02.10.2017 Drucksache 6/4567Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Oktober 2017 Besetzung von Schulleiterstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 2458 vom 15. August 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2328 vom 27. Juli 2017 (vergleiche Drucksache 6/4277) hat die Landesregierung dargelegt, dass im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt derzeit drei Schulleiterstellen unbesetzt sind und weitere in den nächsten fünf Jahren besetzt werden müssten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Auswahlverfahrens beziehungsweise der Besetzung der Schulleiterstellen an der Staatlichen Grundschule Gräfenthal, am Heinrich-Böll-Gymnasium Saalfeld und am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt? 2. Seit wann sind die Schulleiterstellen an der Staatlichen Grundschule Gräfenthal, am Heinrich-Böll-Gymnasium Saalfeld und am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unbesetzt? 3. Warum erfolgte keine frühere Besetzung der Schulleiterstellen an der Staatlichen Grundschule Gräfenthal, am Heinrich-Böll-Gymnasium Saalfeld und am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld -Rudolstadt? 4. Zu welchem genauen Zeitpunkt werden an welchen Schulen zukünftig Schulleiterstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt neu zu besetzen sein? 5. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, damit eine zeitnahe Besetzung der frei werdenden Schulleiterstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erfolgen kann? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An der Staatlichen Grundschule Gräfenthal ist zum Schuljahresbeginn 2017/2018 eine Lehrerin vorläufig mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Schulleiterin beauftragt worden. Von einer Ausschreibung der Stelle wurde bislang abgesehen, da beabsichtigt ist, die Stelle rechtzeitig mit einer erfahrenen und geeigneten Schulleiterin beziehungsweise Schulleiter zu besetzen. Eine Ausschreibung der Funktionsstelle findet in diesem Fall nicht statt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4567 Am Heinrich-Böll-Gymnasium ist das Besetzungsverfahren abgeschlossen. Aktuell wird der Wechsel des Kandidaten organisiert, der sich im Auswahlverfahren durchgesetzt hat. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Dienstbetrieb an der abgebenden Schule nicht unter dem Wechsel leidet. Am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (SBBZ Saalfeld-Rudolstadt) läuft das Auswahlverfahren. Es gibt mehrere Bewerber auf die Stelle. Sobald alle Beurteilungen vorliegen, kann die Auswahl getroffen werden. Zu 2.: Die Schulleiterstelle an der Staatlichen Grundschule Gräfenthal ist seit dem 31. Juli 2017, die Stelle am Heinrich-Böll-Gymnasium seit dem 1. Dezember 2016 und die Stelle am SBBZ Saalfeld-Rudolstadt seit dem 1. August 2008 unbesetzt. Zu 3.: Hinsichtlich der Schulleiterstelle an der Staatlichen Grundschule Gräfenthal wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Am Heinrich-Böll-Gymnasium wurde nach Bekanntwerden des Weggangs des Schulleiters (Wechsel an eine andere Schule) im November 2016 umgehend die frei werdende Stelle ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete mit Ablauf des Jahres 2016. Im Januar war der Bewerberkreis vollständig bekannt und es wurden die notwendigen Beurteilungen abgefordert. Die Beurteilungen der Kandidaten mussten erstellt und eröffnet werden - auch mit der Möglichkeit der Erwiderung. Schulträger, Schulkonferenz und Hauptschwerbehindertenvertretung mussten beteiligt werden. Dieses Verfahren fiel in eine Hochbelastungsphase des staatlichen Schulamts (Einstellungen von Lehrern und Lehramtsanwärtern und Vorbereitung der Verbeamtung). Am SBBZ Saalfeld-Rudolstadt wurde die Stellenbesetzung seit 2008 kontinuierlich durch Klageverfahren verhindert. Es gab in Folge mehrerer Klageverfahren diverse Neuausschreibungen. Zu 4. und 5.: Daten im Sinne der Frage 4 liegen der Landesregierung in der Form, wie sie in der Frage 4 beschrieben sind, nicht vor. Dienstposten von Schulleitern und Schulleiterinnen werden ausgeschrieben, sobald feststeht, dass der Dienstposteninhaber oder die Dienstposteninhaberin nicht mehr zur Verfügung stehen wird, zum Beispiel durch Renteneintritt, Versetzung in den Ruhestand oder durch Weggang. Die dann frei werdende Stelle wird dann im Regelfall ein Jahr vor diesem Zeitpunkt ausgeschrieben. Bei unvorhergesehenen Ereignissen zum Beispiel Tod oder Wechsel auf eine andere Stelle wird so zeitnah wie möglich ausgeschrieben. Der genaue Nachbesetzungsbedarf hängt unter anderem auch von den Entscheidungen der Funktionsstelleninhaber zur Verkürzung oder Verlängerung ihrer Dienstzeit sowie von Veränderungen in den Schulnetzplänen ab. Nicht immer ist die erste Ausschreibung erfolgreich, da sich Bedienstete bewerben, die zum Beispiel die Ausschreibungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder es gar keine Bewerbungen gibt. In diesem Fall wird in der Regel mit niedrigeren Ausschreibungsvoraussetzungen ausgeschrieben. Bei den nachfolgenden Ausschreibungen wird gegebenenfalls auch extern ausgeschrieben. Es ist auch möglich, dass geeignet erscheinende Bedienstete von den Schulämtern oder dem Ministerium direkt angesprochen werden. Es gibt auch Fälle, wo die Auswahl durch Widersprüche gegen die Beurteilungen oder durch Klageverfahren gegen die Besetzungsentscheidung teilweise verzögert wird. Widersprüche gegen Beurteilungen werden zeitnah bearbeitet. Auf die Klageverfahren hat der Dienstherr keinen Einfluss. Da die Anzahl der berufsbildenden Schulen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, sind Funktionsstellen sehr gefragt. Die Bewerber versuchen ihre Interessen im Auswahlverfahren zum Teil auch mit rechtlichen Mittel durchzusetzen. Holter Minister Besetzung von Schulleiterstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - erneut nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: