26.09.2017 Drucksache 6/4546Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2017 Flüchtlingskostenerstattung Die Kleine Anfrage 2441 vom 7. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach dem aktuellen Jahresabschluss der Stadt Jena ergibt sich bei der Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ein Fehlbetrag von 7,1 Millionen Euro. Die Landesregierung hat mehrfach versichert, dass sie diesbezügliche Kosten den Kommunen in vollem Umfang erstattet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Nachforderungen der Stadt Jena? 2. Wann wird die Landesregierung welche der genannten Kosten erstatten? 3. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bei der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz, um eine sachgerechte Kostenerstattung zu ermöglichen und wenn ja, welchen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der von der Stadt Jena dargelegte Fehlbetrag für 2016 beinhaltet Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sozialleistungen und sonstigen Sachaufwand. Die Finanzierung dieser Aufwendungen erfolgt sowohl aus Erstattungen nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz als auch aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen werden durch Pauschalen erstattet. Einem pauschalierten Erstattungssystem ist es immanent, dass es zu einer Über- oder Unterdeckung der tatsächlich im Einzelfall aufzuwendenden Kosten kommen kann. Auf die Sondersituation in den Jahren 2015 und 2016 hat die Landesregierung insbesondere mit der Ausreichung von Investitionspauschalen für jeden neu geschaffenen Unterbringungsplatz, mit der Anhebung der Unterbringungspauschale von 206 Euro auf 210 Euro je aufgenommenen Flüchtling und mit der Erstattung der angefallenen Bewachungskosten in voller Höhe reagiert. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matschie (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4546 Zu 3.: Die in der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelten Pauschalen werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft und an die tatsächliche Ausgabenentwicklung angepasst. Dabei wurden und werden auch die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erbrachten großen Leistungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der sehr hohen Flüchtlingszugänge in den Jahren 2015 und 2016 und die festzustellenden Kostenentwicklungen berücksichtigt. So hat die Landesregierung außerhalb dieser Rechtsverordnung für die Jahre 2016 und 2017 jeweils weitere 25 Millionen Euro über ein Förderprogramm bereitgestellt. Durch eine weitere geplante Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz wird die Zweckbindung der Unterbringungsplätze erweitert und auch eine Nutzung der vorfinanzierten Plätze für öffentliche Zwecke, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ermöglicht. Lauinger Minister Flüchtlingskostenerstattung Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: