09.10.2017 Drucksache 6/4600Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Oktober 2017 "Messerstechereien" in Thüringen Die Kleine Anfrage 2512 vom 4. September 2017 hat folgenden Wortlaut: In letzter Zeit häufen sich nach Auffassung des Fragestellers "Messerstechereien" in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten, bei denen Messer zum Einsatz kamen und/oder mitgeführt wurden , in Thüringen seit dem Jahr 2012 entwickelt (bitte nach Kalendermonaten, Straftat, Ort der Tat, Täter / Tatverdächtigem - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, sämtliche, auch etwaige vorherige, gegebenenfalls Aufenthaltsstatus -, Opfer/Geschädigtem - Beruf, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit - aufschlüsseln)? 2. Waren die Täter/Tatverdächtigen bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig geworden (Vorstrafen )? Wenn ja, welche und weshalb? 3. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 4. Wie will die Landesregierung der im Einleitungssatz dargestellten Entwicklung begegnen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammengefasst beantwortet. Zu 1., 2. und 3.: Insofern bei Straftaten Messer zum Einsatz kommen und/oder mitgeführt werden, handelt es sich bei diesen Messern um so genannte Tatmittel. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden gemäß den bundeseinheitlichen Erfassungskriterien Tatmittel nicht erfasst. Somit liegen im Sinne der Fragestellung keine statistischen Daten vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4600 Von einer Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem wurde abgesehen, da diese mit einem erhebliche Ressourcen bindenden unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre und das Erfassungsfeld "Tatmittel" kein Pflichtfeld ist, somit nicht regelmäßig befüllt wird und damit die recherchierbaren Daten nicht repräsentativ beziehungsweise valide sind. Zu 4.: Die Landesregierung verurteilt Gewalt und Straftaten jeder Art. Sie trifft eine Vielzahl von präventiven und repressiven Maßnahmen, um den Schutz aller im Freistaat Thüringen lebenden Menschen vor Straftaten zu gewährleisten. Maier Minister "Messerstechereien" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1., 2. und 3.: Zu 4.: