06.10.2017 Drucksache 6/4594Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Oktober 2017 Neonazistische Veranstaltung "Rock für Identität" am 29. Juli 2017 in Themar - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Die Kleine Anfrage 2418 vom 1. August 2017 hat folgenden Wortlaut: An dem Neonazi-Konzert am 29. Juli 2017, das als "politische Kundgebung" angemeldet wurde, sollen rund 1.000 Personen teilgenommen haben. Laut Medienberichten sollen mehrere dutzend Straftaten registriert worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straftaten sowie daraus resultierende Ermittlungsverfahren wurden im Einzelnen im Zusammenhang mit dem Neonazi-Konzert am 29. Juli 2017 einschließlich der An- und Abreise von Teilnehmern durch die Polizei registriert (bitte einzeln tabellarisch auflisten nach Delikt und Paragrafen, Kurzbeschreibung des Vorfalls, Einstufung Politisch motivierte Kriminalität, Anzahl der Tatverdächtigen, Geschlecht, Alter und Herkunftsort der Tatverdächtigen)? 2. Welche Ordnungswidrigkeiten wurden im Zusammenhang mit dem Neonazi-Konzert am 29. Juli 2017 einschließlich der An- und Abreise von Teilnehmern bekannt (bitte einzeln tabellarisch auflisten nach Delikt , Kurzbeschreibung des Vorfalls, Anzahl Betroffener und Kurzbeschreibung)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wurden insgesamt 37 Ermittlungsverfahren gegen 38 Personen eingeleitet. Im Weiteren wird auf die beiliegende Anlage verwiesen. Zu 2.: Es liegen keine Erkenntnisse über Ordnungswidrigkeitsanzeigen vor. Maier Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Anlage zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 2418 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) lfd. Nr. Paragrafen Deliktsbezeichnung Kurzsachverhalt Tatverdächtige Einstufung PMK Anzahl Alter m/w Wohnort 1 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Vermummungsverbot Tatverdächtiger trägt Schlauchschal, Mütze und Sonnenbrille 1 35 - 39 m Sachsen rechts 2 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 40 - 44 m Nordrhein- Westfalen rechts 3 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 40 - 44 m Schleswig- Holstein rechts 4 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 25 - 29 m Thüringen rechts 5 § 27 i.V.m. §17a Versamml G; § 86a StGB Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe; Tatverdächtiger trägt Tätowierung von indizierten Symbol 1 35 - 39 m Niedersachsen rechts 6 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 30 - 34 m Baden- Württemberg rechts 7 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 40 - 44 m Sachsen rechts 8 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 35 - 39 m Thüringen rechts lfd. Nr. Paragrafen Deliktsbezeichnung Kurzsachverhalt Tatverdächtige Einstufung PMK Anzahl Alter m/w Wohnort 9 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 30 – 34 m Hessen rechts 10 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 35 – 39 m Thüringen rechts 11 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Tatverdächtiger widersetzt sich Identitätsfeststellung 1 35 – 39 m Thüringen rechts 12 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtige trägt indizierte Runen 1 25 – 29 w Baden- Württemberg rechts 13 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Rune 1 35 – 39 m Thüringen rechts 14 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Runen 1 40 – 44 m Sachsen-Anhalt rechts 15 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Runen 1 30 – 34 m Sachsen rechts 16 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Rune 1 25 – 29 m Sachsen rechts 17 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Runen 1 35 – 39 m Brandenburg rechts lfd. Nr. Paragrafen Deliktsbezeichnung Kurzsachverhalt Tatverdächtige Einstufung PMK Anzahl Alter m/w Wohnort 18 § 27 i.V.m. §17a Versamml G; § 86a StGB Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe und hat Tätowierungen von indizierten Runen und Symbolen 1 40 – 44 m Baden- Württemberg rechts 19 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indiziertes Symbol als Tätowierung 1 40 – 44 m Baden- Württemberg rechts 20 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Rune 1 20 – 24 m Nordrhein- Westfalen rechts 21 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tätowierung indizierter Runen 1 30 – 34 m Brandenburg rechts 22 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Rune 1 40 – 44 m Nordrhein- Westfalen rechts 23 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Rune 1 30 – 34 m Thüringen rechts 24 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indizierte Rune 1 40 – 44 m Thüringen rechts 25 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß 1 50 – 54 m Thüringen rechts lfd. Nr. Paragrafen Deliktsbezeichnung Kurzsachverhalt Tatverdächtige Einstufung PMK Anzahl Alter m/w Wohnort 26 § 113 StGB; § 185 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ; Beleidigung Tatverdächtiger widersetzt sich Identitätsfeststellung und beleidigt Polizeibeamte 1 30 – 34 m Sachsen rechts 27 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß und ruft "Sieg Heil" 1 55 – 59 m Thüringen rechts 28 § 223 StGB Körperverletzung Tatverdächtiger schlägt Pressevertreter 1 30 – 34 m Sachsen rechts 29 § 223 StGB Körperverletzung Tatverdächtiger wirkt körperlich auf Pressevertreter ein 1 25 – 29 m Thüringen rechts 30 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tätowierung von indizierter Rune 1 30 – 34 m Berlin rechts 31 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß 1 30 – 34 m CZ/ Prag rechts 32 § 27 Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Verbot von Waffen Tatverdächtiger trägt Taschenmesser bei sich 1 40 – 44 m Baden- Württemberg rechts 33 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt indiziertes Abzeichen auf Bekleidung 1 20 – 24 m Thüringen rechts 34 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß 1 50 – 54 m Sachsen-Anhalt rechts lfd. Nr. Paragrafen Deliktsbezeichnung Kurzsachverhalt Tatverdächtige Einstufung PMK Anzahl Alter m/w Wohnort 35 § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch Tatverdächtiger überklebt das amtliche Kennzeichen seines Pkw teilweise mit Panzertape 1 25 – 29 m Thüringen kein Staatsschutz 36 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtige zeigen gemeinschaftlich Hitlergruß und rufen mehrfach "Sieg Heil" 2 15 - 19 25 – 29 w m Thüringen; ohne festen Wohnsitz rechts 37 § 27 i.V.m. §17a Versamml G Verstoß Versammlungsgesetz - Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 25 - 29 m CZ/ Pardubický kraj rechts Neonazistische Veranstaltung "Rock für Identität" am 29. Juli 2017 in Themar - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: