28.09.2017 Drucksache 6/4562Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2017 Einsatz eines Kontaktbereichsbeamten im Gebiet der Stadt Nordhausen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2450 vom 9. August 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 1885 vom 1. Februar 2017 (vergleiche Drucksache 6/3661) führt die Landesregierung aus, dass der Kontaktbereichsdienst der Polizei unter anderem der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch polizeiliche Präsenz auch abseits der Ballungsräume, der kontinuierlichen Kontaktpflege zwischen Bevölkerung und Polizei sowie der Effektivierung der Zusammen arbeit der Polizei mit anderen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen diene. Lediglich im Einzelfall wür den Kontaktbereiche auch in städtischen Schwerpunktbereichen eingerichtet. Aus der Beantwortung der Anfrage ergibt sich unter anderem, dass in Gotha und in Eisenach je zwei Kon taktbereichsbeamte zum Einsatz kommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen wird aus polizeilicher Sicht kein Bedarf an der Einrichtung eines Kon taktbereichs für die Stadt Nordhausen gesehen? 2. Wie unterscheidet sich aus Sicht der Landesregierung die Situation in Nordhausen von der Situation in den Städten Gotha und Eisenach im Hinblick auf • die polizeiliche Lage (unter anderem Kriminalitätsentwicklung, Verkehrsunfallgeschehen), • die Einwohnerzahl und flächenmäßige Ausdehnung des Betreuungsbereichs, • die Entfernung zur zuständigen Polizeidienststelle und • die regionalen Besonderheiten? 3. Sieht die Landesregierung Unterschiede zwischen den drei Städten im Hinblick auf das Sicherheitsge fühl der Bevölkerung durch polizeiliche Präsenz, die kontinuierliche Kontaktpflege zwischen Bevölkerung und Polizei sowie die Effektivierung der Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Behörden, Dienststel len und Einrichtungen und wie begründet sie dies? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1885 dargestellt, werden Kontaktbereiche vorzugsweise in ländlichen Bereichen und nur im Einzelfall in städtischen Schwerpunktbereichen (zum Beispiel soziale K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Primas (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4562 Brennpunkte, bedeutsame touristische Zentren) eingerichtet. Insoweit bilden Kontaktbereiche am Sitz von Polizeidienststellen die Ausnahme. Für die polizeiliche Betreuung der Stadt Nordhausen ist grundsätzlich der Inspektionsdienst der Landespo lizeiinspektion Nordhausen zuständig. Der Inspektionsdienst, mit Sitz in Nordhausen, stellt dabei eine po lizeiliche Betreuung durch den Einsatz- und Streifendienst rund um die Uhr sicher. Ebenfalls befinden sich auch die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen, der Organisationsbereich Einsatzunterstützung sowie die Autobahnpolizeistation Nord am Standort Nordhausen. Insofern ist die polizeiliche Betreuung der Stadt Nordhausen umfassend gewährleistet und ein Bedarf für die Einrichtung eines Kontaktbereichs nicht erkennbar. Zu 2.: Bei einem in etwa gleichen Betreuungsbereich in Bezug auf die Einwohnerzahl und die flächenmäßige Aus dehnung sowie einem vergleichbaren Kriminalitäts und Verkehrsunfallgeschehen, unterscheidet sich die Stadt Nordhausen von den Städten Gotha und Eisenach durch touristische Besucherzahlen. Damit in Ver bindung stehende regional-historische Besonderheiten und kulturhistorische Objekte zählen zu den maß geblichen Kriterien für den Einsatz von Kontaktbereichsbeamten. Der gegenwärtige Standort der Polizeidienststellen in Nordhausen ist für die Bürger gut zu erreichen. Eine darüber hinaus zunächst eingerichtete polizeiliche Anlaufstelle in der Stadtverwaltung Nordhausen (soge nannte "Stadtwache") wurde nach einer einjährigen Erprobung eingestellt, da diese Kontaktmöglichkeit zur Polizei durch die Bevölkerung kaum genutzt wurde. Zu 3.: Erhebungen für einen Vergleich des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in den Städten Nordhausen, Ei senach und Gotha liegen nicht vor. Ziel der Thüringer Polizei ist es, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung flächendeckend positiv zu beein flussen. Eine sichtbare Präsenz der Polizei im Stadtgebiet von Nordhausen ist insbesondere mit den Strei fenfahrten des Inspektionsdienstes, aber auch durch die An und Abfahrten der Polizeikräfte anderer Orga nisationseinheiten zu den verschiedenen Dienstobjekten in der Stadt gewährleistet. Seit Mai 2017 wird die polizeiliche Präsenz in Nordhausen zudem temporär durch den Einsatz von Streifen mit zwei Polizeikrädern verstärkt. Diese Form des Streifendienstes wird nach den bisherigen Erfahrungen der Landespolizei positiv durch die Bevölkerung aufgenommen. Maier Minister Einsatz eines Kontaktbereichsbeamten im Gebiet der Stadt Nordhausen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: