29.09.2017 Drucksache 6/4565Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Oktober 2017 "Pauschale Klimaprognose für den Thüringer Wald" - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 2520 vom 1. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage 2389 (vergleiche Drucksache 6/4438) geschah nach Auffassung des Fragestellers seitens der Landesregierung nicht. Sie teilte mit, es sei ihr "nicht bekannt, dass ihre Mitglieder den Begriff 'pauschale Klimaprognose' in Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags benutzten". Ein Beleg für das Gegenteil ergibt sich jedoch aus der 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 7. März 2017. Es sollte der Landesregierung daher möglich sein, den konkreten Fundort ausfindig zu machen und meine Frage zu beantworten. Seitens der Landesregierung nehmen an Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags in der Regel Minister und/oder Staatssekretäre sowie Abteilungsleiter und, je nach Beratungsgegenstand, auch Fachreferenten teil. Ich frage die Landesregierung: 1. Wenn der Begriff der "pauschalen Klimaprognose" - wie die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2175 in Drucksache 6/4149 mitteilte - kein Fachterminus ist, warum benutzen ihn Mitglieder der Landesregierung dann in Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags und nehmen dazu Stellung? 2. Sind Staatsekretäre Mitglieder der Landesregierung und wenn nein, warum nicht und als was nehmen sie an Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags teil? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2389 in Drucksache 6/4438 ausgeführt, ist der Landesregierung nicht bekannt, dass ihre Mitglieder den Begriff "pauschale Klimaprognose" in Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags benutzten. Nach Kenntnis der Landesregierung hat ein Staatssekretär in einer Ausschusssitzung des Thüringer Landtags die Formulierung "pauschale Klimaprognose" gebraucht. Es steht jedem Sitzungsteilnehmer sowohl im Plenum als auch im Ausschuss frei, Redebeiträge eigenständig zu formulieren. Im vorliegenden Fall hat der Staatssekretär dem Sitzungsprotokoll zufolge darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der unterschiedlichen mikroklimatischen Bedingungen keine pauschalen Aussagen im Hinblick auf zukünftige klimatische Verhältnisse für den gesamten Thüringer Wald treffen ließen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4565 Zu 2.: Gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch das Vierte Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745), besteht die Landesregierung aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Staatssekretäre nehmen gemäß Artikel 66 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen als Vertreter, nicht als Mitglieder der Landesregierung, an Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags teil. In Vertretung Möller Staatssekretär "Pauschale Klimaprognose für den Thüringer Wald" - erneut nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: