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall - nachfolgend: Vorfall - ereignet? 2. Wer war das Opfer (bitte nach Alter, Staatsangehörigkeit [sämtliche, auch etwaige vorherige angeben] und Geschlecht auflisten)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. September 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 24. Juli 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestim- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4544 mung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen wurde am 7. August 2017 in Erfurt, im Bereich der Wartburgstraße , eine Frau durch einen männlichen Täter tätlich angegriffen, zu ihrem Nachteil eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen und des Mobiltelefons beraubt. Zu 2.: Bei dem Opfer handelt es sich um eine 56-jährige Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit. Zu 3.: In diesem Zusammenhang werden Ermittlungen gegen eine irakische Person wegen Verdachtes der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung und des schweren Raubes geführt. Die Person ist nach polizeilichen Erkenntnissen im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis). Zu 4.: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Zu 5.: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Maier Minister Brutaler Überfall auf Frau in Erfurt am 7. August 2017 (Nähe Messegelände - Raub/Vergewaltigung?) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: