27.09.2017 Drucksache 6/4557Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2017 Fipronilbelastete Eier Die Kleine Anfrage 2461 vom 11. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 4. August 2017 meldete der MDR, dass auch in Thüringen fipronilbelastete Eier entdeckt worden seien. Ich frage ich die Landesregierung: 1. Wie und durch wen wurde die Belastung festgestellt und wie hoch war die Belastung? 2. Wie, wohin und in welchem Umfang sind belastete Eier nach Thüringen gelangt? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob belastete Eier auch in den Einzelhandel gelangt sind und wenn ja, wo und in welchem Umfang? 4. Was hat die Landesregierung unternommen, nachdem sie von belasteten Eiern in Thüringen Kenntnis erlangt hatte? 5. Welche Schutzmaßnahmen bestehen zur Zeit und bis wann werden diese in Kraft sein? 6. Besteht oder bestand eine Gefährdung der Thüringer Bevölkerung, wenn ja, in welchem Umfang und wenn nein, warum nicht? 7. Wird Fipronil auch in Thüringen eingesetzt und wenn ja, in welchem Bereich und in welchem Umfang? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 3. August 2017 hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) mitgeteilt, dass ein Vermarkter von Eiern in Thüringen mit Handelsbeziehungen in die Niederlande vor dem Hintergrund der Fipronilfunde auf eigene Initiative die Untersuchung von Proben niederländischer Eier auf Fipronil veranlasst hat. Dabei wurde eine Rückstandsbelastung der untersuchten Eier mit Fipronil in Höhe von 0,0075 Milligramm pro Kilogramm festgestellt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4557 Durch eine Folgemeldung des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel wurde die zuständige Kontaktstelle im TLV am gleichen Tag darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Unternehmen in Thüringen belastete niederländische Eier bezogen hatte. Der Meldung war kein Messwert angefügt, jedoch waren die Stempelnummern auf der Veröffentlichung1 der niederländischen Überwachungsbehörde (NVWA) auf der dritten Liste (Lijst 3) aufgeführt, die Stempelnummern von Eiern enthält, in denen Fipronil mit einer geringeren Belastung nachgewiesen wurde. Zu 2.: Es kann davon ausgegangen werden, dass die Eier, die nach Thüringen gehandelt wurden, weit überwiegend eine Teilmenge der aus den Niederlanden nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gelieferten Eier sind. In Thüringen wurden Eierpackstellen und Einzelhandelsbetriebe mit möglicherweise belasteten Eiern beliefert . Da bestimmte Lebensmittelunternehmen, insbesondere die überregional tätigen Einzelhandelsketten , die Rücknahme/den Rückruf auch auf wahrscheinlich unbelastete Eichargen und nicht betroffene Filialen ausgedehnt haben, ist der Umfang nicht zu beziffern. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4.: Die in Thüringen für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel zuständige Kontaktstelle im TLV hat aus den Meldungen des Systems auch Vertriebswege für nach Thüringen gelieferte Eier ermittelt und die betroffenen Behörden unterrichtet, um den zwischenzeitlich angelaufenen Rückruf der betroffenen Eier zu überwachen. Das TLV hat seine Erkenntnisse, sofern sich Vertriebswege dorthin ergaben, auch den für die belieferten Betriebe zuständigen Behörden in anderen Bundesländern mitgeteilt. Zu allen bekannt gewordenen Lieferungen von verdächtigen Eiern sind die vorhandenen Informationen einschließlich der Printcodes auf den Eiern in das Portal2 eingestellt worden. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter haben unverzüglich die überregional tätigen Packstellen in Thüringen aufgesucht und geprüft, ob diese mit Eiern aus den Niederlanden beliefert wurden. Das TLV hat die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter aufgefordert, kurzfristig alle Hühner haltenden Betriebe mit mehr als 1.000 Tieren aufzusuchen und auf Hinweise auf die Anwendung von DEGA 16 zu achten. Erforderlichenfalls sollten nach Abstimmung mit dem TLV Proben von Eiern oder anderen geeigneten Materialien für eine Untersuchung entnommen werden. Die Überprüfungen sind inzwischen abgeschlossen . Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Verwendung nicht zugelassener Mittel ergeben. Das TLV hat unverzüglich die bisher nicht etablierten Untersuchungsmethoden auf Fipronilrückstände für Eier und eihaltige Lebensmittel eingearbeitet. Thüringen beteiligt sich an dem kurzfristig zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und den Ländern vereinbarten Überwachungsprogramm, mit dem insbesondere überprüft werden soll, ob in eihaltigen Lebensmitteln in der Vergangenheit unerkannt Eier mit einer Fipronilkontamination verarbeitet wurden. Mit Stand 1. September 2017 sind 36 Proben von Eiern, Eiprodukten wie Flüssigei oder eihaltigen Lebensmitteln wie Nudeln, die die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Thüringer Betrieben entnommen haben, zur Untersuchung auf Fipronil und Fipronilsulfone beim TLV eingegangen. Von 34 Proben lagen am 1. September 2017 Ergebnisse vor. In keiner dieser Proben waren Fipronil beziehungsweise Fipronil-Metabolite nachweisbar. Alle untersuchten Proben sind somit hinsichtlich einer Verunreinigung mit Fipronil nicht zu beanstanden. Zu 5.: Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich in Thüringen keine fipronilbelasteten Eier mehr im Handel. Weitere Folgemeldungen des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel werden fortlaufend ausgewertet und die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Zu 6.: Nach aktuellem Kenntnisstand besteht keine Gefährdung der Thüringer Bevölkerung. Bei der Größenordnung der Höchstmengenüberschreitung in den nach Thüringen gelangten Eiern besteht nach einer Risikobewertung des Bundesamtes für Risikobewertung kein akutes gesundheitliches Risiko durch den Verzehr der in Frage stehenden Eier in Mengen, die dem durchschnittlichen Verbrauch entsprechen. 3 Drucksache 6/4557Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Fipronil ist zur Behandlung Lebensmittel liefernder Tiere oder zur Anwendung in der Umgebung Lebensmittel liefernder Tiere, zum Beispiel als Schädlingsbekämpfungsmittel in Ställen, nicht zugelassen. Bei den im Rahmen des aktuellen Geschehens durchgeführten Ermittlungen in Thüringen ergab sich bisher kein Hinweis auf die Anwendung von Fipronil bei Lebensmittel liefernden Tieren. Tierarzneimittel zur Parasitenabwehr mit dem Wirkstoff Fipronil sind für Hunde, Katzen und Frettchen zugelassen . Als Bestandteil solcher Medikamente wird Fipronil auch in Thüringen angewendet. Der Umfang der Anwendung ist nicht bekannt. Darüber hinaus sind bestimmte Produkte mit dem Inhaltstoff Fipronil für die Schädlingsbekämpfung in Privathaushalten zugelassen, zum Beispiel in den bekannten Ameisenköderboxen. Auch hier kann der Umfang der Anwendung nicht beziffert werden. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fipronil sind in der deutschen Landwirtschaft nicht zugelassen, es besteht somit ein Anwendungsverbot. Werner Ministerin Endnote: 1 Vergleiche https://www.nvwa.nl/onderwerpen/biociden/fipronil-in-eieren/eicodelijst. 2 Vergleiche www.lebensmittelwarnung.de. Fipronilbelastete Eier Ich frage ich die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: