26.09.2017 Drucksache 6/4553Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2017 Funde, zum Beispiel Koffer, und daraus resultierende Polizeieinsätze Die Kleine Anfrage 2454 vom 14. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Wiederholt kam es in jüngster Zeit in Thüringen zu Funden von Gegenständen, zum Beispiel Koffern, vor allem an Bahnhöfen, die Polizeieinsätze auslösten (so kürzlich in Erfurt). Demgegenüber war es früher üblich , gefundene Gegenstände beim "Fundbüro" oder ähnlichen Einrichtungen lediglich abzugeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu wie vielen Vorfällen der oben genannten Art (also Fund/Meldung von Gegenstand und in Folge Polizei - und/oder Rettungsdiensteinsatz) kam es seit dem 1. Januar 2013 in Thüringen (bitte nach Jahren und Fundorten aufschlüsseln und angeben, ob gegebenenfalls Sprengstoff/andere gefährliche Gegenstände oder Sachen gefunden und welche Straftatbestände erfüllt wurden; bitte auch angeben, in welchen Fällen polizeiliche Spezialeinheiten, wie ein Spezialeinsatzkommando, eingriffen, welche Kosten für die Einsätze jeweils entstanden [unter Angabe der Erstattung der Einsatzkosten an die Bundespolizei /Länderpolizeien anderer Bundesländer, falls zutreffend] und wer diese Kosten letztendlich trug)? 2. Welche konkreten Anhaltspunkte führten jeweils zum Eingreifen der Polizei (insbesondere der Spezialeinheiten )/Rettungsdienste? 3. Haben sich die Richtlinien/Vorgaben für polizeiliches Vorgehen bei Funden seit dem 1. Januar 2013 geändert , wenn ja, wie? 4. Welche Zuständigkeiten/Eingriffsschwellen gelten bei Funden für Bombenentschärfungen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizei aufgrund des Fundes von Koffern und anderen Gegenständen konnten die als Anlage beiliegenden Sachverhalte recherchiert werden. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Vor diesem Hintergrund kann grundsätzlich keine Aussage zu Sachverhalten getroffen werden, welche keinen Einsatz von Beamten aus dem Bereich "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung" nach sich zogen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4553 Sprengstoffverdächtige Gegenstände oder andere gefährliche Sachen konnten in keinem Fall festgestellt werden. Das Spezialeinsatzkommando kam zu keinem Sachverhalt zum Einsatz. Die Kosten für eigene Einsatzkräfte werden statistisch nicht erfasst. Sachverhalte, bei denen eine Kostenpflicht entsteht, werden dem Verursacher nach geltendem Kostenrecht auferlegt. Zu 2.: Erkenntnisse über die Feststellung von Koffern oder anderen Gegenständen werden der Polizei grundsätzlich durch Bürgerhinweise bekannt. Insbesondere die Hinweise zum Ort, dem Gegenstand und dem fehlenden Eigentümer machen in der Regel Prüfungshandlungen der Polizei vor Ort notwendig. Insoweit ist zur Aufhellung des Sachverhaltes regelmäßig ein polizeilicher Einsatz erforderlich. Zu 3.: Die Grundsätze des polizeilichen Vorgehens haben sich seit dem Jahr 2013 nicht geändert. Zu 4.: Liegt der Verdacht vor, dass es sich um einen sprengstoffverdächtigen Gegenstand handeln könnte, trifft die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Sie geht dabei mit einer niedrigen Eingriffsschwelle vor. Für die weitere Prüfung beziehungsweise Entschärfung kommen Polizeibeamte des Bereiches "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung" des Landeskriminalamtes Thüringen zum Einsatz. Unter Berücksichtigung der örtlichen Zuständigkeit, beziehungsweise wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig handeln kann, ist der Einsatz von Polizeibeamten aus dem Bereich "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung" der Bundespolizei oder anderer Bundesländer möglich. Maier Minister 3 Drucksache 6/4553Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Jahr 2013 Lfd. Nr. Ort Gegenstand Spezialkräfte Straftat Kostenbescheid 1 Rudolstadt, vor Sparkasse Koffer Beamte "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen" (USBV) Nein Keinen 2 Erfurt, vor Sparkasse Koffer USBV Nein Keinen 3 Gotha, vor Kirche Koffer USBV Nein Keinen 4 Jena, vor Einkaufsmarkt Koffer USBV Nein Keinen 5 Erfurt, Bahnhof Koffer Zuständigkeit Bundespolizei Jahr 2014 Lfd. Nr. Ort Gegenstand Spezialkräfte Straftat Kostenbescheid 1 Gotha, Gebäude in dem sich unter anderem die Arbeitsvermittlung befindet Aktentasche USBV Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Es konnte bisher kein Tatverdächtiger ermittelt werden. 2 Altenburg, Jobcenter Rucksack Keine Nein Keinen 3 Erfurt, Santander Bank Tasche USBV Nein Keinen 4 Weimar, Bauhausuniversität Koffer USBV Nein Keinen 5 Erfurt, Schwerborner Straße Koffer USBV Nein Keinen Jahr 2015 Lfd. Nr. Ort Gegenstand Spezialkräfte Straftat Kostenbescheid 1 Sömmerda, Parkplatz Einkaufsmarkt Aktenkoffer USBV Nein Keinen 2 Erfurt, Bahnhofsvorplatz Koffer USBV Nein Keinen 3 Bundesautobahn 73, Parkplatz Aktentasche USBV Nein Keinen 4 Erfurt, Bahnhofstraße Koffer USBV Nein Keinen 5 Erfurt, Geschäft Koffer USBV Nein Keinen 6 Kühnsdorf, Straße Koffer USBV Nein Keinen 7 Erfurt, vor Hotel Koffer USBV Nein Keinen 8 Suhl, Eingang Einkaufscenter Koffer USBV Nein Keinen 9 Schmalkalden, Bushaltestelle Koffer USBV Nein Keinen 10 Gotha, Bahnhofsvorplatz Koffer USBV Nein Keinen 11 Eisenach, Geschäft Koffer USBV Nein Keinen 12 Gotha, Straße Koffer USBV Nein Keinen 13 Saalfeld, Marktstraße Koffer USBV Nein Keinen 14 Erfurt, Parkplatz Einkaufsmarkt Koffer USBV Nein Keinen 15 Gera, Bahnhof Rucksack Zuständigkeit Bundespolizei 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4553 Jahr 2016 Lfd. Nr. Ort Gegenstand Spezialkräfte Straftat Kostenbescheid 1 Erfurt, Bushaltestelle Koffer USBV Nein Keinen 2 Weimar, Straße Koffer USBV Nein Keinen 3 Erfurt, Geschäft Reisetasche USBV Nein 251,05 Euro 4 Erfurt, Touristinformation Koffer USBV Nein Keinen 5 Erfurt, Straße Koffer USBV Nein Keinen 6 Gotha, Einkaufsmarkt Koffer USBV Nein Keinen 7 Erfurt, Parkplatz Werkzeugkoffer USBV Nein Keinen 8 Erfurt, vor Bürgeramt Rucksack USBV Nein Keinen 9 Jena, Marktplatz Werkzeugkoffer USBV Nein Keinen 10 Jena, Busbahnhof Mehrere Koffer USBV Nein Kostenbescheid noch in der Prüfung 11 Hildburghausen, vor Firmeneinfahrt Mit Postgut abgestellter Transportcontainer Nein Nein 125,14 Euro 12 Jena, Bahnhof Koffer im ICE Amtshilfe für Bundespolizei - USBV Nein Kostenbescheid noch in der Prüfung Jahr 2017 Lfd. Nr. Ort Gegenstand Spezialkräfte Straftat Kostenbescheid 1 Erfurt, Mülltonne vor Gemeinschaftsunterkunft Koffer USBV Nein Keinen 2 Erfurt, Straße Tasche USBV Nein Keinen 3 Gotha, Einkaufsmarkt, Koffer USBV Nein Keinen 4 Greiz, Marktplatz Koffer USBV Nein Keinen 5 Weimar, Straße Koffer USBV Nein Keinen 6 Pößneck, Einkaufsmarkt Koffer USBV Nein Keinen 7 Waltershausen, vor Hotel Koffer USBV Nein Keinen 8 Weimar, Straße Koffer USBV Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Es konnte bisher kein Tatverdächtiger ermittelt werden 9 Saalfeld, Busbahnhof Koffer USBV Nein Keinen 10 Erfurt, Schule Koffer USBV Nein Keinen 11 Erfurt, Grünanlage Koffer USBV Nein Keinen 12 Bad Salzungen, Grünanlage Koffer USBV Nein Keinen 13 Bundesautobahn 4, Raststätte Rucksack USBV Nein Keinen Funde, zum Beispiel Koffer, und daraus resultierende Polizeieinsätze Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage