02.10.2017 Drucksache 6/4581Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Oktober 2017 Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4271) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2492 vom 29. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4581 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. September 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: nein Zu 2.: nein Zu 3.: Der öffentliche Haushalt des Landes wird durch das Regelungsvorhaben in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr belastet. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben finanziell weder belastet noch entlastet. Zu 5.: Verfahren und Methoden sind nicht anzuwenden, da der Regelungsinhalt des Gesetzes neutral ist. Zu 6.: nein Zu 7.: Entfällt (siehe Antwort zu Frage 6) Zu 8.: Es sind keine KMU-Belastungen zu erwarten. Zu 9.: Die Bürger werden durch das Regelungsvorhaben weder belastet noch begünstigt oder entlastet. Zu 10.: Keine Regelung belastet Private oder greift in deren grundrechtliche Freiheiten ein. Zu 11.: Durch die Regelung wird es keine - auch keine potentiellen - Grundrechtseingriffe geben. Zu 12.: Der Mehrwert liegt grundsätzlich in einer verbesserten gesundheitlichen Versorgung. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Intention und beruht nicht auf einer Methode, einem Verfahren oder empirischen Daten. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Werner Ministerin Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksa-che 6/4271) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: