01.04.2015 Drucksache 6/458Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. April 2015 Fehlender Gerichtskostenstempler am Amtsgericht Weimar? Die Kleine Anfrage 162 vom 12. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus Kreisen der Rechtsanwaltschaft wird Klage geführt, dass bereits seit einigen Wochen der Gerichtskostenstempler am Amtsgericht Weimar irreparabel defekt sei. Dies habe zur Folge, dass die Anwaltschaft die Gerichtskosten nicht mehr am Amtsgericht Weimar entrichten könne, sondern die für die jeweiligen Verfahren notwendigen Gerichtskosten bei den Gerichten in Jena oder Erfurt erwerben müsse. Der Aufwand für diese Verfahrensweise sei beträchtlich. Es sei völlig unabsehbar, wann am Amtsgericht Weimar wieder ein Gerichtskostenstempler zur Verfügung stehe. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der Gerichtskostenstempler am Amtsgericht Weimar irreparabel defekt ist? 2. Seit wann steht am Amtsgericht Weimar kein Gerichtskostenstempler mehr zur Verfügung? 3. Wann wird am Amtsgericht Weimar wieder ein Gerichtskostenstempler zur Verfügung stehen? 4. Wie kann sichergestellt werden, dass Anwälte und andere rechtsuchende Bürger bis zur Anschaffung eines neuen Gerichtskostenstemplers ihre Gerichtskosten auch unmittelbar am Amtsgericht Weimar entrichten können? 5. Gibt es weitere Gerichte in Thüringen, bei denen derzeit kein Gerichtskostenstempler zum Einsatz kommen kann? 6. Wie will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass jederzeit bei den Gerichten die Möglichkeit besteht , Gerichtskosten zu entrichten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es trifft zu, dass der bislang am Amtsgericht Weimar eingesetzte Gerichtskostenstempler irreparabel defekt ist. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Geibert (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/458 Zu 2.: Am 5. Januar 2015 trat der Defekt des Gerichtskostenstemplers am Amtsgericht Weimar auf. Die Direktorin des Amtsgerichts Weimar gab daraufhin unverzüglich die Reparatur des Gerichtskostenstemplers in Auftrag. Am 16. Januar 2015 wurde durch die beauftrage Firma TDC GmbH Weimar mitgeteilt, dass eine Reparatur des Gerätes nicht mehr möglich ist. Durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts wurde infolgedessen ein Auftrag zur Lieferung eines neuen Gerätes ausgelöst. Die Lieferfrist für Gerichtskostenstempler beträgt fünf bis acht Wochen. Zu 3.: Seit dem 24. März 2015 ist am Amtsgericht Weimar ein neuer Gerichtskostenstempler im Einsatz. Zu 4.: Entfällt aufgrund der bereits erfolgten Neuanschaffung eines Gerichtskostenstemplers am Amtsgericht Weimar (siehe Frage 3). Zu 5.: In den letzten Wochen ist an fünf weiteren Gerichten der Gerichtskostenstempler ausgefallen. Auch an diesen Gerichten wurde ein neuer Gerichtskostenstempler angeschafft. Zu 6.: Es wurden bereits neun Dienststellen mit neuen Gerichtskostenstemplern ausgestattet. Auch alle weiteren Gerichtszahlstellen werden derzeit mit neuen Geräten ausgestattet, da aufgrund des Alters der bisherigen Gerichtskostenstempler jederzeit mit Ausfällen zu rechnen ist. Anwälte und rechtsuchende Bürger können darüber hinaus jederzeit Bareinzahlungen in den Gerichtszahlstellen vornehmen. Außerdem können Gerichtskosten durch Überweisung oder Einreichung von Schecks entrichtet werden. Lauinger Minister