29.09.2017 Drucksache 6/4563Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2017 Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung des Grundschulunterrichts der Otto-Dix-Schule in der Grundig Akademie (Friedericistraße, Gera) Die Kleine Anfrage 2433 vom 7. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Weil die Grundschulkapazitäten in der Stadt Gera nicht ausreichend sind, hat die Stadt beschlossen, Räu me in der Grundig Akademie in der Friedericistraße anzumieten. Obwohl Medienberichten zufolge der Stadt schon seit langem bekannt war, dass die Räumlichkeiten, die für den Grundschulunterricht zur Ver fügung stehen, nicht ausreichend sein werden, war die Grundschule in Aga geschlossen worden. Auf der Baustelle der Friedericistraße sollen nun ab dem neuen Schuljahr 109 Erstklässler der staatlichen Grund schule Otto Dix in angemieteten Räumen unterrichtet werden. Das Gebäude und die Außenanlagen befin den sich noch im Bau. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit kann die ungestörte Durchführung des Unterrichts auf der Baustelle der Friedericistraße in Gera sichergestellt werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Lärmschutz, Schutz vor Unfall gefahren und ähnlichem zu gewährleisten? 2. Welche Gründe gab es für die Auswahl des Standorts Friedericistraße für die Anmietung der Räume? 3. Welche Anforderungen müssen Räumlichkeiten erfüllen, die der Unterrichtung von Kindern und Jugend lichen dienen und nach welchen Rechtsvorschriften richtet sich dies jeweils? Durch wen und wie er folgt die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen? Wie war es im konkreten, hier angefragten Fall? 4. Gibt es Unterschiede zwischen Anforderungen, die an Räumlichkeiten für staatliche Schulen gestellt wer den im Vergleich zu Räumlichkeiten für Schulen in freier Trägerschaft? Wenn ja, welche? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Unterhaltung der Schulgebäude ist der Schulträger, in diesem Fall die Stadt Gera, zuständig. Dazu zählen auch die begleitenden Maßnahmen, wie Lärm und Unfallschutz. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4563 Es ist nicht unüblich, dass an Schulen Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebes durchge führt werden. Benannt sei hier beispielswiese die Grundschule "Am Bieblacher Hang", an der seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 umfassende Brandschutzbaumaßnahmen durchgeführt wurden. Prämisse ist dabei immer, die Einhaltung der Sicherheit und dass für Schüler und Lehrer so wenig wie möglich Beein trächtigungen daraus resultieren. Hinsichtlich der Friedericistraße 11 wurden konkret die Unterrichtszeiten mit dem Vermieter/Bauherrn abge stimmt, das heißt, lärmintensive Arbeiten werden in den Nachmittagsstunden durchgeführt, eingeschränkt kann dies jedoch immer in Abstimmung mit der Schulleitung während der Hortzeiten erfolgen, so dass der Lärmschutz während des Unterrichts sowie alle sicherheitsrelevanten Aspekte eingehalten werden können. Zu 2.: Es wurden durch die Stadt Gera verschiedene Varianten für die Bereitstellung zusätzlicher Schülerplätze in der Innenstadt für einen befristeten Zeitraum bis zur Fertigstellung der Sanierung des Schulgebäudes KarlLiebknechtStraße 56 und Etablierung einer Thüringer Gemeinschaftsschule untersucht. Nach inten siver Prüfung aller Aspekte waren alle Alternativen aus sicherheitstechnischen oder finanziellen Gründen nicht umsetzbar. Der Stadt Gera wurde durch den Vermieter/Bauherrn des Schulgebäudes Friedericistraße 11 eine befriste te Anmietung bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 offeriert. Die Befristung begründet sich im Eigen bedarf des gesamten Schulgebäudes der Grundig Akademie ab dem Schuljahr 2021/2022 und der geplan ten Errichtung der Thüringer Gemeinschaftsschule ab dem gleichen Schuljahr. Zu 3. und 4.: Für Räumlichkeiten zur Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen sind durch den Schulträger die Sicher heitsanforderungen nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in der Thüringer Bauordnung zu beach ten. Die Beurteilung der Erfüllung dieser Anforderungen obliegt den Bauaufsichtsbehörden im Rahmen bau ordnungsrechtlicher Genehmigungsverfahren. Die Sicherheitsanforderungen der Thüringer Bauordnung werden dabei insbesondere durch die Thürin ger Schulbaurichtlinie konkretisiert. Diese enthält unter anderem Anforderungen an Bauteile (insbesondere Wände), Rettungswege, Treppen, Türen und die Rauchableitung, nicht jedoch an die Schulräume selbst. Für die Größe von allgemeinen Unterrichtsräumen empfiehlt das Land einen Richtwert von mindestens zwei Quadratmeter je Schüler. Diese Empfehlung gilt jedoch nur für Neubauten und stellt keine verbindli che Vorgabe dar. Vor der Aufnahme der Schulnutzung in der Grundig Akademie wurde durch die zuständige Bauaufsichtsbe hörde der Stadt Gera die erforderliche Baugenehmigung erteilt und die Durchführung der Bauarbeiten mehr fach kontrolliert. Gegenstand der bauaufsichtlichen Entscheidungen war auch die Sicherheit des Schulbe triebs während der laufenden Bauarbeiten. Für Räumlichkeiten in staatlichen und freien Schulen gelten die gleichen Anforderungen. Holter Minister Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung des Grundschulunterrichts der Otto-Dix-Schule in der Grundig Akademie (Friedericistraße, Gera) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: