09.10.2017 Drucksache 6/4607Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Oktober 2017 Flüchtlingsrat Thüringen: Landesfinanzierung und linksextremistische Netzwerke - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2476 vom 25. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2368 (vergleiche Drucksache 6/4385) ergeben sich einige Nachfragen . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kontrolliert und stellt die Landesregierung in jedem Einzelfall sicher, dass die dem Flüchtlingsrat e. V. gewährten Landesmittel gemäß dem im Projektantrag beschriebenen Verwendungszweck eingesetzt werden? 2. In wie vielen Fällen wurden die Mittel seit dem Jahr 2015 nicht gemäß dem im Projektantrag beschriebenen Verwendungszweck eingesetzt (bitte einzeln auflisten)? 3. Welche Konsequenzen folgen aus einer nicht dem Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung der Mittel? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Kontrolle des zweckmäßigen Einsatzes der zugewendeten Landesmittel erfolgt bei einer Projektförderung durch die Verwendungsnachweisprüfung. Gemäß Ziffer 6.4 der Projektförderrichtlinie Integration hat der Zuwendungsempfänger spätestens nach Ablauf des sechsten Monats die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zur Projektförderung nachzuweisen. Dies erfolgt im Rahmen eines einfachen Verwendungsnachweises, der einen zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben sowie einen Sachbericht enthält. Im Projektverlauf arbeitet die Bewilligungsbehörde mittels Controlling und Supervision jeweils vor Ort mit den Projektträgern zusammen . Der Stand von Umsetzungsmaßnahmen geförderter Projekte wird so regelmäßig geprüft. Beim Kooperationsvertrag für die Fachberatungsstelle unbegleitete minderjährige Ausländer (2016 bis 2017) erfolgt ein regelmäßiger Fachaustausch zwischen den Vertragspartnern Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4607 dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie eine regelmäßige schriftliche Darstellung der durchgeführten Aktivitäten. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages für die Fachberatungsstelle unbegleitete minderjährige Ausländer (2017 bis 2018) wurde gleichfalls ein regelmäßiger Fachaustausch zwischen den Vertragspartnern Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie eine regelmäßige schriftliche Darstellung der durchgeführten Aktivitäten vertraglich festgelegt. Hier fanden bereits erste fachliche Abstimmungsgespräche statt. Zu 2.: Ein zweckwidriger Mitteleinsatz ist bei den beschriebenen Projekten und den Vertragspartnern durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und das Thüringer Ministerium für Bildung , Jugend und Sport nicht festgestellt worden, so dass es zu keinen Rückforderungen kam. Zu 3.: Mögliche Folgen einer nicht zweckentsprechenden Mittelverwendung sind die Rücknahme (§ 48 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz -ThürVwVfG-) oder der Widerruf des Bescheids (§ 49 ThürVwVfG) sowie die Rückforderung der Zuwendung aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung oder des Wirksamwerdens einer Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ThürVwVfG). Das Verfahren wird in der Ziffer 8 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung beschrieben. Lauinger Minister Flüchtlingsrat Thüringen: Landesfinanzierung und linksextremistische Netzwerke - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: