27.09.2017 Drucksache 6/4555Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2017 An Tuberkulose erkrankte Beamte/Angestellte im Polizeidienst, Justizvollzug und andere Die Kleine Anfrage 2456 vom 14. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Die thüringenweit höchste lnzidenz für Tuberkulose-Erkrankungen mit fast 14 Erkrankungen pro 100.000 Einwohnern wurde in Gera erfasst. Der hohe Anteil von Erkrankungen in Gera lässt sich laut Einschätzung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf den Sitz der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zurückführen. Aufgrund beruflicher Exposition sind besonders Beamte im Polizeidienst dem Risiko einer Tuberkulose-Erkrankung ausgesetzt. Nach Mitteilungen unter anderem aus der Polizei an den Fragesteller soll es in Gera mindestens zwei Fälle von an Tuberkulose erkrankten Polizeibeamten geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Tuberkulose-Erkrankungen sind bei Beamten, Angestellten und sonstigen Mitarbeitern des Freistaats Thüringen in den Jahren 2014 bis 2017 (aktuell) aufgetreten (bitte Angabe der Anzahl Neuerkrankter pro Monat, Status und Einsatzart - zum Beispiel "Polizeidienst", "Justizvollzug")? 2. In welchem Maße sind insbesondere Beamte der Landespolizeiinspektion Gera und nachgeordneter Dienststellen in den Jahren 2014 bis 2017 von Tuberkulose-Erkrankungen betroffen gewesen (bitte Angabe der Anzahl aller erkrankten Polizeibeamten pro Jahr)? 3. Auf welchen Zeitraum beliefen sich bei den unter Frage 1 und 2 genannten Fällen die Krankschreibungen , wurden die Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt und welche Gesamtkosten entstanden dem Freistaat Thüringen durch die Erkrankungen (bitte Angabe nach Jahren)? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass Personen trotz Erkrankung weiterhin Dienst verrichteten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann, wo, wie und in welchem Umfang? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4555 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Die Fragen werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Daten zum Beschäftigungsverhältnis oder zum Arbeitgeber von an Tuberkulose erkrankten Personen vor. Diese Daten sind nicht Gegenstand der Übermittlung an die zuständige Landesbehörde gemäß § 11 des Infektionsschutzgesetzes. Werner Ministerin An Tuberkulose erkrankte Beamte/Angestellte im Polizeidienst, Justizvollzug und andere Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: