10.10.2017 Drucksache 6/4605Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Oktober 2017 Schächtungen in Thüringen 2017 Die Kleine Anfrage 2490 vom 30. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Gemäß § 4a Abs. 1 Tierschutzgesetz darf ein warmblütiges Tier "nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist". Absatz 2 definiert Ausnahmetatbestände (Notschlachtungen, religiöse Gründe, Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3). Medienberichten zufolge haben im Juni dieses Jahres mehrere afghanische Männer in Thüringen frisch geschlachtete Schafe transportiert. Gemäß Polizeiberichten seien die Tiere bei einem nahen Schäfer gekauft worden. Die Afghanen hätten beim Schlachten geholfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Informationen über eine Schächtung im oben genannten Fall vor? Wenn ja, wurde ein Ermittlungsverfahren (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz) gegen die Beteiligten eingeleitet ? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) wurden für die Zeit des Opferfestes (31. August bis 4. September) ausgestellt? 3. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Schächten wurden im Jahr 2017 (bisheriger Jahresverlauf) insgesamt ausgestellt? 4. Wie viele besondere Vorkommnisse wurden im Zusammenhang mit dem Schächten im Jahr 2017 (bisheriger Jahresverlauf) durch die zuständigen Behörden registriert? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In einem Artikel in der Thüringer Allgemeinen vom 6. Juni 2017 wurde gemeldet, dass zwei Männer afghanischer Herkunft in Eisfeld von der Bundespolizei kontrolliert wurden, da sie sich blutverschmiert in der Öffentlichkeit bewegten. Nach Rückfrage beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Hildburghausen ist dieser Sachverhalt der Veterinärverwaltung bekannt und wurde geprüft. Es handelte sich hierbei nicht um eine rituelle Schlachtung (Schächten). Die Schlachtung wurde laut Recherche des VLÜA korrekt vorgenommen. Somit wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4605 Zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 wurden bisher zu keinem Zeitpunkt Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (rituelles Schlachten) erteilt. Zu 4.: Aktuell liegen dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie keine Informationen zu besonderen Vorkommnissen vor. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Schächtungen in Thüringen 2017 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: