06.10.2017 Drucksache 6/4604Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Oktober 2017 Schweineproduktion in Thüringen Die Kleine Anfrage 2463 vom 16. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Schweineproduktion (auch Schweinemast) umfasst die Systeme der Produktion von Erzeugnissen von Schweinen. Das Haupterzeugnis ist Schweinefleisch, das häufigste Nutztier ist das Hausschwein. Diese werden in konventionellen sowie auch in ökologischen Betrieben gehalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele konventionelle Schweinebetriebe gibt es, die weniger als 300 Schweine und wie viele, die mehr als 300 Schweine in ihrem Bestand in Thüringen haben (Stichtag: 30. Juni 2017)? 2. Wie viele ökologische Schweinebetriebe gibt es, die weniger als 300 Schweine und wie viele, die mehr als 300 Schweine in ihrem Bestand in Thüringen haben (Stichtag: 30. Juni 2017)? 3. Wie viel Schweinefleisch wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 in konventionellen Betrieben produziert und von diesen in den Handel gebracht? 4. Wie viel Schweinefleisch wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 in ökologischen Be trieben produziert und von diesen in den Handel gebracht? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu Alternativen zum Sojaeinsatz in der Schweinepro duktion in Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gibt es zur Schweine haltung keine eigenen statistischen Erhebungen. Daher muss für die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS), der Thüringer Tierseuchenkasse (ThSK) und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zurückgegriffen werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4604 Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegt kein statistisch gesichertes Datenmaterial vor, woraus die Anzahl der konventi onellen und ökologischen Schweinebetriebe in Thüringen mit weniger als 300 beziehungsweise mehr als 300 Tierplätzen hervorgeht. Laut Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik (August 2017) werden von 752.300 Schweinen 9.000 Schweine in Anlagen unter 500 Tierplätzen und 743.300 Schweine in Anla gen über 500 Tierplätzen gehalten. Thüringer Schweinehalter erzeugen mit diesem Gesamtbestand circa 75 Prozent des in Thüringen ver zehrten Schweinefleischs (38,1 Kilogramm je Einwohner). Davon werden 4.200 Schweine nach ökologi schen Bewirtschaftungsgrundsätzen gehalten (Destatis, 2016). Der prozentuale Anteil ökologisch gehaltener Schweine von 0,6 Prozent entspricht dem deutschlandweiten Trend (0,8 Prozent). 192 Thüringer Betrie be beziehungsweise 222 Betriebsstätten mit mehr als zehn Sauen beziehungsweise 50 Mastschweinen prägen mit einer mittleren Bestandsgröße von 622 Sauen beziehungsweise 1.698 Mastschweinen (ThSK, 2016) die Thüringer Schweinehaltung. Ein Drittel der 192 Betriebe arbeiten im geschlossenen System, et was mehr als ein Drittel hat sich auf die Mast von Schweinen spezialisiert. Von den 106 sauenhaltenden Betrieben haben sich 32 auf die Erzeugung von Ferkeln spezialisiert. Insgesamt 135 Betriebe (70 Prozent) sind genehmigungspflichtig nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Davon arbeiten 44 Betriebe mit mehr als 560 Sauen und 75 Betriebe mit mehr als 1.500 Mastschweinen. Zu 3. und 4.: Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegt kein statistisch gesichertes Datenmaterial vor, woraus hervorgeht, wie viel Schwei nefleisch im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 in konventionellen beziehungsweise in ökolo gischen Betrieben produziert und von diesen in den Handel gebracht wurden. Das Landesamt für Statistik verweist im Zeitraum von Januar bis März 2017 auf 252.239 Schlachtungen von Schweinen in Thüringer Schlachtstätten hin (TLS-Pressemitteilung 113/2017). Die Zahl der geschlach teten Schweine sank damit im ersten Quartal 2017 um 29.677 Tiere beziehungsweise um 10,5 Prozent. Aus den geschlachteten Schweinen wurden im ersten Quartal dieses Jahres 23.801 Tonnen Schweine fleisch (-2.942 Tonnen beziehungsweise -11,0 Prozent) erzeugt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den Schlachtzahlen nicht ausschließlich um Thüringer Schweine handelt. Es wird weiterhin nicht erfasst, wie viel Schweinefleisch davon in den Thüringer Handel verbracht wird. Zu 5.: Die Landesregierung schätzt ein, dass eine Erhöhung des Anteils einheimischer Eiweißpflanzen und an derer heimischer Eiweißquellen in der Schweinefütterung möglich ist. Untersuchungen der Thüringer Lan desanstalt für Landwirtschaft haben jedoch ergeben, dass Sojaextraktionsschrot wegen der jeweils be stehenden Einsatzbeschränkungen für Alternativ-Futtermittel nicht vollständig ersetzt werden kann. Wenn Sojaextraktionsschrot durch einheimische Eiweißpflanzen mit der Absicht substituiert werden soll, weiter hin keine gentechnisch veränderten Rohstoffe in der Fütterung zu verwenden, dann ist konsequenterwei se auch der Einsatz synthetischer Aminosäuren abzulehnen. Die mittels gentechnisch veränderter Mikro organismen synthetisch hergestellten (essentiellen) Aminosäuren sind notwendig, um Futtermischungen mit suboptimaler Aminosäurezusammensetzung aufzuwerten. Und gerade das Aminosäuremuster von ein heimischen Erbsen und Ackerbohnen entspricht nicht den Anforderungen einer bedarfsgerechten Versor gung der Schweine. Wenn sich alternative Möglichkeiten bieten, Futtermischungen für Schweine herzu stellen, wird die Auswahl letztendlich von den Preisrelationen der Futtermittel untereinander bestimmt. Der wirtschaftliche Druck in der Schweineproduktion lässt für andere Entscheidungskriterien wenig Spielraum. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Schweineproduktion in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: