05.10.2017 Drucksache 6/4591Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Oktober 2017 Betreuungsstunden in den Thüringer Schulhorten zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 Die Kleine Anfrage 2420 vom 1. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Bildungsangebote an den Thüringer Schulhorten zählen seit vielen Jahren bundesweit zu den besten. Ursächlich hierfür sind insbesondere das Engagement und die hohe Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulhorten. Ferner hat das bis zum Jahr 2016 erfolgreich praktizierte Modellprojekt "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulhorte" zu einer kommunal verwurzelten Hortbetreuung und einem guten Betreuungsverhältnis beigetragen. In verschiedensten Antworten auf Kleine Anfragen hat die Landesregierung einen Überblick über die personelle Situation im Schuljahr 2016/2017 geliefert. Daraus resultierend hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf abgeleitet und zusätzliche Stellen für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereits angekündigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte (nach Vollzeitbeschäftigteneinheiten) sind mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 an den Thüringer Horten tätig (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Hortkindern, Betreuungsstunden , dafür vorgesehene Vollzeitbeschäftigteneinheiten, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 2. In welche Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen sind die Horterzieherinnen und Horterzieher zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Thüringen eingruppiert (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt)? 3. In welchem finanziellen Umfang gibt es zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Thüringen Möglichkeiten , zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/ kreisfreier Stadt, Finanzmittel in Euro)? 4. Wie viele Beschäftigte an den Thüringer Horten wurden mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 unbefristet und befristet eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Person und Vollzeitbeschäftigteneinheiten )? 5. Wie viele Beschäftigte an den Thüringer Horten sind im 2. Schulhalbjahr 2016/2017 aus dem Dienst ausgeschieden (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Person und Vollzeitbeschäftigteneinheiten )? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4591 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VZB) sowie die Zugehörigkeit zu Landkreisen und kreisfreien Städten der zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 tätigen Erzieher an den Horten der staatlichen Schulen: Landkreis Personen VZB Landratsamt Altenburger Land 115 73,55 Landratsamt Eichsfeld 159 106,75 Landratsamt Gotha 190 111,58 Landratsamt Greiz 136 92,88 Landratsamt Hildburghausen 84 50,85 Landratsamt Ilm-Kreis 158 104,00 Landratsamt Kyffhäuserkreis 93 65,80 Landratsamt Nordhausen 111 76,97 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis 118 73,02 Landratsamt Saale-Orla-Kreis 99 70,40 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 131 87,85 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 147 89,65 Landratsamt Sömmerda 121 80,39 Landratsamt Sonneberg 63 40,25 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 124 85,55 Landratsamt Wartburgkreis 168 102,28 Landratsamt Weimarer Land 126 83,90 Stadtverwaltung Eisenach 49 29,05 Stadtverwaltung Erfurt 335 224,30 Stadtverwaltung Gera 137 86,83 Stadtverwaltung Jena 157 108,08 Stadtverwaltung Suhl 36 25,65 Stadtverwaltung Weimar 104 69,40 Summe 2.961 1.938,96 Anmerkung: Die Differenz zur Anzahl der maximalen im Haushalt zur Verfügung stehenden Erziehervollzeitstellen (1.998 VZB) resultiert auf noch nicht vollzogenen beziehungsweise im PERSOS gebuchten Ersatzeinstellungen oder noch nicht erfolgten Einstellungen von Elternzeitvertretungen. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zur Anzahl der Hortkinder nach der Betreuungszeit sowie die Zugehörigkeit zu Landkreisen und kreisfreien Städten. Vorabstatistik: Schüler im Hort (ABS) Schuljahr: Schulträger: Schulart: 2017/2018 ∑ ∑ Schulnummer Schüler im Hort bis 10 Wochenstunden Vorabstatistik Schüler im Hort ab 10 Wochenstunden Vorabstatistik Schüler im Hort Vorabstatistik (gesamt) - Thüringen 9.539 49.195 58.734 - Mittelthüringen 1.219 11.638 12.857 + Erfurt-Stadt 483 5.690 6.173 + Weimar-Stadt 141 1.878 2.019 + Sömmerda 226 1.991 2.217 3 Drucksache 6/4591Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schuljahr: Schulträger: Schulart: 2017/2018 ∑ ∑ Schulnummer Schüler im Hort bis 10 Wochenstunden Vorabstatistik Schüler im Hort ab 10 Wochenstunden Vorabstatistik Schüler im Hort Vorabstatistik (gesamt) + Weimarer Land 369 2.079 2.448 - Nordthüringen 1.663 8.548 10.211 + Eichsfeld 752 2.546 3.298 + Nordhausen 332 1.912 2.244 + Unstrut-Hainich-Kreis 270 2.484 2.754 + Kyffhäuserkreis 309 1.606 1.915 - Ostthüringen 2.319 12.889 15.208 + Gera-Stadt 225 2.369 2.594 + Jena-Stadt 225 3.284 3.509 + Saale-Holzland-Kreis 536 1.832 2.368 + Saale-Orla-Kreis 465 1.691 2.156 + Greiz 375 2.111 2.486 + Altenburger Land 493 1.602 2.095 - Südthüringen 2.166 7.243 9.409 + Suhl-Stadt 121 679 800 + Schmalkalden-Meiningen 742 2.267 3.009 + Hildburghausen 300 1.435 1.735 + Sonneberg 532 798 1.330 + Saalfeld-Rudolstadt 471 2.064 2.535 - Westthüringen 2.172 8.877 11.049 + Eisenach-Stadt 89 913 1.002 + Wartburgkreis 796 2.673 3.469 + Gotha 722 2.905 3.627 + Ilm-Kreis 565 2.386 2.951 Vorabstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS+BBS ST+FT, Schuljahr: 2017/2018, Stichtag: 10. Oktober 2017, Daten einer Schule fehlen Die Aufgliederung nach Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen ist Bestandteil der "großen Schuljahresstatistik", die für das Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich Ende November 2017 zur Verfügung steht. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den durchschnittlichen Gruppengrößen, aufgeschlüsselt nach Landkreis/kreisfreie Stadt. Hierbei handelt es sich um reine statistische Angaben (Anzahl der Hortkinder geteilt durch die Anzahl der Erzieher): Landkreis Anzahl Erzieher Anzahl Hortkinder Durchschnittliche Gruppengröße Landratsamt Altenburger Land 115 2.095 18,22 Landratsamt Eichsfeld 159 3.298 20,74 Landratsamt Gotha 190 3.627 19,09 Landratsamt Greiz 136 2.486 18,28 Landratsamt Hildburghausen 84 1.735 20,65 Landratsamt Ilm-Kreis 158 2.951 18,68 Landratsamt Kyffhäuserkreis 93 1.915 20,59 Landratsamt Nordhausen 111 2.244 20,22 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis 118 2.368 20,07 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4591 Landkreis Anzahl Erzieher Anzahl Hortkinder Durchschnittliche Gruppengröße Landratsamt Saale-Orla-Kreis 99 2.156 21,77 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 131 2.535 19,35 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 147 3.009 20,47 Landratsamt Sömmerda 121 2.217 18,32 Landratsamt Sonneberg 63 1.330 21,11 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 124 2.754 22,21 Landratsamt Wartburgkreis 168 3.469 20,65 Landratsamt Weimarer Land 126 2.448 19,43 Stadtverwaltung Eisenach 49 1.002 20,45 Stadtverwaltung Erfurt 335 6.173 18,43 Stadtverwaltung Gera 137 2.594 18,93 Stadtverwaltung Jena 157 3.509 22,35 Stadtverwaltung Suhl 36 800 22,22 Stadtverwaltung Weimar 104 2.019 19,41 Thüringen 2.961 58.734 19,84 Zu 2.: Die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern richtet sich nach dem Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L). Danach werden Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Beschäftigte, die die Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern ausüben ohne eine staatliche Anerkennung als Erzieher zu haben, werden in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Erzieherinnen und Erzieher, die nach Inkrafttreten des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), jedoch noch vor Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L (EntgeltO) eingestellt wurden, wurden bei ihrer Einstellung in die seinerzeit entsprechende Entgeltgruppe E6 eingruppiert. Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L zum 1. Januar 2012 wurden alle Tarifbeschäftigten gemäß § 29 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L (TVÜ-L) automatisch in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Eine pauschale Überprüfung aller Beschäftigten sah der Tarifvertrag jedoch nicht vor (Protokollerklärung zu § 29 a Abs. 2 TVÜ-L). In bestimmten Fallgestaltungen konnte sich durch die Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Eingruppierung ergeben. In diesen Fällen hatten die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, gemäß § 29a Abs. 3 TVÜ-L diese höhere Eingruppierung eigenständig zu beantragen. Eine neue Eingruppierung konnte sich jedoch auf andere Gehaltsbestandteile negativ auswirken. Durch das Antragserfordernis erhielten die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie eine neue Eingruppierung (von E6 nach E8) beantragen wollten oder nicht. Ein solcher Antrag konnte nach § 29a Abs. 4 TVÜ-L bis zum 31. Dezember 2012 gestellt werden. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, ist nach deren Ablauf eine rückwirkende Eingruppierung in die Entgeltgruppe E8 tarifrechtlich nicht zulässig. Auch zum jetzigen Zeitpunkt ist eine "Neu" - Eingruppierung aus der Entgeltgruppe E6 in die Entgeltgruppe E8 tarifrechtlich nicht möglich. Eine Gesamtübersicht zu den Erfahrungsstufen liegt der Landesregierung nicht vor und müsste händisch erhoben werden. Eine Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten kann nicht erfolgen. Diese Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Im Schuljahr 2017/2018 stellt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport insgesamt 1,3 Millionen Euro zur Verfügung, um ergänzende Angebote außerschulischer Partner an den Horten der Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen weiterhin anbieten zu können. 5 Drucksache 6/4591Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Für die Schulen der ehemals am Modellvorhaben beteiligten Schulträger werden Haushaltsmittel in Höhe von 868.000 Euro für ergänzende Angebote entsprechend der Verwendung der Schulträger im Modellvorhaben zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden ab dem Schuljahr 2017/2018 Haushaltsmittel in Höhe von 432.000 Euro bereitgestellt, welche es ermöglichen, ergänzende Angebote auch auf die Schulhorte der nicht am Modellvorhaben beteiligten staatlichen Schulträger auszuweiten und schrittweise ein eigenes Netzwerk mit geeigneten Partnern und eigenen Betreuungs- und Bildungsangeboten aufzubauen. Die Verteilung dieser Haushaltsmittel erfolgt auf Basis der im Schuljahr 2016/2017 betreuten Kinder in den Horten unabhängig von der Betreuungsdauer. Die nachfolgende Übersicht enthält die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (HH-Mittel) aufgeschlüsselt nach einzelnen Schulträgern: Staatliches Schulamt Schulträger HH-Mittel ST im Modellversuch HH-Mittel ST Erweiterung Gesamt Mittelthüringen Landkreis Sömmerda* 32.400 Mittelthüringen Kreisfreie Stadt Erfurt* 345.500 Mittelthüringen Kreisfreie Stadt Weimar* 100.000 Mittelthüringen Stadt Apolda* 5.100 Mittelthüringen Landkreis Weimarer Land 42.858 Mittelthüringen Stadt Weißensee 2.774 Summe: 483.000 Euro 45.632 Euro 528.632 Euro Nordthüringen Landkreis Eichsfeld* 28.000 Nordthüringen Landkreis Kyffhäuserkreis* 1.900 Nordthüringen Landkreis Nordhausen* 12.000 Nordthüringen Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis* 41.000 Nordthüringen Stadt Nordhausen* 27.700 Nordthüringen Gemeinde Herbsleben* 1.400 Summe: 112.000 Euro 112.000 Euro Ostthüringen Landkreis Greiz* 52.750 Ostthüringen Landkreis Saale-Orla-Kreis* 0 Ostthüringen Kreisfreie Stadt Jena* 77.300 Ostthüringen Stadt Zeulenroda* 5.950 Ostthüringen Kreisfreie Stadt Gera 58.666 Ostthüringen Landkreis Altenburger Land 33.483 Ostthüringen Landkreis Saale-Holzland-Kreis 51.970 Ostthüringen Stadt Altenburg 17.220 Ostthüringen Gemeinde Weißenborn 1.555 Summe: 136.000 Euro 162.894 Euro 298.894 Euro Südthüringen Landkreis Hildburghausen* 35.100 Südthüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt* 34.700 Südthüringen Gemeinde Nahetal-Waldau* 0 Südthüringen Stadt Rudolstadt* 5.000 Südthüringen Stadt Saalfeld* 2.200 Südthüringen Landkreis Schmalkalden-Meiningen 68.927 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4591 Staatliches Schulamt Schulträger HH-Mittel ST im Modellversuch HH-Mittel ST Erweiterung Gesamt Südthüringen Landkreis Sonneberg 30.517 Südthüringen Kreisfreie Stadt Suhl 18.320 Summe: 77.000 Euro 117.764 Euro 194.764 Euro Westthüringen Landkreis Ilm-Kreis* 34.200 Westthüringen Landkreis Wartburgkreis* 25.800 Westthüringen Landkreis Gotha 48.837 Westthüringen Kreisfreie Stadt Eisenach 23.318 Westthüringen Stadt Gotha 26.547 Westthüringen Stadt Waltershausen 7.008 Summe: 60.000 Euro 105.710 Euro 165.710 Euro 868.000 Euro 432.000 Euro 1.300.000 Euro * Schulträger im Modellversuch Zu 4.: Den staatlichen Schulämtern wurden die im Haushalt zur Verfügung stehenden 1.998 Erziehervollzeitstellen für das Schuljahr 2017/2018 zugewiesen. Die Schulämter bewirtschaften eigenverantwortlich die ihnen zugewiesenen Erziehervollzeitstellen und entscheiden über Neueinstellungen und Ersatzeinstellungen sowie über die befristete Erhöhung von Beschäftigungsumfängen von Erzieherinnen und Erziehern. Aufgrund der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der zugewiesenen Erzieherkontingente werden keine Daten zu vorgenommenen Neu- beziehungsweise Ersatzeinstellungen im Erzieherbereich statistisch erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Nachfolgende Übersicht enthält Angaben zur Nutzung der Vertretungsreserve für befristete Einstellungen im Erzieherbereich (Stand: 25. August 2017): Schulamt zur Verfügung (VZB) realisiert Anzahl Umfang (VZB) Mittelthüringen 8 3 2,0 Nordthüringen 8 6 3,0 Ostthüringen 12 25 11,5 Südthüringen 12 8 4,0* Westthüringen 10 16 7,2 Summe 50 58 27,7 * Das Staatliche Schulamt Südthüringen hat weitere 6,68 VZB für die befristete Erhöhung des Beschäftigungsumfangs von 45 im Landesdienst tätigen Erziehern genutzt. Somit sind von den zwölf VZB 10,68 genutzt/verbraucht. Zu 5.: Die erbetenen Angaben sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Landkreis Personen VZB Landratsamt Altenburger Land 3 1,80 Landratsamt Eichsfeld 2 1,18 Landratsamt Gotha 5 2,68 Landratsamt Greiz 2 1,43 Landratsamt Hildburghausen 3 1,90 Landratsamt Ilm-Kreis 2 1,13 Landratsamt Kyffhäuserkreis 8 5,65 Landratsamt Nordhausen 4 2,60 7 Drucksache 6/4591Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landkreis Personen VZB Landratsamt Saale-Holzland-Kreis 3 1,80 Landratsamt Saale-Orla-Kreis 2 1,30 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 1 0,80 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen 3 1,50 Landratsamt Sömmerda 6 4,48 Landratsamt Sonneberg 3 1,80 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis 6 3,90 Landratsamt Wartburgkreis 7 4,07 Stadtverwaltung Eisenach 2 1,38 Stadtverwaltung Erfurt 9 6,10 Stadtverwaltung Gera 1 0,50 Stadtverwaltung Jena 5 3,70 Stadtverwaltung Suhl 3 2,10 Stadtverwaltung Weimar 5 3,00 Summe 85 54,77 Holter Minister Betreuungsstunden in den Thüringer Schulhorten zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: